Wie alt ist man wenn man RICHTER wird?

Guten Abend,

gerade „schmöcker“ ich so im SCHÖNFELDER rum… :wink:
da find ich eine Stelle, die ich gerne beantwortet haben möchte:

  • da gehts um die RICHTER-Laufbahn, na ja…

Meine Frage: wie alt ist man denn wenn man sich RICHTER nennen darf? Und stimmt die „geradlinige“ Karriere, so wie diese darin gezeichnet wird?

Es müssten ja dann Hunderte STAATSanwälte existieren und soviele Streitfälle, das man wirklich 5 Jahre einen Job hat (andere Wirtschaften habens net so fein…) um dann das ANRECHT (?) auf den Titel zu erhalten…

dankeschoen (vielleicht gerne noch weitere Erklärungen zu diesem Berufszweig)

gruss dirk

Ich glaube, da gibt es ein paar Missverständnisse. Das beginnt mit den Staatsanwälten. Die wenigsten Richter haben mit Staatsanwälten zu tun, nämlich nur jene an Strafgerichten. Das Gerichtsleben besteht aber aus (weitaus) mehr: aus Zivil- und Verwaltungsgerichtsbarkeit nämlich. Dazu noch eine Sonderbereiche (z.B. Sozialgerichte).

Das Alter spielt für den Richterberuf keine Rolle. Es gibt in Deutschland eine einheitliche Juristenausbildung, und sie besagt: (Voll)Jurist ist, wer die Befähigung zum Richteramt hat. Das heißt im Umkehrschluss: Alle Juristen (Staatsanwälte, Rechtsanwälte…) könnten ihrer Qualifikation nach auch Richter werden. Ein „Anrecht“ darauf hat man natürlich in dem Sinne nicht, weder einen Tag nach dem 2. Examen, noch 20 Jahre später noch überhaupt irgendwann.

Levay

Hallo Dirk,

der einzige, den ich näher kannte, war gerade mal eine Weile lang Anwalt, hat sich beworben und wurde genommen.

Der war ein Jahr jünger als ich.

Also lautet die korrekte Antwort: 1 Jahr jünger als ich. :wink:

Gruß!

Horst

Hallo!

der einzige, den ich näher kannte, war gerade mal eine Weile
lang Anwalt, hat sich beworben und wurde genommen.

Da muss man sich natürlich auch fragen, was der Fragesteller genau meint. Man ist ja nicht von Anfang an Richter am Amtsgericht oder Richter am Landgericht, sondern erstmal eine Zeit lang, etwa drei Jahre, Richter auf Probe. Da wird man üblicherweise im gesamten OLG-Bezirk auf die Reise geschickt und macht in der Regel alles mal eine Zeit lang, auch strafsachen, daneben besucht man den „Richterkindergarten“, wo man sich mit anderen jungen Kollegen auf die neu anstehenden Aufgaben vorbereitet.
Den Richter auf Probe erkennt der Laie im Urteil übrigens daran, dass er nur mit „Richter“ unterschreibt und nicht mit „Richter am Amtsgericht“ oder „Richter am Landgericht“.

Gruß,

Florian.

Hallo,

das Mindestalter lässt sich grundsätzlich natürlich berechnen, denn es gibt ja klare Anforderungen, die man in Jahren und an einem bestimmten Alter festmachen kann.

  1. Abitur, also 12-13 Jahre Schulzeit, macht bei Einschulung mit sechs Jahren rund 19 Jahre.

  2. Die holde Weiblichkeit muss sich nicht mit Wehr- oder Zivildienst rumschlagen und kann gleich studieren. Bei zügigem Studium und sofortigem ersten Examen gehen wir mal von sieben Semestern plus Prüfungen, also rund vier Jahren aus. Dann liegen wir bei rund 23.

  3. Bei gutem Examensergebnis kommt man schnell ins Referendariat, was zwei Jahre dauert. Damit wären wir bei 25-26.

  4. Jetzt hätte man also die Chance mit einer Top-Note sofort Proberichter zu werden und darf sich dann auf mindestens drei Jahre Proberichterzeit einstellen. Ich weiß auch von Fällen, wo es mangels Planstellen inzwischen schon fünf Jahre sind (mehr geht aber auch nicht).

  5. Also mit knapp 30 kann zumindest Frau Richterin werden.

Die Karriere ist für den Richter am Amtsgericht damit üblicherweise auch schon gelaufen. D.h. ich kenne genug Amtsrichter, die dann auf Dauer in dieser Position geblieben sind. Beim Landgericht kann man dann noch Vorsitzender Richter am Landgericht werden, also eine eigene Kammer leiten, und natürlich gibt es auch noch den Weg zu den Obergerichten. Der ist aber sehr steinig und hart. Und wenn man sich mal die Zahlenverhältnisse zwischen einfachen Amts- und Landgerichtsrichtern und Richterstellen an den Obergerichten ansieht, dann weiß man auch warum. Bei den Spezialgerichten sieht es ähnlich aus.

Gruß vom Wiz

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Ich danke dir.

nun kann ich von einer realitätsnäheren Annahme ausgehen?

also wenn man das glück hat, die prüfungszeiten werden von professoren bewusst in die länge gezogen, und eventuelle andersgeartete Zwischenfälle sind zu überleben (ja wovon lebt man dann?), können durchaus 8 Jahre Lehrzeit ins Land streichen?

Immerhin ist die Richterlehre die teuerste und längste Studienzeit nach den Theologen, Ärzten, Lehrern.

Ist es auch hier gültig?: „Top-Note = gut nachgelabert und schnell aufgeschrieben, statt verstanden und Erfahrungen abgeprüft“?

Oh, es gibt doch ernsthaft „Praktikantenplätze“ im Richterhandwerk? Wenn das nicht geht, was dann? Strassefegen und aus die Richterei-Laufbahn, denn wer will schon Schlangesteher haben…?

Bitte was passiert da genau und WAS ist da am Job so schwer (oder wird da nur der EINSTIEG künstlich verklemmt?): „den Weg zu den Obergerichten“

darf ich real davon ausgehen, das eine RIchterin mit ab ca 35 Jahren den Titel führt, wogegen der Mann Anfang 40 diesen innehat?

dankeschoen, gruss dirk

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Oh! vielen Dank. Ich wollte lediglich gerne in Erfahrung bringen wie so eine Lehre zum Richter vonstatten geht und wie alt man am Ende dann ist, wenn man den Beruf ausüben kann. Ich las dabei lediglich SATORIUS, in dem das so fein aufgeführt worden ist…

gruss dirk

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Hallo!

also wenn man das glück hat, die prüfungszeiten werden von
professoren bewusst in die länge gezogen, und eventuelle
andersgeartete Zwischenfälle sind zu überleben (ja wovon lebt
man dann?), können durchaus 8 Jahre Lehrzeit ins Land
streichen?

Von Lehre würde ich da nicht unbedingt sprechen wollen, aber nun gut. Wenn man von acht Semester Studium plus zwei Jahren Referendariat plus drei Jahren Probezeit ausgeht kann man in der Tat von knapp neun Jahren ausgehen, dann ist man aber bereits Richter auf Lebenszeit.

Ist es auch hier gültig?: „Top-Note = gut nachgelabert und
schnell aufgeschrieben, statt verstanden und Erfahrungen
abgeprüft“?

Mit nachplappern hat Jura eigentlich wenig zu tun, da kommt es schon auf das Grundverständnis an, denn am Ende hat man im Zweifel einen Fall zu lösen, der einem noch nie untergekommen ist. Da Hilft nur Systematik und Verständnis, wozu natürlich auch eine große Menge gelernt werden muss.
Wir sind uns im klaren darüber, dass wir hier von einem Jurastudium reden? Und von einem Referendariat, das mit noch einem Examen endet? Das mit dem Ausdruck „Richterlehre“ finde ich irritierend.

Oh, es gibt doch ernsthaft „Praktikantenplätze“ im
Richterhandwerk?

Nein…gibt es nicht. Man sollte schon Topnoten vorweisen können, sonst kann man sich die Bewerbung sparen.

Bitte was passiert da genau und WAS ist da am Job so schwer

Je weiter man aufsteigen will, desto dünner wird die Luft. Es gibt in ganz NRW drei Oberlandesgerichte (Köln, Düsseldorf, Hamm). Da kann man sich überlegen, wie viele Stellen die dort zu vergeben haben. Dazu kommt, dass am OLG als Berufungsinstanz schonmal ein wenig kompliziertere Fragen auftreten. In einem Gericht, das letztlich nur dazu dient, die Arbeit der anderen Gerichte zu überprüfen, sollte man schon Topleute sitzen haben. Und nicht jeder ist dafür geeignet - das ist in keinem Job anders.

darf ich real davon ausgehen, das eine RIchterin mit ab ca 35
Jahren den Titel führt, wogegen der Mann Anfang 40 diesen
innehat?

Wieso sollte das so sein? Wie gesagt, ob Richterin oder Richter, wenn man fleißig ist kann’s mit dreißig so weit sein. Allerdings sind die Stellen sehr rar und das Angebot an Absolventen sehr hoch. Wenn Du also ernsthaft mit dem Gedanken spielst, Richter zu werden, solltest Du Dich vorsichtshalber, nur für den Fall der Fälle, auch mal Fragen, ob für Dich in Frage kommt, als Jurist in anderen Bereichen, etwa in der Anwaltschaft oder in einem Unternehmen zu arbeiten. Ich will Dir keine Angst machen, aber im Vergleich mit dem Großteil der Absolventen ist die Anzahl derjenigen, die aufgrund ihrer Noten eine Bewerbung für den Justizdienst von Anfang an vergessen können, die große Mehrheit.

Florian.

Florian, ich danke dir herzlichst für deine guten Ausführungen.

„Lehre“ nenne ich eigentlich alles, was mit „lernen“ zu tun hat, ob Studium, ob Promotion, ob „die Lehre als Ausbildungsgrundberuf“.

Unser Physikprofessor begann mit der ersten Vorlesung wortwörtlich: „seinen Sie froh, das Sie keine Juristenausbildung machen, in Ihrem Studium haben Sie noch eine weitaus grössere Chance eine Tätigkeit in der Wirtschaft zu erhalten“.

Das hat erstmal gesessen!

Als ich mal unseren Ober-Ober-Ober habilitierten Jura-Prof. fragte, welchen Menschentyp ich eigentlich vor mir habe, wenn ich so mit der Clientel „Anwalt/Jurist“ einen Plausch abhalte, erhielt ich eine sehr angenehme wie auch klare Antwort, die mir sehr angenehme berührte: "Sie haben es mit Mathematikern und Linguisten zu tun… des weiteren wurde auch der (von mir gerne gelesene leider verstorbene Herr Gadamer genannt)…

Also deine Ausführungen decken sich ziemlich mit allen Aussagen der Herren Professoren.

Nein ob ich etwa Richter machen möchte: nee! lieber nicht. Von Kindesan lese ich in Gesetzen und dergleichen… eben ein Nachteil, wenn man einem das LESEN beibringt und das selbstständige Herausnehmen der Literatur aus der eigenen Privatbibliothek. Nun mittlerweile über 37-jährig stelle ich fest, das ich das ganz gehörig umfangreich empfinde, was da in diesem Beruf „abgeht“. Allerdings NOCH erschreckender empfinde ich das es selten um den elenden Fall (die Person ansich) geht sondern (scheinbar/bitte korrigieren, wenn ich mich sehr irre)… sondern um die Wortverdrehungen/verschönerungs-Wettbewerbe die einem Anwalt eine Zeile in seinen „Kommentaren“ sichern könnte…

Selten hat die Juristerei ernsthaft mit realer und praktischer Problembewältigung zu tun.

Nur ein ganz kurzer Satz eines mittlerweile 88 Jährigen, der 65 Jahre Unternehmer war (!!!) : „…die Gesetze sind doch nur für Penner, Verbrecher und MÖrder gemacht. Dem Rechtschaffenen wird nur Schaden zugefügt. Warum das so ist: Na ganz klar: wenn die Bösen alle erschlagen werden würden, dann hätten die Juristen ja keine Arbeitsgrundlage mehr…“

Tja so sprach der „Ältenstenrat“ (früher mal wars der WEISE im Dorfe und der bekleidete das RICHTERamt aus Lebenserfahrung)

Gerne, sehr gerne kommuniziere ich mit Euch Fachleuten darüber weiter. Ich lerne gerne, nur eines kann ich NIE: Paragraphen lernen, wobei die Inhalte schon…

gruss dirk

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Hallo!

Mit nachplappern hat Jura eigentlich wenig zu tun, da kommt es
schon auf das Grundverständnis an, denn am Ende hat man im
Zweifel einen Fall zu lösen, der einem noch nie untergekommen
ist. Da Hilft nur Systematik und Verständnis, wozu natürlich
auch eine große Menge gelernt werden muss.

Da bin ich völlig deiner Meinung. Das Problem ist aber, dass man trotz fehlenden Grundverständnisses mit gutem Talent zum „Merken“ die Prüfungen dennoch schafft, oft sogar mit guten Noten. Es entspricht jedenfalls meiner Praxiserfahrung, dass es doch einige Juristen gibt, die Richter, Rechtsanwälte etc. sind und zwar vieles haben, nur überhaupt kein juristisches Grundverständnis. Also ein Beispiel: vor kurzem hab ich ein Urteil bekommen, in dem ein (nicht besonders beliebter) Richter einen geltend gemachten Gewährleistungsanspruch mit der Begründung abgewiesen hat, dass der Irrtum des Käufers beim Vertragsabschluss nicht vom Verkäufer veranlasst wurde - kannst dir vorstellen, wie baff ich war, als ich das Urteil zum ersten mal gelesen habe, ich kann mir bis jetzt den Gedankengang nicht erklären (und das Berufungsgericht konnte sich den Gedankengang Gott sei Dank auch nicht erklären). Der Richter hat aber doch alle Prüfungen auf der Uni, die Übernahme in den richterlichen Vorbereitungsdienst und die Richteramtsprüfung geschafft und das ist alles wirklich nicht leicht.

Bitte was passiert da genau und WAS ist da am Job so schwer

Je weiter man aufsteigen will, desto dünner wird die Luft. Es
gibt in ganz NRW drei Oberlandesgerichte (Köln, Düsseldorf,
Hamm). Da kann man sich überlegen, wie viele Stellen die dort
zu vergeben haben. Dazu kommt, dass am OLG als
Berufungsinstanz schonmal ein wenig kompliziertere Fragen
auftreten. In einem Gericht, das letztlich nur dazu dient, die
Arbeit der anderen Gerichte zu überprüfen, sollte man schon
Topleute sitzen haben. Und nicht jeder ist dafür geeignet -
das ist in keinem Job anders.

Da stimme ich zu.

Gruß
Tom

Hallo!

Gerne, sehr gerne kommuniziere ich mit Euch Fachleuten darüber
weiter. Ich lerne gerne, nur eines kann ich NIE: Paragraphen
lernen, wobei die Inhalte schon…

Genauso ist es auch, wenn man Jurist werden will - man lernt die Inhalte und nicht die Paragraphen. Wer die Paragraphen und nicht die Inhalte lernt wird nie Jurist.

Gruß
Tom