Ein Freund von mir (15) hat sich in den Kopf gesetzt, ein Gewerbe zu eröffnen.
Ich hatte das HGB usw. zwar gerade in der Schule, aber ich bin mir nicht mehr ganz sicher und möchte es ihm gern schwarz auf weiß geben.
Wie alt muß man sein, um ein Gewerbe zu eröffnen?
Wie ist das mit der Finanzierung?
Haftung ist klar. Was treten sonst für Kosten auf? (Eintrag ins Handelsregister usw.) Er möchte eine Web-Design Firma eröffnen)
Hi Croton,
das stimmt nicht ganz. Wenn man als Jugendlicher unbedingt ein Geschäft aufmachen will, geht das. Man wird dann für die Aufgaben, die das Gewerbe abverlangt voll geschäftsfähig; aber auch nur für die.
Gruß
Marcus
für ein selbstständiges Gewerbe muß man
mindestens volljährig sein, ansonsten
wäre man nicht voll geschäftsfähig, klar?
Außerdem, wer macht schon Geschäfte mit
jemandem, wenn dieser jemand dafür nicht
haftbar gemacht werden kann.
Also, erst mal 18 sein, dann gaaanz
gründlich überlegen und Gewerbeschein
ausfüllen…
Hi Croton,
das stimmt nicht ganz. Wenn man als
Jugendlicher unbedingt ein Geschäft
aufmachen will, geht das. Man wird dann
für die Aufgaben, die das Gewerbe
abverlangt voll geschäftsfähig; aber auch
nur für die.
Gruß
Marcus
woher stammt diese Weisheit? Wenn ich in das BGB reinschaue, dann steht zB im § 108 etwas von der Genehmigung des gesetzl. Vertreters. Ab 18 ist man volljährig; drunter geht nur was, wenn Eltern und ggf. das Vormundschaftsgericht zustimmen.
für ein selbstständiges Gewerbe muß man
mindestens volljährig sein, ansonsten
wäre man nicht voll geschäftsfähig, klar?
Außerdem, wer macht schon Geschäfte mit
jemandem, wenn dieser jemand dafür nicht
haftbar gemacht werden kann.
Also, erst mal 18 sein, dann gaaanz
gründlich überlegen und Gewerbeschein
ausfüllen…
woher stammt diese Weisheit? Wenn ich in
das BGB reinschaue, dann steht zB im §
108 etwas von der Genehmigung des
gesetzl. Vertreters. Ab 18 ist man
volljährig; drunter geht nur was, wenn
Eltern und ggf. das Vormundschaftsgericht
zustimmen.
Wenn ich das genau wüßte, würde ich nicht fragen. Man kann allerdings als Jugendlicher sich vom Vormundschaftsgericht die volle Geschäftsfähigkeit zusprechen lassen. Dies ist aber nur auf die Unternehmensbelange zugeschnitten, mit allen Rechten und Pflichten.
Außerdem, wer macht schon Geschäfte mit
jemandem, wenn dieser jemand dafür nicht
haftbar gemacht werden kann.
Er kann haftbar gemacht werden, ob sich das für den Kunden/Lieferer „lohnt“, muß dieser entscheiden.