Wie am besten an ausstehendes Gehalt kommen?

Hallo,

wenn man von seinem alten Arbeitgeber noch Geld zu bekommen hat und es bis jetzt so war dass man schon mehrere Monate dem alten Arbeitgeber dafür Zeit gelassen hat dass er es in Raten abzahlen kann, er sich nun aber bei der Restsumme (ca. 800 Euro) quer stellen würde.

Welche Möglichkeiten hätte man da am besten an sein restliches Geld noch heran zu kommen? Die Firma wäre in dem Fall nicht insolvent hätte aber schon seit Monaten und Jahren mal mehr und mal weniger starke Zahlungsschwierigkeiten.

Kann man da arbeitsgerichtlich vorgehen oder würden die Gebühren in keinem Verhältnis zum Ertrag stehen?

Hallo,

da hilft nur die Klage vor dem Arbeitsgericht.
Zu evtl. Kosten lese den vorherigen Thread.

&Tschüß

Wolfgang

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Hallo,

da hilft nur die Klage vor dem Arbeitsgericht.
Zu evtl. Kosten lese den vorherigen Thread.

Du meinst sicher den Thread direkt darunter.

Da steht:

„Jedes ArbG hat eine sog. „Rechtshilfestellte“, in denen Rechtspfleger dem Rechtsuchenden (kostenlos) bei der Abfassung der Klage helfen.“

Kann man auch an der Stelle dann eventuelle Kosten erfahren? Ist dies ein großer Aufwand oder geht das relativ schnell wenn es sich um Gehalt welches definitiv einer Person zusteht handelt?

Hallo

Kann man auch an der Stelle dann eventuelle Kosten erfahren?

Ja

&Tschüß

Wolfgang

Danke für die Auskunft.

Hallo,

da hilft nur die Klage vor dem Arbeitsgericht.
Zu evtl. Kosten lese den vorherigen Thread.

seit wann muss man Forderungen per Klage eintreiben?

Ein Gerichtlicher Mahnbescheid wäre hier sicher zunächst die bessere Wahl.

Gruß

S.J.

seit wann muss man Forderungen per Klage eintreiben?

Ein Gerichtlicher Mahnbescheid wäre hier sicher zunächst die
bessere Wahl.

Ich habe mir das mal wieder genau durchgelesen. Soweit sollte das ja schon für den Fall reichen da die Ansprüche sicher bestehen.
Aber was passiert wenn der Schuldner Widerspruch einlegt, kommt es dann automatisch zu einer Verhandlung, was ja mit hohen Kosten verbunden wäre, oder wie läuft das dann ab?

Hi!

seit wann muss man Forderungen per Klage eintreiben?

Man muss nicht, ist aber HIER günstiger, da in der Güteverhandlung solche Dinge in der Regel klar geregelt werden.

Ein Gerichtlicher Mahnbescheid wäre hier sicher zunächst die
bessere Wahl.

Ich bin da der gleichen Meinung wie Wolfgang: ArbG ist der bessere Weg.

Das ist aber Ansichtssache…

VG
Guido

Hallo,

seit wann muss man Forderungen per Klage eintreiben?

Man muss nicht, ist aber HIER günstiger, da in der
Güteverhandlung solche Dinge in der Regel klar geregelt
werden.

Moment: Dem Ursprungsposting ist zu entnehmen, dass das Arbeitsverhältnis schon seit geraumer Zeit nicht mehr besteht und die Forderungen wohl berechtigt sind. Was gäbe es da noch in einer Güteverhandlung zu vereinbaren?

Ein Gerichtlicher Mahnbescheid wäre hier sicher zunächst die
bessere Wahl.

Ich bin da der gleichen Meinung wie Wolfgang: ArbG ist der
bessere Weg.

Es geht darum einen vollstreckbaren Titel zu erlangen. Warum sollte man da gleich klagen?

Gruß

S.J.

Hallo,

Aber was passiert wenn der Schuldner Widerspruch einlegt,
kommt es dann automatisch zu einer Verhandlung, was ja mit
hohen Kosten verbunden wäre, oder wie läuft das dann ab?

automatisch passiert dann gar nichts. Man kann und sollte dann klagen. Ein Rechtsanwalt ist dafür nicht zwingend erforderlich. Bei einem Streitwert von 800 Euro sind die Kosten auch nicht so hoch.

Gruß

S.J.

Hi!

Moment: Dem Ursprungsposting ist zu entnehmen, dass das
Arbeitsverhältnis schon seit geraumer Zeit nicht mehr besteht
und die Forderungen wohl berechtigt sind. Was gäbe es da noch
in einer Güteverhandlung zu vereinbaren?

Wenn die Forderung zweifellos klar ist, dann wird in der Güterverhandlung (die JEDEM Kammertermin vorgeschltet ist) idR ein Vergleich geschlossen, dass zu zahlen ist.

Hält sich jemand nicht an diesen Vergleich, dann existiert bereits ein vollstreckbarer Vergleich.

Einigt man sich nicht, dann folgt zwangsläudig das, was beim Widerspruch des Mahnverfahrens auch folgt.

Es geht darum einen vollstreckbaren Titel zu erlangen. Warum
sollte man da gleich klagen?

Weil es

  1. günstiger ist (sofern es einen Vergleich gibt)
  2. schneller geht

VG
Guido

Hallo,

Aber was passiert wenn der Schuldner Widerspruch einlegt,

automatisch passiert dann gar nichts.

Der Antragsgegner kann gegen den Mahnbescheid Widerspruch erheben (§ 692 Nr. 4 ZPO). Damit geht das Mahnverfahren in ein normales (das ordentliche oder streitige) Gerichtsverfahren über.

Dies gilt auch beim arbeitsgerichtlichen Mahnverfahren. Ob dann allerdings andere ZPO §§ greifen weiß ich nicht.
http://www.jurathek.de/showdocument.php?session=4917…

TM

Hi!

seit wann muss man Forderungen per Klage eintreiben?

Man muss nicht, ist aber HIER günstiger, da in der
Güteverhandlung solche Dinge in der Regel klar geregelt
werden.

Ein Gerichtlicher Mahnbescheid wäre hier sicher zunächst die
bessere Wahl.

Ich bin da der gleichen Meinung wie Wolfgang: ArbG ist der
bessere Weg.

Das ist aber Ansichtssache…

Genau, Ansichtssache.
Da aber das AV nicht mehr besteht und ja anscheinend nicht die Höhe ansich streitig ist, sondern der Zahlungsverzug, finde ich das arbeitsgerichtl. Mahnverfahren auch sinnvoller.
Dann kommt es nämlich erst zur Verhandlung, wenn Widerspruch eingelegt wird. Und ein Gütretermin dient ja eher dazu, die Streitigkeit ansich zu klären. Da hier aber offensichtlich nichts streitig ist, verstehe ich nicht, warum du einen Gütetermin besser findest.

Interessieren würde mich auch, ob ein solcher überhaupt möglich wäre, da ja alles sehr lang zurückliegt. Ich kenne mich gerade mit den Fristen nicht aus, bis wann man das AG überhaupt anrufen kann.

TM

Der Antragsgegner kann gegen den Mahnbescheid Widerspruch
erheben (§ 692 Nr. 4 ZPO). Damit geht das Mahnverfahren in ein
normales (das ordentliche oder streitige) Gerichtsverfahren
über.

Dies gilt auch beim arbeitsgerichtlichen Mahnverfahren. Ob
dann allerdings andere ZPO §§ greifen weiß ich nicht.

Also würden in dem Fall dann weitere Kosten kommen? Das wäre natürlich schlecht.

Also würden in dem Fall dann weitere Kosten kommen? Das wäre
natürlich schlecht.

Beim AG haben immer beide Parteien ihre Kosten zu tragen

http://www.jurathek.de/showdocument.php?session=6333…

Da kannst du dir die Kosten ausrechnen. Inwiefern sich diese unterscheiden, falls man gleich klagt, müsstest du recherchien.

TM

Interessieren würde mich auch, ob ein solcher überhaupt
möglich wäre, da ja alles sehr lang zurückliegt. Ich kenne
mich gerade mit den Fristen nicht aus, bis wann man das AG
überhaupt anrufen kann.

Habe was gefunden:
http://www.mackenzie.de/PDF/Fristen/Fristen_Arbeitsr…

Zahlungsklage
Fristbeginn:
31.12. des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist (also
die Zahlung erstmals geschuldet war) und der Gläubiger Kenntnis erlangt hat, § 199 BGB

Dauer: Gesetzl. Verjährung:
3 Jahre § 195 BGB (Regelverjährung)

TM

Ich würde auch davon ausgehen, dass der ehem. ArbG auf einen Widerspruch verzichtet undgleich zahlt, da sich für ihn die Kosten im Falle eines widerspruches ja auch erhöhen. Und wenn die Höhe unstreitig ist, würde ihm ein Widerspruch ja nichts bringen.

Übrigens hat man mW auch Anspruch auf Verzugszinsen, die sich nach dem Bruttolohn berechnen. Die sollten nicht vergessen werden :wink:

TM

Hi!

Dann kommt es nämlich erst zur Verhandlung, wenn Widerspruch
eingelegt wird. Und ein Gütretermin dient ja eher dazu, die
Streitigkeit ansich zu klären. Da hier aber offensichtlich
nichts streitig ist, verstehe ich nicht, warum du einen
Gütetermin besser findest.

Sagte ich doch - wegen der Kosten.
Man geht mit dem vollstreckbaren Vergleich aus dem Gerichtsgebäude und spart sich den ganzen Rest - abgesehen davon kann man dem Vorsitzenden seine Sachlage erläutern und bleibt nicht im Chaos der Formularwirtschaft hängen…

Interessieren würde mich auch, ob ein solcher überhaupt
möglich wäre, da ja alles sehr lang zurückliegt. Ich kenne
mich gerade mit den Fristen nicht aus, bis wann man das AG
überhaupt anrufen kann.

Naja - die Frage hast Du Dir ja selbst beantwortet :smile:

VG
Guido