Wie am Besten vorgehen?

Mahlzeit!

Wie einigen ja vielleicht nicht entgangen ist, haben wir uns im letzten Jahr ein Grundstück gekauft, auf dem wir auch bauen werden.

Wie es der Zufall oder besser der Gesetzgeber so mit sich bringt, haben wir einen amtlichen Lageplan erstellen lassen.

Nun geht aus eben diesem Amtlichen Lageplan hervor, das der Besitzer einer unmittelbar an unser Grundstück angrenzenden Fläche sich über das erlaubte Maß hinaus ausgedehnt hat.

Mit anderen Worten: Der Grenzzaun dieser Fläche steht exakt einem Meter auf unserem Grundstück. Das findet nun nicht unbedingt mein Wohlwollen.

Wie gehen wir nun am besten vor? Sollte ich die Verkäuferin unseres Grundstücks (der das bisher nicht bekannt war) auffordern, diesen Zustand noch vor dem offiziellen Lasten-/Nutzenwechsel zu beseitigen? Oder sollte ich einfach selbst Hand anlegen (wozu ich aufgrund der sehr massiven Bauweise des Zauns wenig Lust verspüre) und diesen Zaun entfernen? Oder sollte ich den Eigentümer dieser Fläche selbst auffordern, den Zaun zurückzunehmen?
Kann ich rein rechtlich einfach sagen, das ist mein Grundstück und damit mein Zaun und ich lasse das Teil weg reißen?

Ach nee, wieder Fragen über Fragen. Kurz um: Der Zaun soll weg und mich sollte es möglichst nix kosten, weder Geld noch Anstrengung. Doch wie am besten anpacken?

Für jegliche Ratschläge oder konstruktive Beiträge dazu bin ich wie immer dankbar :smile:

Gruß vom

Dicken MD.

Hallo,

rechtlich ist die Sache natürlich sowohl in der Form möglich, als Du den bisherigen Eigentümer auffordern kannst, die Sache vor Lastenwechsel zu klären, als auch in der Form, dass Du den Nachbarn aufforderst, den baurechtswidrigen Zustand zu beseitigen. Fragt sich nur, wie klug dies ist, denn auf dem Wege kann man es sich natürlich noch vor Baubeginn so mit der Nachbarschaft verscherzen, dass man seines Lebens nicht mehr froh wird. Und dazu bietet gerade eine Baumaßnahme mehr als genug Ansatzpunkte. Du forderst heute den Nachbarn auf, den Zaun abzureißen und neu zu errichten, morgen erhebt er erst mal Widerspruch gegen Deinen Bauantrag. Dann wird wegen jedem LKW, der mal kurz vor Nachbars Haus steht die Polizei gerufen, man schwärzt Dich der Schwarzarbeit an, schickt Dir in einer Tour die Bauaufsicht, das Gewerbeaufsichtsamt, die Polizei, … auf den Hals, etc. Habe gerade so einen Fall gehabt, und auch wenn natürlich an den ganzen Sachen eigentlich nichts, oder so gut wie nichts dran ist, kosten sie unglaublich viel Zeit und Nerven, und teilweise auch Geld. Du hast Dich wegen des ein paar Zentimeter überbauten Zauns aufgeregt, er lässt Deine Traufe, nachmessen und findet auch da ein paar Haaresbreiten, …

Mein jetzt mal ganz unjuristischer Rat in einer solchen Sache: Wenn der Zaun nicht garade ein Fußballfeld von Deinem Garten abtrennt oder es Dir tatsächlich erschwert, Deinen eigenen Bau zu erstellen, dann lass Die Sache auf sich beruhen und genieße eine gute Nachbarschaft. Wenn es unvermeidbar ist, den Zaun entfernen zu lassen, dann geh persönlich zum Nachbarn, erkläre ihm die Angelegenheit und bitte um Verständnis und biete auch Unterstützung an. Vielleicht lernt man sich dann beim gemeinsamen Umsetzen näher kennen, und hat dann einen Nachbarn gewonnen, der eine unglaubliche Hilfe gerade in der Bauphase sein kann. Gleich mit Anwalt oder Gericht zu kommen, kann sehr schnell in einer solchen Situation ganz böse zurückschlagen, auch wenn man im Recht ist.

Gruß vom Wiz

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Moin, Wiz!

Erstmal Danke für Deine Antwort. Leider habe ich wohl in meinem ersten Posting ein bis zwei wesentliche Randinfo´s vergessen. Sorry dafür. So konnte natürlich der Eindruck hochkommen, ich würde hier etwas zu kleinlich sein oder gar zum „Prozeßhansel“ mutieren. Nichts liegt mir ferner :smile:

rechtlich ist die Sache natürlich sowohl in der Form möglich,
als Du den bisherigen Eigentümer auffordern kannst, die Sache
vor Lastenwechsel zu klären, als auch in der Form, dass Du den
Nachbarn aufforderst, den baurechtswidrigen Zustand zu
beseitigen.

Soweit hab ich das verstanden :smile:

Fragt sich nur, wie klug dies ist, denn auf dem
Wege kann man es sich natürlich noch vor Baubeginn so mit der
Nachbarschaft verscherzen, dass man seines Lebens nicht mehr
froh wird. Und dazu bietet gerade eine Baumaßnahme mehr als
genug Ansatzpunkte.

Das allerdings ist mir schon klar. In diesem Fall sieht es nun jedoch etwas anders aus. Vielleicht sollte ich noch etwas ergänzend hinzufügen.

Ich habe ein Grundstück gekauft, Größe etwa 780m². Direkt das daneben liegende Grundstück haben meine Eltern erworben, die Größe liegt bei etwa 470m². Beide Grundstücke zusammen ergeben etwa ein Dreieck. Direkt an dieses Dreieck angrenzend ist eine Fläche von etwa 18.000m², die früher (bis etwa 1993) gewerblich genutzt wurde. Auf dieser Fläche befindet sich noch eine stillgelegte Werkshalle, diese wird in 2003 abgebaut. Der ehemalige Besitzer dieses Geländes, eine GmbH, hat 1993 Konkurs angemeldet. Das gesamte Areal wird nun in 2003 umgestaltet und in Wohnbauland umgewidmet. Der Konkursverwalter hat bereits einen Bauträger mit den ersten Arbeiten beauftragt.

Genau diese Fläche ist mit einem sehr unschönen, sehr stabilen Stahlzaun von ca. 2,20m Höhe umfasst, dieser Zaun ist äußerst stabil in Betonfüße eingegossen. Und genau dieser Zaun steht nun einen Meter zuweit auf unserem Grundstück. Natürlich auch auf dem Grundstück meiner Eltern…

Von unserem Grundstück ist dadurch eine Fläche von ca. 28m² abgetrennt. Bei meinen Eltern sind es ca. 44m², die dadurch fehlen. Nun würde ich sicherlich um eine Fläche von 28m² bei einer Gesamtgröße von 780m² kein großes TamTam machen. Bei meinen Eltern allerdings machen 44m² im Verhältnis zur Gesamtgröße von ca. 470m² schon einen weit größeren Brocken aus. Noch dazu läuft bei ihnen der Zaun zu einem Teil genau durch die vorgeschriebene Abstandsfläche vom Haus.

Wir befürchten nun, das im Zuge der Umgestaltung dieser Fläche zu Wohnbauland schlicht und einfach die vorhandenen Gegebenheiten als für immer bestehend angesehen und die künftigen Grenzen in diesen Absteckungen liegen werden. Das ist irgendwie nicht so toll. Wir hätten also schon ganz gern, das dieser Zaun verschwindet. Nicht unbedingt heute und sofort, aber morgen wäre schon nicht schlecht, wenn Du verstehst, was ich meine.

Ich denke, das nicht zu befürchten steht, das seitens dieses „Nachbarn“ großes Ungemach für uns zu befürchten steht. Ich denke mal, der Konkursverwalter dieser ehemaligen GmbH wird wahrscheinlich nicht mal wissen, das die damals einfach Ihren Zaun einen Meter zu weit ausgedehnt haben.

Für mich ist jetzt die Frage einfach, wie gehe ich vor? Lasse ich den ganzen Kram noch von der Verkäuferin (kommunale GmbH) erledigen? Unser Kaufvertrag sieht vor, das wir bis spätestens zum 01.05.2003 den Lasten-/Nutzenwechsel und die Übergabe vollziehen werden. Bei früherer Zahlung des Kaufpreises durch uns auch früher (bisher haben wir noch nicht gezahlt).
Oder trete ich persönlich an den Konkursverwalter heran? Oder eben: Lege ich einfach selbst Hand an und reiße das Teil weg? Eine Firma zu beauftragen, die das für uns macht, wäre zwar wahrscheinlich einfacher, aber auf den Kosten würden wir wohl sitzen bleiben.

Du hast natürlich grundsätzlich Recht damit, das man als neuer Nachbar nicht gleich die juristische Keule schwingen sollte. Sehe ich eigentlich ja genauso. Doch in diesem Fall befürchten wir einfach, das später Nägel mit Köpfen gemacht werden. Und wenn erstmal die Fläche in Wohnbauland umgewandelt ist und seitens des dortigen Bauträgers die angrenzenden Grundstücke verkauft werden, steht wohl erst Recht zu befürchten, das mit den dann neuen Eigentümern Streß vorprogrammiert wäre.

Ich hoffe, ich hab jetzt nicht wieder was vergessen. Vielleicht kannst Du mir ja nun unter Berücksichtigung der kompletten Situation nochmal Deine Meinung dazu schreiben. Würde mich echt interessieren. Natürlich sind andere Meinungen auch willkommen :smile:

Danke und Gruß vom

Dicken MD.
*dereigentlichungernübersowasstreitet*

Hi!

Um Streitigkeiten für die Zukunft zu vermeiden, würde ich darauf bestehen, dass der Verkäufer sich um das Thema kümmert.
Auf sich beruhen lassen würde ich das nicht, wenn das Land in 30 Jahren 2000 Eurp pro qm wert ist, wirst Du Dich ärgern, denn dann kommst Du evtl. in das Gewohnheitsrecht.

Grüße,

Mathias

Hallo,

OK, dann sieht die Sache natürlich ganz anders aus. Wo keiner mehr ist, kann man sich auch mit niemand mehr streiten :wink: Unter diesen Voraussetzungen würde ich die Sache auf jeden Fall vor dem Lastenübergang vom Verkäufer erledigen lassen bzw. diesem anbieten, die Sache gegen Preisnachlass selbst in die Hand zu nehmen. Der Insolvenzverwalter sollte bei letzterer Möglichkeit natürlich im Vorfeld befragt werden, ob es Einwende hiergegen gibt. Selbst wird er vermutlich wenig Lust haben, da etwas zu unternehmen, zumal Insolvenzen ja dadurch gekennzeichnet sind, dass es kein Geld mehr gibt, und von keinem Geld kann man auch keine Zäune abreißen lassen.

Wenn der Verkauf von kommunaler Seite her erfolgt, dann kann diese natürlich auch die Keule des Baurechts schwingen, und vom Insolvenzverwalter im Verwaltungsrechtsweg die Beseitigung des Baurechtswidrigen Zustands verlangen. Nur würde ich hiervon abraten, da auch hier natürlich die Kostenfrage ansteht, und man aufpassen muss, dass nicht die Insolvenz mangels Masse abgelehnt wird und eine Vollstreckung dann ins Leere geht, wenn der Verwalter seinen Job gemacht hat, und das Ding abgewickelt ist.

Gruß vom Wiz

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Hallo Dicker,

bei mir ergibt sich eine sehr ähnliche Situation. Auch ich habe ein Grundstück gekauft, allerdings samt Haus. Ich hab mich eben in die Ruine verguckt. Im ersten Moment störte es mich etwas, daß das Haus mit 2 Wänden fast auf Nachbars Grundstück steht. Jedenfalls steht da ein stabiler Zaun. Jetzt fand ich nach genauem Studium der Flurkarte, daß die Grenzziehungen etwas „eigenwillig“ waren. Über ein paar Quadratmeter würde ich nicht reden, aber es kommt eine Fläche von hunderten Quadratmetern heraus. Wären die Grenzen so, wie jetzt der Zaun vermuten läßt, müßte ich den Nachbarn fragen, wenn ich ein Gerüst an meinem Haus aufstellen möchte. Dabei ist es MEIN Grundstück. Teile seines Grundstücks hat der Nachbar verpachtet an jemanden, der Pferde darauf hält. Gegen die Pferde hab ich überhaupt nichts, daß der Mensch aber letztlich Teile MEINES Grundstücks verpachtet, geht entschieden zu weit. Hintergrund scheint zu sein, daß Haus und Grundstück seit der Wende unbenutzt waren und da hat man wohl die Gunst der Stunde, bzw. der Jahre genutzt und den Zaun nach Gutdünken auf fremdem Grund gezogen.

Dagegen gibts die offizielle Variante. Steinzeichnung beschaffen, vermessen lassen, Zaun abreißen, dem Nachbarn gelegentlich die Rechnung für alles präsentieren, stur durchziehen. Bei mir laüft aber bestimmt auch Sonntag früh der Betonmischer. Hoffentlich hilft auch mal jemand. Und dann schickt mir einer die grüne Minna vorbei. Nee, ich hab keine Lust auf sowas.

Ich wähle die zweite Möglichkeit und regele die Sache am Zaun stehend mit 'nem Bier beim Klönschnack. Ich buddele eigenhändig die Grenzsteine frei und sorge für die Vermessung. Jetzt warte ich eine noch fehlende Baugenehmigung ab und ziehe alle Baumaßnahmen durch. Wenn alles fertig ist und sich der Nachbar trotz vieler Biere immer noch nicht an seinen Irrtum vor Jahren erinnert, folgt eben Variante 1. Aber nur als letzter Ausweg gegen uneinsichtige Bockbeinigkeit, denn ein vergiftetes Nachbarschaftsverhältnis macht auf Dauer keinen Spaß. Deshalb würde ich mich an Deiner Stelle auch nicht lange zieren, wenn es darum geht, wer den Zaun wegreißt und entsorgt. Mache niemanden zum Verlierer. An solchem Triumph hast Du keine lange Freude.

Gruß
Wolfgang

…daß Du weiter unten mehr zu Deinem Nachbarn sagst. Wenn die Verhältnisse so liegen, sind Rücksichtnahmen unangebracht. Am besten drängst Du darauf, daß der Grundstücksverkäufer die Sache regelt, bevor Du Nutzen und Lasten übernimmst.

Gruß
Wolfgang

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Hallo!

Wenn der Verkauf von kommunaler Seite her erfolgt, dann kann
diese natürlich auch die Keule des Baurechts schwingen, und
vom Insolvenzverwalter im Verwaltungsrechtsweg die Beseitigung
des Baurechtswidrigen Zustands verlangen. Nur würde ich
hiervon abraten, da auch hier natürlich die Kostenfrage
ansteht, und man aufpassen muss, dass nicht die Insolvenz
mangels Masse abgelehnt wird und eine Vollstreckung dann ins
Leere geht, wenn der Verwalter seinen Job gemacht hat, und das
Ding abgewickelt ist.

Da sehe ich eigentlich (blauäugig) keine SOO große Gefahr: schließlich ist das Grundstück ja immer noch da! Auch wenn es bis weit über den Wert hinaus mit Hypotheken belastet ist - ein etwaiger Käufer tritt natürlich in die Verpflichtung ein, den rechtlich richtigen Zustand herzustellen! (Dann fällt halt ggf. der Versteigerungserlös noch etwas geringer aus, aber das sollte ja hier keine Rolle spielen)

Aber die allereinfachste Lösung wäre wohl wirklich, das vom Verkäufer in die Wege leiten zu lassen. Die Kommune hat üblicherweise doch mehr „Nachdruck“ in ihren Aufforderungen als der kleine Häuslebauer…

Schönen Gruß,
Robert

Moin, Wiz!

Danke nochmal für Deine Hilfe.

OK, dann sieht die Sache natürlich ganz anders aus. Wo keiner
mehr ist, kann man sich auch mit niemand mehr streiten :wink:

Das dachte ich mir :smile:

Unter diesen Voraussetzungen würde ich die Sache auf jeden
Fall vor dem Lastenübergang vom Verkäufer erledigen lassen
bzw. diesem anbieten, die Sache gegen Preisnachlass selbst in
die Hand zu nehmen.

Ich habe gestern die Verkäuferin angeschrieben, sie möge die Sache schnellstmöglich bereinigen lassen und mich entsprechend auf dem laufenden halten. Mal sehen, was dabei rauskommt :smile:

Gruß vom

Dicken MD.

Moin, Wolfgang!

…daß Du weiter unten mehr zu Deinem Nachbarn sagst. Wenn die
Verhältnisse so liegen, sind Rücksichtnahmen unangebracht. Am
besten drängst Du darauf, daß der Grundstücksverkäufer die
Sache regelt, bevor Du Nutzen und Lasten übernimmst.

Hab ich gestern getan, mal sehen, wann und wie die Sache zur Lösung kommt :smile:

Jedenfalls Danke ich auch Dir für Deine Antwort.

Gruß vom

Dicken MD.

Moin!

Hast Du ´ne neue Mailadresse?

Um Streitigkeiten für die Zukunft zu vermeiden, würde ich
darauf bestehen, dass der Verkäufer sich um das Thema kümmert.
Auf sich beruhen lassen würde ich das nicht, wenn das Land in
30 Jahren 2000 Eurp pro qm wert ist, wirst Du Dich ärgern,
denn dann kommst Du evtl. in das Gewohnheitsrecht.

Genau das war meine Befürchtung *g*
Jedenfalls hab ich die Verkäuferin gestern nochmal aufgefordert, die Sache zu regeln, mal abwarten :smile:

Danke Dir für Deine Antwort.

Gruß vom

Dicken MD.