Moin, Wiz!
Erstmal Danke für Deine Antwort. Leider habe ich wohl in meinem ersten Posting ein bis zwei wesentliche Randinfo´s vergessen. Sorry dafür. So konnte natürlich der Eindruck hochkommen, ich würde hier etwas zu kleinlich sein oder gar zum „Prozeßhansel“ mutieren. Nichts liegt mir ferner 
rechtlich ist die Sache natürlich sowohl in der Form möglich,
als Du den bisherigen Eigentümer auffordern kannst, die Sache
vor Lastenwechsel zu klären, als auch in der Form, dass Du den
Nachbarn aufforderst, den baurechtswidrigen Zustand zu
beseitigen.
Soweit hab ich das verstanden 
Fragt sich nur, wie klug dies ist, denn auf dem
Wege kann man es sich natürlich noch vor Baubeginn so mit der
Nachbarschaft verscherzen, dass man seines Lebens nicht mehr
froh wird. Und dazu bietet gerade eine Baumaßnahme mehr als
genug Ansatzpunkte.
Das allerdings ist mir schon klar. In diesem Fall sieht es nun jedoch etwas anders aus. Vielleicht sollte ich noch etwas ergänzend hinzufügen.
Ich habe ein Grundstück gekauft, Größe etwa 780m². Direkt das daneben liegende Grundstück haben meine Eltern erworben, die Größe liegt bei etwa 470m². Beide Grundstücke zusammen ergeben etwa ein Dreieck. Direkt an dieses Dreieck angrenzend ist eine Fläche von etwa 18.000m², die früher (bis etwa 1993) gewerblich genutzt wurde. Auf dieser Fläche befindet sich noch eine stillgelegte Werkshalle, diese wird in 2003 abgebaut. Der ehemalige Besitzer dieses Geländes, eine GmbH, hat 1993 Konkurs angemeldet. Das gesamte Areal wird nun in 2003 umgestaltet und in Wohnbauland umgewidmet. Der Konkursverwalter hat bereits einen Bauträger mit den ersten Arbeiten beauftragt.
Genau diese Fläche ist mit einem sehr unschönen, sehr stabilen Stahlzaun von ca. 2,20m Höhe umfasst, dieser Zaun ist äußerst stabil in Betonfüße eingegossen. Und genau dieser Zaun steht nun einen Meter zuweit auf unserem Grundstück. Natürlich auch auf dem Grundstück meiner Eltern…
Von unserem Grundstück ist dadurch eine Fläche von ca. 28m² abgetrennt. Bei meinen Eltern sind es ca. 44m², die dadurch fehlen. Nun würde ich sicherlich um eine Fläche von 28m² bei einer Gesamtgröße von 780m² kein großes TamTam machen. Bei meinen Eltern allerdings machen 44m² im Verhältnis zur Gesamtgröße von ca. 470m² schon einen weit größeren Brocken aus. Noch dazu läuft bei ihnen der Zaun zu einem Teil genau durch die vorgeschriebene Abstandsfläche vom Haus.
Wir befürchten nun, das im Zuge der Umgestaltung dieser Fläche zu Wohnbauland schlicht und einfach die vorhandenen Gegebenheiten als für immer bestehend angesehen und die künftigen Grenzen in diesen Absteckungen liegen werden. Das ist irgendwie nicht so toll. Wir hätten also schon ganz gern, das dieser Zaun verschwindet. Nicht unbedingt heute und sofort, aber morgen wäre schon nicht schlecht, wenn Du verstehst, was ich meine.
Ich denke, das nicht zu befürchten steht, das seitens dieses „Nachbarn“ großes Ungemach für uns zu befürchten steht. Ich denke mal, der Konkursverwalter dieser ehemaligen GmbH wird wahrscheinlich nicht mal wissen, das die damals einfach Ihren Zaun einen Meter zu weit ausgedehnt haben.
Für mich ist jetzt die Frage einfach, wie gehe ich vor? Lasse ich den ganzen Kram noch von der Verkäuferin (kommunale GmbH) erledigen? Unser Kaufvertrag sieht vor, das wir bis spätestens zum 01.05.2003 den Lasten-/Nutzenwechsel und die Übergabe vollziehen werden. Bei früherer Zahlung des Kaufpreises durch uns auch früher (bisher haben wir noch nicht gezahlt).
Oder trete ich persönlich an den Konkursverwalter heran? Oder eben: Lege ich einfach selbst Hand an und reiße das Teil weg? Eine Firma zu beauftragen, die das für uns macht, wäre zwar wahrscheinlich einfacher, aber auf den Kosten würden wir wohl sitzen bleiben.
Du hast natürlich grundsätzlich Recht damit, das man als neuer Nachbar nicht gleich die juristische Keule schwingen sollte. Sehe ich eigentlich ja genauso. Doch in diesem Fall befürchten wir einfach, das später Nägel mit Köpfen gemacht werden. Und wenn erstmal die Fläche in Wohnbauland umgewandelt ist und seitens des dortigen Bauträgers die angrenzenden Grundstücke verkauft werden, steht wohl erst Recht zu befürchten, das mit den dann neuen Eigentümern Streß vorprogrammiert wäre.
Ich hoffe, ich hab jetzt nicht wieder was vergessen. Vielleicht kannst Du mir ja nun unter Berücksichtigung der kompletten Situation nochmal Deine Meinung dazu schreiben. Würde mich echt interessieren. Natürlich sind andere Meinungen auch willkommen 
Danke und Gruß vom
Dicken MD.
*dereigentlichungernübersowasstreitet*