Wie am besten Widerspruch einreichen?

Hallo,

ein Widerspruch wurde geschrieben.

Wie ist dieser am besten beim Arbeitsamt einzureichen? Persönlich gegen Quittung oder als Einschreiben Rückschein? Oder oder oder …?

Gruß

Alonso

Hallo

Wie ist dieser am besten beim Arbeitsamt einzureichen?
Persönlich gegen Quittung …

Auf dieser Quittung müsste ja außer dem Datum der Name und die Unterschrift der annehmenden Person vermerkt sein, sonst hat sie gar keinen Wert. Und das wird man nicht so leicht bekommen können, höchstens einen Eingangsstempel.

oder als Einschreiben Rückschein?

Einwurf-Einschreiben reicht aus.

Es muss aber auch auf dem Anschreiben über der Adresse stehen: Einschreiben Einwurf o.ä.

Viele Grüße

oder als Einschreiben Rückschein?
Einwurf-Einschreiben reicht aus.

Es muss aber auch auf dem Anschreiben über der Adresse stehen:
Einschreiben Einwurf o.ä.

Hallo,

Ob Einschreiben-Rückschein oder Einwurf-Einschreiben ist, wenn es wirklich strittig werden sollte, egal.
Es beweist nur dass ein Brief angekommen ist. Über den Inhalt des Briefes sagt dies nichts aus. Es kann auch ein leeres Blatt oder die Werbung eines Supermarktes gewesen sein.

Wenn man persönlich vorspricht auf einer Kopie der ersten Seite einen Stempel des Amtes verlangen.

Oder
per Telefax versenden mit einer Sendebestätigung und der Darstellung der ersten Seite des Schreibens.auf der Sendebestätigung.

Gruß von TrixiMaus

Hallo,

wenn du wirklich sicher gegen willst, gib es persönlich ab und nimm 2 zeugen mit, mit denen du zusammen den Inhalt eintütest und die dann auf einer Kopie die Abgabe bezeugen. Zuästzlich soll die Person die es annimmt dort auch mit Stempel unterschreiben.

hth

Hallo,

so wie es im Bescheid steht

  1. schriftlich (ohne weitere Bedingungen, du hast sicher den Bescheid auch mit „normaler“ Post bekommen). Nur chronisch Mißtrauische, die unterstellen, dass in den AA nur Schlamper, Faule ordentliche Arbeit verweigern, machen die u.a. Vorschläge.
  2. persönlich zur Niederschrift. Dazu kann man den Textenwurf mitnehmen.

Gruß
Otto

Hallo

  1. schriftlich (ohne weitere Bedingungen, du hast sicher den Bescheid auch mit „normaler“ Post bekommen). Nur chronisch Mißtrauische, die unterstellen, dass in den AA nur Schlamper, Faule ordentliche Arbeit verweigern, machen die u.a. Vorschläge.

… oder chronisch Misstrauische, die unterstellen, dass ein Brief bei der Post verloren gehen oder fehlgeleitet werden könnte.

Übrigens weiß ich definitiv, dass in einem tatsächlich existierenden Jobcenter zweimal innerhalb von ein oder zwei Jahren die kompletten Unterlagen eines Leistungsempfängers verloren gegangen sind. Dabei hatte ich nicht den Überblick über die Unterlagen des Jobcenters, es kann also wesentlich mehr Leistungsempfänger als diesen einen betroffen haben. - Das ist schon mehrere Jahre her, aber das beweist mir, dass sowas und ähnliches tatsächlich passieren kann.

MfG

Hallo

die Pflicht , ggf. nachweisen zu können, dass ebendieses Schreiben tatsächlich dem Empfänger zugestellt wurde, liegt beim Absender. Vor allem falls die Angelegenheit möglicherweise ins Klageverfahren geht, ist der Zustellungsnachweis sehr wichtig. Sie sind nicht verpflichtet, die persönliche Abgabe auf einer mitgebrachten Kopie zu bestätigen. Wenn man’s möglichst „gerichtssicher“ nachweisen können will, dann lässt man’s am besten durch einen Gerichtsvollzieher zustellen (kostet aber halt auch entsprechend mehr als z.B. ein Rückschein- Einschreiben.) - Im „Normalfall“ dürfte man aber relativ sicher dastehen, wenn man die Unterlagen einem Zeugen vorlegt, der sie sich anschaut und dann auf einer Kopie bestätigt, dass er jeweils anwesend war, als genau diese Unterlagen am (Datum) in den Umschlag eingetütet und dann um X Uhr beim Postamt Y als Rückschein-Einschreiben aufgegeben wurden.

http://hartz.info/index.php?topic=11.0

LG

Hallo

  1. schriftlich (ohne weitere Bedingungen, du hast sicher den
    Bescheid auch mit „normaler“ Post bekommen)

…was der Leistungsträger im Zweifelsfall aber auch nachzuweisen hätte - und bei normaler Briefpost wird ihm der Nachweis schwerfallen :wink:

Nur chronisch Mißtrauische, die unterstellen, dass in den AA nur Schlamper, Faule ordentliche Arbeit verweigern, machen die u.a. Vorschläge

Das hat weder etwas mit Misstrauen noch mit Unterstellungen zu tun. Otto Normalbürger schickt z.B. Abo-oder Vertragskündigungen etc. in der Regel ja auch nicht mit einfacher Briefpost raus. Vor allem, wenn’s um’s Geld geht, achtet man darauf, einen Nachweis zu haben. Ein Widerspruch kann möglicherweise zum Klageverfahren führen. Und wenn (z.B. beim Jobcenter) die Bescheidung schon lange gedauert hat… und dann nach Monaten immer noch kein Widerspruchsbescheid ergangen ist und man sich ans Gericht wendet und als Erstes gefragt wird, ob denn ein Nachweis über die Zustellung des Schreibens vorliegt… dann sollte man etwas in der Hand haben. Ansonsten kann man das Verfahren gleich vergessen - oder (wenn man „Glück“ hat und es zeitlich noch geht) nochmal von vorne anfangen. Überprüfungsantrag stellen (nachweislich)… wieder Monate auf den Bescheid warten…ggf. wieder zum Gericht etc. etc.

LG