Wie am einfachsten über Kunden beschweren?

Hallo,
auf den ebay-Seiten ist ja alles Frieden-Freude-Eierkuchen. Habe nun für 2 Artikel bei einem Verkäufer bezahlt, aber nach über einem Monat noch keine Ware erhalten, und die 2 emails, die ich erhalten habe, sind auch nicht erquicklich. Wo kann ich als nächsten Schritt den Verkäufer bei ebay abmahnen lassen? Vielleicht bekomme ich ja dann die Ware, bevor es weitergeht (ich bin ja sehr geduldig).
LG
Fritz

Hallo,

das funktioniert über die Funktion „Unstimmigkeit melden“, es sind auch gewisse Fristen einzuhalten.

http://pages.ebay.de/help/tp/inr-snad-process.html

Gruß,

Myriam

Hallo Myriam,
habe mich durchgelesen, es geht auch einfacher, wenn man die Mitteilung von ebay erhalten hat, daß man gekauft hat, dann auf den Artikel klicken, und unten kann man Unstimmigkeiten über ebay dem Verkäufer mitteilen.
Aber das ist ja der Hohn: (ebay-Auszug):
„Wird eine gemeldete Unstimmigkeit nicht innerhalb von 90 Tagen beigelegt, wird der Fall von eBay automatisch geschlossen und Sie können keinen Antrag auf Käuferschutz mehr stellen.“
Ich sehe das so, daß der Verkäufer die Sache hinauszögern kann, und nach 90 Tagen ist für ebay alles vergessen, ohne aufschiebende Wirkung. Käuferschutz gibt es bei mir bei ebay sowieso nicht, weil die Ware gerade mal 24 Euro gekostet hat, aber trotzdem.
Gruß Fritz

Wie am einfachsten über VERKÄUFER (?) beschweren?
Hallo Fritz,

Du bist doch der Kunde… Warum schreibst Du dann nicht „Über Verkäufer beschweren“?

Ich habe gerade einen ähnlichen Fall: Gerät defekt, Verkäufer reagiert nicht auf eMails (weder direkt noch über eBay versandte). Habe den Verkäufer nun negativ bewertet (abwarten wäre schlecht für andere potentielle Kunden, die ich so warne) und das eBay-Verfahren „Unstimmigkeiten melden“ verwendet, also Fall beschrieben, abgeschickt.

Soweit ich weiß, wird die eBay-Administration sich einschalten, wenn der Verkäufer nicht oder nicht angemessen reagiert. Wenn’s Dich interessiert, kann ich Dich über den weiteren Ablauf auf dem laufenden halten.

Grüßken
-R o b.

Hallo,

Ich sehe das so, daß der Verkäufer die Sache hinauszögern
kann, und nach 90 Tagen ist für ebay alles vergessen, ohne
aufschiebende Wirkung.

Ich verstehe das so, dass man innerhalb der 90 Tage den Antrag auf Käuferschutz stellen muss. Wenn man selbst die Fristen und Kontaktaufnahmen einhält, ist das ausreichend. Wenn sich der VK nicht über das ebay-System meldet, ist er „schuld“.

Gruß,

Myriam

Hallo Fritz,

Ich sehe das so, daß der Verkäufer die Sache hinauszögern
kann, und nach 90 Tagen ist für ebay alles vergessen, ohne
aufschiebende Wirkung.

selbst wenn es so wäre (ich denke auch eher, dass das die Meldefrist ist) kann von vergessen keine Rede sein, wenn du es nicht so willst.

Wenn sich über Ebay nichts tut hast du immernoch rechtliche Mittel (wenn es dir das wert ist). Entweder auf Herausgabe deiner Artikel klagen oder vom Kaufvertrag zurücktreten und dein Geld - notfalls per gerichtlichem Mahnverfahren - zurückfordern.
Wie gesagt: Nur wenn es dir das wert ist, denn so gesehen sind 24 € nicht die Welt und man soll schlechtem Geld ja kein gutes hinterher werfen. Aber die andere Seite ist eben, dass viele Leute dann einfach das Geld abhaken und Betrüger genau damit ihr Geld verdienen. Bei 20 Leuten je 24 € kommt schon ein nettes Sümmchen zusammen.

Liebe Grüße,
Sue

Hallo Fritz,

Du bist doch der Kunde… Warum schreibst Du dann nicht
„Über Verkäufer beschweren“?

Hallo R o b,
hast natürlich recht, s.o.

Ich informiere dich auch, wie es weitergeht. Bisher hat der Verkäufer 100% bei seinen Bewertungspunkten, deshalb wundert mich da einiges.
LG Fritz

Hallo Fritz,
leider enthältst Du uns den Inhalt der beiden mails die Du erhalten hast vor.
Ist der Verkäufer privat oder Gewerbetreibender?
Ich hatte mal einen Fall, bei dem der Verkäufer unerwartet ins Krankenhaus musste. Es dauerte eine Zeit bevor ich Antwort erhielt. Es passieren die unmöglichsten Sachen.
Gruss Sebastian

Hallo,

die Unstimmigkeit auf jeden Fall melden.
Der Verkäufer bekommt einen bösen Brief von ebay, und eine Verwarnung.
Hat er evt. schon andere Verwarnungen, kann Deine schon ausreichen, das er bei ebay gesperrt wird.
Ich würde es immer so machen.
Liebe Grüße
Wolly

Hallo Sebastian,
da gibt es nicht viel vorzuenthalten,
am 17.12. erhielt ich die Mail:
„hä??? bin jetzt überfragt“
am 12.1. ein Mail ohne Inhalt,
obwohl mir der Verkäufer einige Tage vor dem 17.12. mitgeteilt hatte, daß die Ware nach Geldeingang sofort versandt wird.
Es ist ein privater Verkäufer.
LG Fritz

Hallo Fritz,
leider enthältst Du uns den Inhalt der beiden mails die Du
erhalten hast vor.
Ist der Verkäufer privat oder Gewerbetreibender?

Hallo Fritz,
ist das ebay-Konto evtl. gehackt worden?
Eventuell weiss derjenige von den verkauften Artikeln garnichts, weil nur sein Account missbraucht wurde?
Ist ja leider nicht selten in letzter Zeit.
In Deinem Fall würde ich mich an ebay wenden oder den Kontakt zu anderen Käufern suchen.
Hat dieser Verkäufer in dem Zeitraum noch andere Artikel verkauft?
Sind schon aktuellere Bewertungen drin?
Heute muss man teilweise mehr auf die Zuverlässigkeit des Verkäufers achten als auf die Ware selbst.
Gruss Sebastian