Gesetzt den Fall, ein Arbeitnehmer arbeitet im öffentlichen Dienst (TVöD), ist über 50 und braucht in seiner psychisch-gesundheitlichen und familiären Situation dringend mehr Urlaubstage.
Der AN ist durchaus bereit, diese 10, 15 oder 20 Tage mehr-Urlaub unbezahlt zu nehmen, also entsprechend auf 5 bis 10% Gehalt zu verzichten. Für dan AG wäre dies eine deutliche Einsparung (Bruttogehalt plus LohnNK).
Die Vertretung für den AN wäre unproblematisch zu klären.
Der AG ist aber nicht mal bereit, über 5 oder 10 Tage zu diskutieren. Sein einziges Argument: „In unserem Haus fangen wir mit unbezahlten Urlaub gar nicht erst an.“
Was kann der AN tun? Krankschreibenlassen ist nicht sein Stil und er will ja in diesen freien Tagen etwas außerhalb des Hauses zur Regeneration unternehmen können.
Und seinen Job als Ganzes möchte der AN auch nicht gefährden.
Der AG bietet nur 10 oder 20% weniger Arbeitszeit pro Tag an. Das bringt für den AN (er fühlt sich zur Zeit viel zu eingesperrt und angebunden) aber keinen Erholungseffekt.
der AN könnte über einen Teilzeitantrag gem. TzBfG nachdenken.
Denkbar wäre z. B. eine Regelung, bei der der AN auf 90 % geht, aber weiterhin 100 % arbeitet und so ein zusätzliches Freizeitguthaben zum Abfeiern erwirbt.
Sollte es in dem Betrieb einen BR/PR geben, sollte der AN auf jeden Fall mit diesem Kontakt aufnehmen.
der AN könnte über einen Teilzeitantrag gem. TzBfG nachdenken.
Denkbar wäre z. B. eine Regelung, bei der der AN auf 90 %
geht, aber weiterhin 100 % arbeitet und so ein zusätzliches
Freizeitguthaben zum Abfeiern erwirbt…
Wurde versucht (Teilzeit / zunächst auf n Jahre befristet). Der AG will aber das Abfeiern in ganzen Tagen nicht.
Über die Mitarbeitervertretung ist nichts zu erreichen. Diejenigen die dort das Sagen haben, sind brav „auf Linie“.
Wurde versucht (Teilzeit / zunächst auf n Jahre befristet).
Der AG will aber das Abfeiern in ganzen Tagen nicht.
Hallo,
„will“ der AG einfach nicht oder hat er betriebliche Gründe geltend gemacht und diese auch dargelegt ?
Einfach nicht Wollen ist kein Ablehnungsgrund nach TzBfG.
&Tschüß
Wolfgang
P.S.: Ärztliche Atteste können immer wieder sehr leicht zu Problemen führen, wenn sie sich nicht auf konkrete betriebliche Situation und Möglichkeiten beziehen.
„will“ der AG einfach nicht oder hat er betriebliche Gründe
geltend gemacht und diese auch dargelegt?
Stichhaltige Gründe werden nicht dagelegt. Normaler Urlaub geht (außer bei zu geringer Besetzung) problemlos, und bei Krankheit gab es auch noch nie wirkliche Probleme.
Der AN, um den es hier geht, wäre ja auch bereit, per Telefon ansprechbar zu bleiben (falls er nicht gerade z. B. mit dem Kanu in einem Handy-Funkloch steckt).
P.S.: Ärztliche Atteste können immer wieder sehr leicht zu Problemen führen,
wenn sie sich nicht auf konkrete betriebliche Situation und Möglichkeiten beziehen.
*grübel?* Könntest Du das bitte etwas ausführlicher erläutern?
„will“ der AG einfach nicht oder hat er betriebliche Gründe
geltend gemacht und diese auch dargelegt?
Stichhaltige Gründe werden nicht dagelegt. Normaler Urlaub
geht (außer bei zu geringer Besetzung) problemlos, und bei
Krankheit gab es auch noch nie wirkliche Probleme.
Hallo,
wenn der AG keine stichhaltigen Gründe nennt, ist der Anspruch evtl. gerichtlich durchsetzbar.
P.S.: Ärztliche Atteste können immer wieder sehr leicht zu Problemen führen,
wenn sie sich nicht auf konkrete betriebliche Situation und Möglichkeiten beziehen.
*grübel?* Könntest Du das bitte etwas ausführlicher erläutern?
Wenn der Arzt z. B. ein Arbeitszeitmodell befürwortet, daß der Betrieb nicht umsetzen kann oder Einschränkungen bei der Leistungsfähigkeit attestiert, die die arbeitsvertraglichen Pflichten berühren, ohne daß eine Ersatzbeschäftigung zur Verfügung steht, kann es abhängig von der Betriebsgröße schnell gefährlich werden, vor allem für AN, deren Einschränkungen nicht für eine Schwerbehinderung/Gleichstellung „ausreichen“.
wenn der AG keine stichhaltigen Gründe nennt, ist der Anspruch evtl. gerichtlich durchsetzbar.
Hmm,
dann ist das bisher gute Verhältnis aber wohl ziemlich hin.
Wenn der Arzt z. B. ein Arbeitszeitmodell befürwortet, daß der
Betrieb nicht umsetzen kann …, kann es abhängig von der Betriebsgröße
schnell gefährlich werden, vor allem für AN, deren Einschränkungen nicht
für eine Schwerbehinderung/Gleichstellung „ausreichen“.
Ob da eine Ebene niedriger Sinn macht: Also etwas wie eine „dringende Empfehlung“ vom Arzt?