Wie an zustellfähige Adresse kommen?

Liebe ExpertInnen,

eine Teilungsversteigerung ist beantragt, nun schreibt mir das Amtsgericht, zu einer Miteigentümerin fehle eine zustellfähige Adresse. Dazu 2 Fragen:

  • Wie komme ich ane eine derartige Adresse?
  • Wer ist für die Bechaffung der Adresse zuständig? Ich habe den Eindruck, das AG will Arbeit abwälzen.

Das Melderegister, versorgt mit der letzten bekannten Adresse, antwortet:

Eine Auskunft kann aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht oder derzeit nicht erteilt
werden.
Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn

  • anhand der Angaben keine Person eindeutig identifiziert werden konnte*
  • für die gesuchte Person eine Auskunftssperre besteht

Wie komme ich jetzt weiter?

Dank & Gruß
Ralf

Du leitest die Auskunft

an das Amtsgericht weiter und stellst denen die Frage

Viele Grüße
Christa

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Hast Du irgendwelche Informationen zu der Miteigentümerin oder ihrem Erblasser? Geburtsdatum, früherer Wohnsitz usw.? (Es könnte ja sein, dass es mehr als eine Person mit diesem Namen gibt.)
Diese Angaben würde ich dem Amtsgericht - so wie Christa es vorgeschlagen hat - zusätzlich geben. Damit zeigst Du Deinen guten Willen und es könnte bei der Identifikation der Person helfen.

Das AG “wälzt” hier nichts ab, es ist tatsächlich nicht dafür zuständig, Adressen von Verfahrensbeteiligten zu ermitteln. Es liegt hier dem Antragssteller die ladungsfähigen Anschriften zu ermitteln, bzw. dem Gericht nachzuweisen, dass er alle Möglichkeiten hierzu ausgeschöpft hat, um dann zu beantragen, das Schriftstück ggf. “öffentlich” zustellen zu lassen.

Weitere Möglichkeiten, jetzt an eine Adresse zu kommen sind Recherchen im bisherigen bekannten Wohnumfeld, ggf. über Freunde, Verwandte, … Heutzutage natürlich auch im Internet in den bekannten sozialen Medien, …

Da das Verfahren der öffentlichen Zustellung nicht ganz so einfach in Gang zu bekommen ist, würde ich die Geschichte einem Anwalt überlassen, der hier vermutlich doch ohnehin schon eingebunden sein düfte. Ansonsten bei Interesse gerne mal zur “öffentlichen Zustellung” Google bemühen.

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