Wie Anlagenverzeichnis bereinigen?

Hallo,
aus 2006 entfallen einzelne geringfügige Wirtschaftsgüter -kaputte Flex, alter Ölheizer u.a.- sind auf 0 € abgesetzt und sollen aus dem Betriebsvermögen entnommen werden.
Wie ist der Vorgang einfach zu dokumentieren und sollte der Restwert immer mit 1 € als Einnahme verbucht werden?

Danke,Helge

Servus,

der Abgang der Erinnerungswerte ist (in der Überschussrechnung) keine Einnahme, sondern er wird wie eine Ausgabe behandelt - wie die AfA während der Abschreibungsperiode auch.

Zum Abgang eines Wirtschaftsgutes gehört, wenn mans sauber machen will, ein Nachweis zur Verschrottung oder Entsorgung. Bei so einem über Jahre weg aufgeblasenen Anlagenverzeichnis wird es aber kaum mehr möglich sein, die einzelnen Abgänge im Nachhinein zu dokumentieren.

Da kann man dann ersatzweise ein Bestandsverzeichnis nach körperlicher Bestandsaufnahme verwenden: Urschriftlich, auf Papier, unterschrieben - das braucht nicht schön sein, aber es muss urschriftlich und nicht nachträglich veränderbar sein - Kuli und Ringbuch ist dafür viel besser geeignet als eine Anwendung aus dem Office-Paket.

Künftig sollte das Anlagenverzeichnis ständig mit dem tatsächlichen Bestand abgeglichen werden - es gibt nämlich auch Hinweise auf die _betriebs_gewöhnliche Nutzungsdauer von Wirtschaftsgütern, die genauer sind als die aus den amtlichen AfA-Tabellen.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Servus auch,

Servus,

der Abgang der Erinnerungswerte ist (in der
Überschussrechnung) keine Einnahme, sondern er wird wie eine
Ausgabe behandelt - wie die AfA während der
Abschreibungsperiode auch.

versteh ich nicht, der symbolische Rest-Euro soll Ausgabe sein? kann sein, dass der Kleinunternehmer den Endbetrag mit 0 angesetzt hat - war das falsch?

Zum Abgang eines Wirtschaftsgutes gehört, wenn mans sauber
machen will, ein Nachweis zur Verschrottung oder Entsorgung.
Bei so einem über Jahre weg aufgeblasenen Anlagenverzeichnis
wird es aber kaum mehr möglich sein, die einzelnen Abgänge im
Nachhinein zu dokumentieren.

die Liste ist schon lang und besteht zum Grossteil aus gebraucht gekauften Elektro-Werkzeugen - die gehen einfach aufrund Alter kaputt und Reparatur lohnt dann nicht mehr…

Da kann man dann ersatzweise ein Bestandsverzeichnis nach
körperlicher Bestandsaufnahme verwenden: Urschriftlich, auf
Papier, unterschrieben - das braucht nicht schön sein, aber es
muss urschriftlich und nicht nachträglich veränderbar sein -
Kuli und Ringbuch ist dafür viel besser geeignet als eine
Anwendung aus dem Office-Paket.

… und dann bei jedem Teil schreiben „Anker verbrannt, Abgabe Wertstoffhof“ oder was bietet sich an?

Künftig sollte das Anlagenverzeichnis ständig mit dem
tatsächlichen Bestand abgeglichen werden - es gibt nämlich
auch Hinweise auf die _betriebs_gewöhnliche Nutzungsdauer von
Wirtschaftsgütern, die genauer sind als die aus den amtlichen
AfA-Tabellen.

künftig - ab wann?

Danke

Servus,

versteh ich nicht, der symbolische Rest-Euro soll Ausgabe
sein?

Genau wie der Restbuchwert beim Abgang eines noch nicht vollständig abgeschriebenen Wirtschaftsgutes wird der Erinnerungswert beim Abgang behandelt wie eine Betriebsausgabe.

Wenn bereits auf Null abgeschrieben worden ist, gibt es natürlich keinen Erinnerungswert mehr auszubuchen.

… und dann bei jedem Teil schreiben „Anker verbrannt, Abgabe
Wertstoffhof“ oder was bietet sich an?

Grundsätzlich wird bei einer Bestandsaufnahme bloß erfasst, was (noch) da ist. Wenn es zu den abgegangenen Wirtschaftsgütern noch Informationen gibt, warum und wie sie abgegangen sind, idealerweise auch wann, umso besser.

künftig - ab wann?

Ab Erkennen des Problems, d.h. ab jetzt. Wenn ein Wirtschaftsgut ausgesondert und entsorgt wird, lässt sich das im Nebenbuch „Entwicklung des Anlagevermögens“ tagesgenau erfassen. Auf diese Weise lassen sich auch Anhaltswerte für die künftige AfA vergleichbarer Wirtschaftsgüter gewinnen.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Danke
!