Wie Annahme verweigern?

Hallo,

angenommen, man bekommt unverlangt (also kein Vertrag vorhanden) ein Zeitschriften-Abo zugesendet. Wie kann man die Annahme dieser Zeitschriften verweigern, wenn man nicht zuhause ist, um dem Postboten zu sagen, dass man sie nicht annimmt?

Der Postbote wird sie, da er es nicht weiß, in den Briefkasten stecken. Wäre es eine Möglichkeit, sie am nächsten Tag wieder reinzustecken mit einem gut sichtbaren Hinweis an den Postboten, dass die Annahme verweigert wurde?

Ich hab dunkel was im Hinterkopf, dass man Zeitschriften, die man unverlangt zugesendet bekommt, auch ungelesen in der Wohnung stapeln kann und dadurch keine Annahme zustandekommt - nur lesen darf man sie nicht.

Wie kann ich die Annahme verweigern, wenn es heißt „Da eine sofortige Liefereinstellung nicht möglich ist, bitten wir Sie, die Annahme der Zeitschriften beim Postboten zu verweigern. Bitte senden Sie diese auf keinen Fall unfrei an uns zurück.“?

Viele Grüße
Merlinchen

Moin,

wie wäre es einfach mit einem deutlich sichtbaren Zettel für den Postboten am Briefkasten, auf welchem Du ihm erklärst, dass Du die Annahme der Zeitung verweigerst?

Gruss,
Tommy

Hallo,

Du gehst zur nächsten Postagentur und gibst das, was du nicht haben willst ab und sagst, daß du die Annahme verweigerst. Hab ich auch schon gemacht.

Gruß

Marco

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Lieferung unbestellter Ware
Hi !

Juristisch heißt das ganze „Lieferung unbestellter Ware“. Diese solltest du in deiner Wohnung aufheben und dem Versender, wenn er auf dich zukommt (meist mit Rechnung, oder anwaltlichen Drohungen, etc.), nach einer Terminvereinbarung übergeben.
Zeitschriften kannst du lesen, verderbliche Waren unter Umständen sogar verbrauchen.
Zumindest vor 4 Jahren habe ich noch gelernt, dass jemand der unbestellt eine Ware erhält, keine weiteren Anstrengungen/Kosten auf sich nehmen muss, um diese Ware wieder loszuwerden.

Kann man mit dem Verlag eigentlich telefonieren? Die können dir dann ja auch sagen, wieso du die Zeitschriften erhältst! Vielleicht ja auch bloß eine Verwechslung. Lass dir doch im Zweifel das von dir unterschriebene Bestellformular zusenden!
Kann doch sein, dass du in einem kurzen Zustand geistiger Abwesenheit wirklich unterschrieben hast. :smile:)

BARUL76

Also, einschlägig ist § 241a BGB.

Demnach sind Ingebrauchnahme und sogar Veräußerung der unbestellt gelieferten Sachen (entgegen den zivilrechtlichen Grundsätzen) keine stillschweigende Annahmeerklärung, d.h. es kommt dadurch KEIN Vertrag zustande.

Und: Der Verlag kann hier auch nicht die Herausgabe der Sache verlangen. Das ergibt sich aus Absatz 1, demnach werden keine Ansprüche begründet (auch nicht Herausgabeanspruch des Eigentümers, § 985 BGB).

Du musst die Sachen auch nicht aufbewahren, du kannst sie einfach wegwerfen.

Levay

Hi !

Wurde das mit dem Schuldrechtsmodernisierungsgesetz geändert? Ich hatte noch den Rechtsstand vor diesem Gesetz gelernt.

Fragend

BARUL76

Hi,

ja, du hattest insofern Recht, als dass das vor vier Jahren noch so war :smile:

Levay

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Danke
na man lernt eben doch nie aus. Hoffentlich krieg ich jetzt das neue Recht auch so in den Kopf rein. Ist immer so schwer, sich von liebgewordenem zu trennen.

BARUL76

Hintergrund und Dankeschön!
Hi Barul,

es handelt sich um ein Abo, dass mir telefonisch angeboten wurde. Es hieß: „in den nächsten Tagen geht Ihnen das Angebot nochmal schriftlich zu. Dann haben Sie 2 Wochen Zeit anzunehmen oder abzulehnen“.

Allerdings kam nie ein Angebot sondern gleich ne Auftragsbestätigung. Auf die habe ich sofort reagiert und dem Ganzen widersprochen. Daraufhin kam am WE ein Schreiben, dass der Auftrag storniert wurde, jedoch eine sofortige Liefereinstellung leider nicht möglich ist. Daher solle ich die Annahme verweigern.

Deshalb wollte ich mich hier vergewissern, wie ich die Annahme korrekt verweigere. Denn wegen jeder Zeitschrift einzeln zur Post zu fahren, wäre dann doch etwas umständlich :wink:.

Euch allen Danke für die Hilfe! Jetzt weiß ich, welche Möglichkeiten ich habe. Und mein Wissen aus den Rechts-Vorlesungen (auch 4 Jahre alt) ist auch gleich auf dem neuesten Stand.

Viele Grüße
Merlinchen