Wie antworte ich einer Beschwerde nach Verkauf?

Guten Tag,
folgendes Problem ich bin mir nicht sicher wie man am besten reagiert:
Es hat sich jemand hartnäckig für ein Hauskauf interessiert als es noch nicht mal zum Verkauf stand. Ihm wurde eine schriftliche Zusage erteilt, das er informiert wird, sofern das Haus zum Verkauf steht (dies erfolgte vor 3-4 Jahren). Das Schreiben kam zur Akte und in Vergessenheit.

Das Haus wurde vor kurzem nach einer öffentlichen Ausschreibung an jemand anderes verkauft.
Jetzt kam vom eigentlichen Interessenten die Beschwerde das es versäumt wurde sich bei ihm zu melden.

Wie kann man auf die Beschwerde reagieren ohne Gräuel zu erzeugen und um ihn zu besänftigen.

Wie gesagt, die Ausschreibung war öffentlich, aber er hatte eine schriftliche Zusage, das er informiert wird sofern das Haus zum Verkauf steht.

Besten Dank im Voraus!

Wie wäre es mit der Wahrheit? „Vergessen, sorry.“

Oder wurde mit der schriftlichen Zusage auch eine Abrede getroffen, was dann genau passieren soll? Kann sich der andere eventuell auf Schadenersatz berufen? Das würde für ihn aber kompliziert bis unmöglich (Welcher Schaden?). Sofern also nicht eine Vertragsstraße beschlossen wurde, ist es pP = persönliches Pech ohne weitere Konsequenzen.