Es gibt wohl eine neue rechtliche Regelung, die besagt, dass wenn man sich im Gewerbebereich irgendwo bewirbt, man das Recht auf eine aussagekräftige Absage hat, die sich rechtlich nachvollziehen lässt. Sprich die Auswahlentscheidung muss nachvollziehbar zu begründen sein. Artikel 12 Abs. 1 GG, §70 Gewerbeordnung und laut Urteilen wie z.B. Amtsgericht Hannover vom 31.05.2007 um.
Wie reagiere ich als Unternehmen nun am schlausten um von einer Strafe abzusehen?
Wie lege ich meine Teilnahmebedingungen fest? Oder ist es dafür schon zu spät weil Teilnahmebedingungen das Gleiche wie AGB’s sind?
Verstehe deine Frage nicht. was haben Bewerbungsabsagen mit Teilnahmebedingungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu tun?
Kannst Du deine Frage erläutern bzw. in den Zusammenhang stellen?
Die Anfrage ist etwas konfus. Kannst du sie bitte konkret stellen? Mir ist hier nicht klar, wieso hier die genannten Begriffe zusammengehörig sind. Was hat eine Bewerbung mit freier Berufswahl, dem Recht zur Teilnahme an einer Veranstaltung und Teilnahmebedingungen zu tun?
Generell:
Mir ist von einem Recht auf konkrete Absagegründe nichts bekannt. Im Gegenteil… Aufgrund des AGG verzichten immer mehr Firmen auf konkrete Gründe zur Absage von Bewerber.
Habe mir das angeschaut und verstehe das anders.
Hier geht es mehr um das Auswahlverfahren, wenn Sie sich als Gewerbetreibender auf eine Ausschreibung bewerben.
Für Arbeitnehmer gilt im Bewerbungsprozess das Arbeitsrecht. Hier ist für eine Absage nicht vorgeschrieben, den Bewerbungsprozess zu beschreiben und eine Absage ausführlich zu begründen. Es reicht eine einfache Absage. Von Begründungen ist ausdrücklich ab zu raten, weil man dort sehr viel falsch machen kann und ggf angreifbar wird.
Viele Grüsse
WilCo
Die Bewerbungsprofis
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diese Vorgabe scheint mir eher in den Bereich der Mythen zu gehören. Es ist ausreichend, wenn man einem Bewerber mitteilt, dass die Auwahl auf einen Mitbewerber gefallen ist und das die Entscheidung keine Aussage über Eignung und Persönlichkeit beinhaltet.
Begründungen beinhalten außerdemdie Gefahr, dass zu Aussagen kommt, die im Sinne des Antidiskriminierungsgesetzes zu Schadensersatzforderungen führen können.
Ich würde hier empfehlen, sich an die für Sie zuständige Kammer zu wenden. Diese haben - meines Wissens nach - spezielle Fachkräfte oder Handlungsempfehlungen (kostenfrei) bereitstehen.