Hallo,
da ich auf meine erste Frage
(http://www.wer-weiss-was.de/app/service/board_navi?j…)
keine verwertbare Antwort bekam, möchte ich diese nun wie
folgt neu formulieren:
Wie kann man sich am besten gegen eine Rechnung auf
Planungsarbeit wehren, wenn man mit dem Ergebnis mehr als
unzufrieden ist?
Ich will es nochmal versuchen:
"Unzufreiden bedeutet, daß das Ergebnis nicht so ist wie der Auftraggeber es erwartet hat. Das muß nicht bedeuten, daß „schlecht“ gearbeitet wurde oder eine Leistungnicht erbracht wurde.
Ich habe nochmal nachgelesen, es gab wohl einen schriftlichen Vertrag und weiteren Emailkontakt zu dem Auftrag. Dieser Vertrag dürfte gelten, egal wer welche Vorstellungen da hineininterpretiert haben könnte.
Zum Beispiel, wenn 4 h Meisterarbeit dafür berechnet werden,
dass auf einem Plan eines Gartens eine Schaukel da
eingezeichnet wird, wo der Kunde dies wünschte.
Es wurden Vermessungsarbeiten durchgeführt und irgendwer hat dan eine Skizze angefertigt. Hat diese Arbeit keinen Preis? Für lau arbeitet keiner gerne, zumal es einen Vertag gab. Ob das vier Stunden gedauert hat und ob das gerechtfertigt ist, steht auf einem anderen Blatt.
Mein Rat: die 220 Euronen als „Lehrgeld“ abschreiben. Ist eben dumm gelaufen. Ich würde schelchtem Geld kein gutes Geld nachwerfen.
Sollte es wirklich um das „sich wehren“ gehen, dann mit allen Unterlagen zur Rechtsberatung. Ohne die genauen und vollständigen Formulierungen wird es hier mit einem Ratschlag schwierig.
Ich kann das Gefühl des „über-den-Tisch-gezogen-werdens“ verstehen, glaube aber, daß rechtlich alles ok ist.
Gruß
Jörg Zabel