Wie auf zweifelhafte Rechnung reagieren?

Hallo,
da ich auf meine erste Frage (http://www.wer-weiss-was.de/app/service/board_navi?j…) keine verwertbare Antwort bekam, möchte ich diese nun wie folgt neu formulieren:

Wie kann man sich am besten gegen eine Rechnung auf Planungsarbeit wehren, wenn man mit dem Ergebnis mehr als unzufrieden ist?

Zum Beispiel, wenn 4 h Meisterarbeit dafür berechnet werden, dass auf einem Plan eines Gartens eine Schaukel da eingezeichnet wird, wo der Kunde dies wünschte.

LG
Stefan

Hallo,

da ich auf meine erste Frage
(http://www.wer-weiss-was.de/app/service/board_navi?j…)
keine verwertbare Antwort bekam, möchte ich diese nun wie
folgt neu formulieren:

Wie kann man sich am besten gegen eine Rechnung auf
Planungsarbeit wehren, wenn man mit dem Ergebnis mehr als
unzufrieden ist?

Ich will es nochmal versuchen:

"Unzufreiden bedeutet, daß das Ergebnis nicht so ist wie der Auftraggeber es erwartet hat. Das muß nicht bedeuten, daß „schlecht“ gearbeitet wurde oder eine Leistungnicht erbracht wurde.

Ich habe nochmal nachgelesen, es gab wohl einen schriftlichen Vertrag und weiteren Emailkontakt zu dem Auftrag. Dieser Vertrag dürfte gelten, egal wer welche Vorstellungen da hineininterpretiert haben könnte.

Zum Beispiel, wenn 4 h Meisterarbeit dafür berechnet werden,
dass auf einem Plan eines Gartens eine Schaukel da
eingezeichnet wird, wo der Kunde dies wünschte.

Es wurden Vermessungsarbeiten durchgeführt und irgendwer hat dan eine Skizze angefertigt. Hat diese Arbeit keinen Preis? Für lau arbeitet keiner gerne, zumal es einen Vertag gab. Ob das vier Stunden gedauert hat und ob das gerechtfertigt ist, steht auf einem anderen Blatt.

Mein Rat: die 220 Euronen als „Lehrgeld“ abschreiben. Ist eben dumm gelaufen. Ich würde schelchtem Geld kein gutes Geld nachwerfen.

Sollte es wirklich um das „sich wehren“ gehen, dann mit allen Unterlagen zur Rechtsberatung. Ohne die genauen und vollständigen Formulierungen wird es hier mit einem Ratschlag schwierig.

Ich kann das Gefühl des „über-den-Tisch-gezogen-werdens“ verstehen, glaube aber, daß rechtlich alles ok ist.

Gruß
Jörg Zabel

Habe ich das so richtig verstanden?
Hallo,

Wie kann man sich am besten gegen eine Rechnung auf
Planungsarbeit wehren, wenn man mit dem Ergebnis mehr als
unzufrieden ist?

Zitat des ersten UP „Nun unterschreibt A den Vertrag auf Planungsarbeit von 220 Euro, eben in der Hoffnung dadurch einen Kostenvoranschlag zu bekommen.“

A schließt also einen Vertrag über Leistung X, „hofft“ aber, dass er dafür Leistung Y bekommt. Er bekommt nun die vereinbarte Leistung, sieht seine Hoffnungen nicht erfüllt und möchte nicht zahlen.

Habe ich das so richtig verstanden?

Wenn ja, dann kann man A nur empfehlen, künftig das vertraglich zu vereinbaren, was er erwartet und nicht etwas anderes.

Gruß

S.J.

Hallo,

Wie kann man sich am besten gegen eine Rechnung auf
Planungsarbeit wehren, wenn man mit dem Ergebnis mehr als
unzufrieden ist?

Zitat des ersten UP „Nun unterschreibt A den Vertrag auf
Planungsarbeit von 220 Euro, eben in der Hoffnung dadurch
einen Kostenvoranschlag zu bekommen
.“

Hallo,
wie gesagt,
der Gärtner sagte, der Kostenvoranschlag gehe nur mit vorheriger Planung.
Die Planung ist nun da aber keinen Kostenvoranschlag.
lG
Stefan

Hallo,

wie gesagt,
der Gärtner sagte, der Kostenvoranschlag gehe nur mit
vorheriger Planung.
Die Planung ist nun da aber keinen Kostenvoranschlag.

Beauftragt wurde die Planung, nicht der Kostenvoranschlag.
Dieser kostet möglicherweise noch einmal, und wird kulanterweise bei Beauftragung zur Ausführung der eigentlichen Arbeiten wieder verrechnet. So schlecht ist die Geschäftswelt manchmal. Die Begleichung der ersten Rechnung und die Suche nach einem anderen Handwerker sind die kostengünstigsten Lösungen. Alles andere wird nur teurer.

Grüße
Tommy

früher gab es mal die TV-Sendung Nepper, Schlepper, Bauernfänger…

Hallo,

der Gärtner sagte, der Kostenvoranschlag gehe nur mit
vorheriger Planung.
Die Planung ist nun da aber keinen Kostenvoranschlag.

weil ein KVA ganz offensichtlich nicht Bestandteil des Auftrags war.

Gruß

S.J.

Hallo,

das ist die Frage?
Er hat gesagt, der Kostenvoranschlag ist Teil der Planung. Denn wenn A das ganze planen lasse, dann bekommt er verschiedene Möglichkeiten gezeigt mit den jeweiligen aufgegliederten Kosten.
Aber schriftlich steht nur Planung. Aber nicht, was diese beinhaltet.
Ich unterstelle dem Gärtner G nicht einmal böse Absicht, sondern ein bisschen Senilität und/oder Doofheit.

Nun aber nochmal die Frage nochmal allgemeiner:
Wie kann man auf eine Handwerker-Rechnung, die eine Planung beinhaltet, reagieren, mit der man nicht einverstanden ist?

LG
Stefan