wie gebe ich in den Niederlanden bezogenes Gehalt in der deutschen Einkommenssteuererklärung an?
Hintergrund:
Ehepartner 1 hat im laufenden Jahr den Job gewechselt: 1. Job war in Deutschland, 2. Job in den Niederlanden
Ehepartner 2 hat das ganze Jahr über in Deutschland gearbeitet
Wohnsitz beider Ehepartner war durchgehend in Deutschland
Für die niederländischen Einkünfte wurde bereits eine Steuererklärung in den Niederlanden abgegeben.
Muss in der deutschen Steuererklärung jetzt eine getrennte Veranlagung gewählt werden? Unter welchem Punkt im Elster-Formular sind die niederländischen Einnahmen anzugeben?
haben sie Ihren Wohnsitz in Deutschland oder auch in den NL zum Zeitpunkt der Einnahmen gehabt?
Viele Grüße
Hallo,
wie gebe ich in den Niederlanden bezogenes Gehalt in der
deutschen Einkommenssteuererklärung an?
Hintergrund:
Ehepartner 1 hat im laufenden Jahr den Job gewechselt: 1.
Job war in Deutschland, 2. Job in den Niederlanden
Ehepartner 2 hat das ganze Jahr über in Deutschland
gearbeitet
Wohnsitz beider Ehepartner war durchgehend in Deutschland
Für die niederländischen Einkünfte wurde bereits eine
Steuererklärung in den Niederlanden abgegeben.
Muss in der deutschen Steuererklärung jetzt eine getrennte
Veranlagung gewählt werden? Unter welchem Punkt im
Elster-Formular sind die niederländischen Einnahmen anzugeben?
hab es jetzt gesehen, Wohnsitz beider Partner durchg. in Deutschland…Sorry, also dann:
Mit NL besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen, sodaß wie der Name schon sagt, eine Doppelbesteuerung vermieden wird.
Also im Elster fügen Sie das Formular: AUS ein (aber nur bei dem Partner der eben in NL war) das Formular ist eigentlich selbsterklärend. Summe Einnahmen aussfüllen & den ausl. anrechenb. Steueranteil etc. Falls noch Fragen auftauchen, gerne. Achso, ja, Doppelbesteuerungsabkommen kann im Elster Formula als DBA stehen.
Viel Erfolg & liebe Grüße
Hallo,
wie gebe ich in den Niederlanden bezogenes Gehalt in der
deutschen Einkommenssteuererklärung an?
Hintergrund:
Ehepartner 1 hat im laufenden Jahr den Job gewechselt: 1.
Job war in Deutschland, 2. Job in den Niederlanden
Ehepartner 2 hat das ganze Jahr über in Deutschland
gearbeitet
Wohnsitz beider Ehepartner war durchgehend in Deutschland
Für die niederländischen Einkünfte wurde bereits eine
Steuererklärung in den Niederlanden abgegeben.
Muss in der deutschen Steuererklärung jetzt eine getrennte
Veranlagung gewählt werden? Unter welchem Punkt im
Elster-Formular sind die niederländischen Einnahmen anzugeben?
Bin schon im Urlaub. Gemeine Steuererklärung bleibt,
da beide Pers. steuerpflichtig. (Wohnsitz Deutschl.)mit dem Formilarausfüllen müsste ich mich erst informieren.
Sorry.
Hallo,
wie gebe ich in den Niederlanden bezogenes Gehalt in der
deutschen Einkommenssteuererklärung an?
Hintergrund:
Ehepartner 1 hat im laufenden Jahr den Job gewechselt: 1.
Job war in Deutschland, 2. Job in den Niederlanden
Ehepartner 2 hat das ganze Jahr über in Deutschland
gearbeitet
Wohnsitz beider Ehepartner war durchgehend in Deutschland
Für die niederländischen Einkünfte wurde bereits eine
Steuererklärung in den Niederlanden abgegeben.
Muss in der deutschen Steuererklärung jetzt eine getrennte
Veranlagung gewählt werden? Unter welchem Punkt im
Elster-Formular sind die niederländischen Einnahmen anzugeben?
Beim Ausfüllen der Anlage AUS kommen dann doch noch ein paar Fragen bei mir auf.
Für die Gehaltsangabe erscheint mir Zeile 36 (Nach DBA steuerfreie Einkünfte) am passendsten - liege ich da richtig? Oder muss das Gehalt in Zeile 4ff angegeben werden?
Falls es Zeile 36 ist - dort wird verwiesen dass Gehalt in Zeile 21 Anlage N angegeben wird - brauchen wir die Anlage AUS dann doch nicht?
Ich würde mir im übrigen das Wiso Programm zulegen, dort hast Du mehr Tipps was man pauschal absetzen kann. Die investition lohnt und man kann es ja absetzen
Hallo
dazu kann ich nichts sagen, da ja bereits in den Niederlanden eine Steuererklärung abgegeben wurde.
Vom gefühl her würde ich getrennte Veranlagung wählen!
Gruss Hermann
sie können es in Anlage N, Zeile 21 eintragen, aber sollten die Steuerentrichtung (NL) dem Finanzamt mitteilen. (schriftlich beifügen).
Anlage AUS ist eher für Eink. Kapitalvermögen, die können Sie dann weglassen.
Diese Anlage AUS, ist auszufüllen, wenn Sie steuerpfl. Einkünfte bereits in einem anderen Steuervordruck (GSE, KAP, L, SO, V) auf Hinsicht dieser ausl. Eink. erklärt hätten. Es handelt sich hier um ergänzende Angaben, die zu machen sind.
Viele Grüße
Hallo,
vielen Dank für Deine Antwort.
Beim Ausfüllen der Anlage AUS kommen dann doch noch ein paar
Fragen bei mir auf.
Für die Gehaltsangabe erscheint mir Zeile 36 (Nach DBA
steuerfreie Einkünfte) am passendsten - liege ich da richtig?
Oder muss das Gehalt in Zeile 4ff angegeben werden?
Falls es Zeile 36 ist - dort wird verwiesen dass Gehalt in
Zeile 21 Anlage N angegeben wird - brauchen wir die Anlage AUS
dann doch nicht?
NL dürfte mit der Abgabe in NL erledigt sein.
Sichtbar wird das in der deutschen Steuererklärung sicher über die Adresse des Arbeitgebers.
du kannst ja eine NL-Kopie beifügen, dass die Monate im Ausland erklärt sind.
Es wird nur einmal versteuert.
Viel erfolg wünscht
wolfgang
wie gebe ich in den Niederlanden bezogenes Gehalt in der
deutschen Einkommenssteuererklärung an?
Hintergrund:
Ehepartner 1 hat im laufenden Jahr den Job gewechselt: 1.
Job war in Deutschland, 2. Job in den Niederlanden
Ehepartner 2 hat das ganze Jahr über in Deutschland
gearbeitet
Wohnsitz beider Ehepartner war durchgehend in Deutschland
Für die niederländischen Einkünfte wurde bereits eine
Steuererklärung in den Niederlanden abgegeben.
Muss in der deutschen Steuererklärung jetzt eine getrennte
Veranlagung gewählt werden? Unter welchem Punkt im
Elster-Formular sind die niederländischen Einnahmen anzugeben?
in der Anlage N (Zeilen 21-22) wird nach Auslandseinkünften gefragt.
Getrennte Veranlagung hat mit Auslandseinkünften erstmal nichts zu tun, da geht es um die Steuerberechnung (Zusammenveranlagung ist i.d.R. günstiger).
Die würde ich nicht wählen.
Ob ihr in den Niederlanden eine Steuererklärung hättet abgeben müssen, weiß ich nicht; ich habe mal gelesen, daß Lohn bei Tätigkeit im Ausland steuerfrei sei.
Und ihr habt ja die ganze Zeit in Deutschland gewohnt.
Ja, das in den Niederlanden bezogene Gehalt muss in der deutschen Einkommensteuererklärung in der Anlage N angegeben werden.
Klären:
Gibt es ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den Niederlanden?
Dann wird die in den Niederlanden gezahlte Steuer ganz oder teilweise auf die in Deutschland zu zahlende Einkommensteuer angerechnet.
Ehepaare KÖNNEN eine getrennte Veranlagung zur Einkommensteuer wählen. Das sollte man nur dann machen, wenn es im Einzelfall zu einer niedrigeren Gesamtbesteuerung des Paares führt.
Ob das der Fall ist, kann man mit einem Steuerprogramm für den PC, wie z.B. Quicksteuer von Lexware selbst berechnen.