Hallo WWW-lers,
Manchmal sind Freiberufler verpflichtet, im Rahmen ihrer Berufsausübung, an Konferenzen teilzunehmen. Manchmal (nicht immer) finden diese im Ausland statt.
Es gibt Webseiten, die im tabellarischen Form Auskunft darüber geben, wieviel Geld pro Tag bei der Steuererklärung abgesetzt werden kann, je nach Länge und Ort der Veranstaltung.
z.B. (völlig erfunden):
Portugal - 30 EURO/Tag
Frankreich - 35 EURO/Tag
Indien - 120 EURO/Tag
Argentinien - 125 EURO/Tag
Diese Absetzungen schließen die An- und Abreise mit ein.
Also demnach, wenn Herr Müller für 7 Tage nach Indien fliegt, könnte er 120 x 7 = 840 EURO von der Steuer absetzen. Fliegt er aber 5 Tage nach Portugal, nur 150 EURO.
Kennt jemand eine solche Liste und hier den entsprechenden Link veröffentlichen, bitte?
Vielen Dank!
Schöne Grüße,
Helena
Wenn man nach dem richtigen Begriff, Verplegungsmehraufwand, googelt, findet man das selbst!
Hallo Clematis,
VIELEN HERZLICHEN DANK!!!
Du hat mir sehr geholfen! Daher ein Sternchen von mir.
Denn Du has hier eindeutig recht:
Wenn man nach dem richtigen Begriff, Verplegungsmehraufwand,
googelt, findet man das selbst!
Nur wenn man diesen Begriff nicht kennt, ist man eben geschmissen!
Also vielen, vielen Dank!
Und jetzt noch eine Frage dazu: Ich habe diese Tabelle gefunden
[http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_58004/DE/BM…](http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_58004/DE/BMF Startseite/Aktuelles/BMF Schreiben/Veroffentlichungen zu Steuerarten/lohnsteuer/011__b,templateId=raw,property=publicationFile.pdf)
Meinem o.g. Beispiel folgend, pro Kalendertag der Herr Müller in Äthiopien bleibt, was muss er denn berechnen? 30 EUROs oder 110 EUROs?
Oder anders gefragt: Pro Tag, die er im Ausland bleibt, welche Spalte nimmt man aus dieser Tabelle als Berechnungbasis? Die erste auf der darauf steht „mindestens 24 Stunden“ oder die „Pauschbetrag für Übernachtungskosten“? Oder beide addiert (30+110) x 7 Tage = 140 x 7 = 980 EURO???
Ich kenne mich in diesem Bereich nicht aus und deshalb meine Frage.
Nochmals vielen herzlichen Dank und einen schönen Sonntag noch!
Helena
Auslandsreisekosten:Fahrt/Flug, VMA, Übern, sonst.
Hi !
Wenn jemand eine Reise tut, dann hat er sicherlich einiges zu erzählen. Steuerlich relevant davon sind jedoch, die berufliche Veranlassung der Reise vorausgesetzt, nur die folgenden Kosten:
- Kosten der An- und Abreise (km-Pauschle, Bahnkarte, Flug-Ticket)
- Verpflegungsmehraufwand (VMA)
- Übernachtungskosten (Ü)
- Reisenebenkosten (Teilnahmegebühren, Fahrten vor Ort, …)
Zu all diesen Bereichen gibt es im Archiv schon etliche Beiträge. Daher an dieser Stelle nur kurz zu den VMA und Ü:
-
In der vom Bundesfinanzministerium veröffentlichten Tabelle kann man je nach Abwesenheitsdauer die Höhe des entsprechenden, pauschal absetzbaren Aufwandes ablesen. Ein Nachweis von tatsächlichen Kosten ist dabei nicht erforderlich. Sollten danben auch noch „echte“ Bewirtungen stattfinden, so können diese Kosten zusätzlich nach § 4 Abs. 5 Nr. 2 EStG (http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__4.html) geltend gemacht werden.
-
Übernachtungen (auch im Ausland) dürfen seit dem 01.01.2008 nur noch mit den tatsächlichen Aufwendungen als Werbungskosten/Betriebsausgaben angesetzt werden. Um hier Aufwendungen geltend zu machen, ist also zwingend ein Beleg/eine Rechnung erforderlich.
Der Betrag, der in der Tabelle des BMF steht ist lediglich für folgenden Zweck gedacht: steuerfreie Erstattung von Aufwendungen an den Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber. Wenn also ein Arbeitnehmer ins Ausland reist, so kann sein Arbeitgeber die genannten Beträge steuer- und sozialabgabenfrei an ihn auszahlen.
BARUL76
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Hi Barul 76,
Auch Dir vielen herzlichen Dank für Deinen Beitrag! Dafür bekommst du ein Sternchen von mir!
Eine kurze Frage dazu:
gibt es in Deutschland die Möglichkeit, einen Auslandsaufenthalt mit beruflichen Hintergrund pauschal abzurechnen?
Wenn ja, kennst du eine Seite auf die das vermekrt ist, bitte?
Ich frage so direkt, weil ich ja nicht einmal weiß wie ich danach im Archiv suchen sollte und die Zeit dazu habe ich auch nicht…
Also ich wäre Dir sehr dankbar, wenn Du mir kurz darauf antworten könntest. Für mich ist alles was mit Steuern zu tun hat, einen total verwildeten Urwald, in dem ich mich nur verlaufen und verletzen kann. Und das möchte ich, natürlich, so klein wie möglich halten!
Daher schon vielen Dank für Deine Hilfe!
Schöne Grüße,
Helena
Für mich ist alles was mit Steuern zu tun
hat, einen total verwildeten Urwald, in dem ich mich nur
verlaufen und verletzen kann. Und das möchte ich, natürlich,
so klein wie möglich halten!
Dafür gibts Fachleute, die das ohne Verletzung hinbekommen…
Hi,
Dafür gibts Fachleute, die das ohne Verletzung hinbekommen…
Ja danke. Das weiß ich selber.
Was tun wenn er jetzt im Urlaub ist und jetzt die Erklärung abgegeben werden muss?
Aussedem dieses Forum heisst „Wer-weiss-was“ und nicht „Frag-jemand-anders-was“.
Deine jetzige Antwort ist ausgesprochen nutzlos und eine reine Zeitverschwendung.
Gruß,
Helena
Hi,
Dafür gibts Fachleute, die das ohne Verletzung hinbekommen…
Ja danke. Das weiß ich selber.
Was tun wenn er jetzt im Urlaub ist und jetzt die Erklärung
abgegeben werden muss?
Dann kann der STEUERBERATER mit Hinweis auf seinen Urlaub Fristverlängerung beantragen oder das an einen fähigen Mitarbeiter übertragen.
Aussedem dieses Forum heisst „Wer-weiss-was“ und nicht
„Frag-jemand-anders-was“.
Heisst aber auch nicht „mach-mir-meine-Steuererklärung“
Deine jetzige Antwort ist ausgesprochen nutzlos und eine reine
Zeitverschwendung.
Ich fürchte, die ist die sinnvollste und geldbeutelschonendste, die Du bisher bekommen hast, ausser natürlich Dein Ziel ist es, möglichst viel Steuern zu bezahlen…