Mal angenommen, jemand begeht im Internet eine strafbare Handlung, die sowohl straf- als auch zivilrechtlich verfolgt wird.
Einziger wirklich existierender Hinweis ist die IP-Adresse.
Kann, auch wenn diese Person alleine lebt, erfolgreich dargelegt werden, man wisse davon nichts, da immerhin auch andere (wie Freunde) immer mal wieder Zugang zum Computer haben?
nunja, die IP sagt aus wer wann,wo und woher im internet war. d.h sie können einem 100% nachweissen das man von seinem PC daheim irgendetwas getan hat. natürlich kann man sagen das mehrere diesen pc benutzen, aber je nach schwere der handlung muss man das beweissen. asnonsten ist immer des besitzer des PCs oder der vertragsnehmer des providers der angeschissene
aber zur beruhigung. die straftat muss schon sehr schwerwiegend ( naziparolen, kindersex, geldbetrug, etc. ) sein damit sie verfolgt wird.
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Mal angenommen, jemand begeht im Internet eine strafbare
Handlung, die sowohl straf- als auch zivilrechtlich verfolgt
wird.
Einziger wirklich existierender Hinweis ist die IP-Adresse.
Kann, auch wenn diese Person alleine lebt, erfolgreich
dargelegt werden, man wisse davon nichts, da immerhin auch
andere (wie Freunde) immer mal wieder Zugang zum Computer
haben?
IP-Adressen sind fälschbar. Aus technischer Sicht müssen daher immer, wenn die IP-Adresse als einziges Beweismittel vorliegt, erhebliche Zweifel an der Urheberschaft dessen, dem diese IP zugeordnet war, bestehen. Ein Richter mag dies jedoch anders beurteilen und die IP als ausreichenden Hinweis werten.
Ein Richter mag dies jedoch anders beurteilen und die IP als ausreichenden Hinweis werten.
Wenn der Richter zu erkennen gibt, dass er dieser Meinung ist, muss man halt ein Gutachten einbringen. Lässt er es sich aber nicht anmerken, und man erfährt es erst aus dem Urteil, geht man mit dem Gutachten in die Berufung.
Ein Gutachten ist zwar nicht billig, aber da man damit mit Sicherheit gewinnt, zahlt dann sowieso die Staatskasse oder Gegenseite.
nein,die IP-Adresse alleine ist nicht aussagekräftig…
darauf wird aber auch in der Regel kein Strafverfahren gestützt,sonden
auf die „Verbindungsdaten“ des jeweiligen Providers…
Wenn mehrmals vom Zugang „Otto Normalverbraucher“ die Webseite
„xxx-hechel-hechel.com“ mit eindeutigen gesetzeswidrigen Inhalten aufgerufen wird,so wird es dir schwerfallen,dagegen anzugehen…
nein,die IP-Adresse alleine ist nicht aussagekräftig…
darauf wird aber auch in der Regel kein Strafverfahren
gestützt,sonden
auf die „Verbindungsdaten“ des jeweiligen Providers…
Wenn mehrmals vom Zugang „Otto Normalverbraucher“ die Webseite
„xxx-hechel-hechel.com“ mit eindeutigen gesetzeswidrigen
Inhalten aufgerufen wird,so wird es dir schwerfallen,dagegen
anzugehen…
ds ist leider so nicht richtig. die IP adresse reicht sehr wohl dafür aus um strafbar gemacht zu werden. es ist ja oft die einzigste chance jemand damit zu bekommen ( sprich illegales runterziehen von filmen, etc. )
in unserer nachbarstadt wurde eine privatperson wegen raubkopierens ( er zog filme aus dem netzt herunter ) gefasst ( aufgrund seiner IP ). den der provider speichert alle IPs die deinem PC beim online gehen gegeben werden 6 monate lang ab, danach werden sie gelöscht
nein,die IP-Adresse alleine ist nicht aussagekräftig…
darauf wird aber auch in der Regel kein Strafverfahren
gestützt,sonden
auf die „Verbindungsdaten“ des jeweiligen Providers…
nun gibt es aber Provider, die keine Verbindungsdaten haben. So zB Kabel BW. Dort wird die Verbindung und Abrechnung durch Identifikation des Modems bewerkstelligt. Es kann also nur gesagt werden, von welchem Modem aus der Vorgang stattfand.
ds ist leider so nicht richtig. die IP adresse reicht sehr
wohl dafür aus um strafbar gemacht zu werden. es ist ja oft
die einzigste chance jemand damit zu bekommen ( sprich
illegales runterziehen von filmen, etc. )
in unserer nachbarstadt wurde eine privatperson wegen
raubkopierens ( er zog filme aus dem netzt herunter ) gefasst
( aufgrund seiner IP ). den der provider speichert alle IPs
die deinem PC beim online gehen gegeben werden 6 monate lang
ab, danach werden sie gelöscht
gruss
Hi,
ich denke mal das meint Frank damit. Bei einem Ermittlungsverfahren kann über den Provider rausgefunden werden, wem zu diesem Zeitpunkt die IP gehört hat (da sie dynamisch ist), und aufgrund dieser Daten wird angeklagt. Ich schätze mal, dass das gemeint war, ansonsten könnt ich mir unter „Verbindungsdaten“ wenig in diesem Zusammenhang vorstellen?! Oder?
ds ist leider so nicht richtig. die IP adresse reicht sehr
wohl dafür aus um strafbar gemacht zu werden. es ist ja oft
die einzigste chance jemand damit zu bekommen ( sprich
illegales runterziehen von filmen, etc. )
in unserer nachbarstadt wurde eine privatperson wegen
raubkopierens ( er zog filme aus dem netzt herunter ) gefasst
( aufgrund seiner IP ). den der provider speichert alle IPs
die deinem PC beim online gehen gegeben werden 6 monate lang
ab, danach werden sie gelöscht
Auch in diesem Fall ist nicht die IP-Adresse ausschlaggebend, sondern nur eine Hilfe in der Beweisführung. Wäre nur eine IP bekannt, dürfte es schwierig werden, die Person zu identifizieren (denn wie schon andere gesagt haben, die lässt sich manipulieren).
Hier gibt es aber zusätzliche Beweise, der Download fand zu bestimmten Zeiten statt, die laut Verbindungsnachweis mit den Einlogzeiten der Person übereinstimmt, wahrscheinlich sogar passend zu den wechselnden IPs. Ich weiss nicht, ob es Fälle gibt, wo auch das Übertragungsaufkommen genausolange protokoliert wird, aber das wäre noch ein zusätzliches Indiz.
Kurzum, die IP-Adresse alleine reicht nicht, aber in den meisten Fällen kommt man über diese an weitere Beweise.
die IP-Adresse ist ein Indiz, mehr aber auch zunächst einmal nicht. D.h. sie bildet einen Ermittlungsansatz. Da die IP-Adresse aber auch relativ leicht zu fälschen ist, müssen andere Dinge für eine Verurteilung hinzu kommen. Bei Einwahlverbindungen werden daher von der StA immer auch die Verbindungsdaten des Netzproviders angefordert. D.h. man überprüft nicht nur an Hand der zugewiesenen IP die Identität des Anschlusses, sondern auch über die tatsächliche Wählverbindung.
Bei DSL/Kabel/Sat-Zugängen gibt es ähnliche Möglichkeiten nachzuweisen, dass eine bestimmte IP auch tatsächlich zu einem bestimmten Zeitpunkt von einem bestimmten Anschluss aus genutzt worden ist. Frag mich da nicht nach zu genauen technischen Details, aber ich betreue solche Fälle oft und finde neben den IP-Zuweisungen auch immer die eher „physikalische“ Zuweisung der IP auf einen bestimmten Anschluss in den Ermittlungsakten. D.h. die StAen sind da inzwischen durchaus auf Zack und man sollte sich nicht der Illusion hingeben, das da Deppen sitzen, die sich die Hose mit der Kneifzange anziehen und vom Internet keine Ahnung haben. Es gibt durchaus Fälle, wo diese gesammelten Unterlagen innerhalb einer Woche nach Anzeigeerstattung schon per richterlichem Beschluss angefordert und von den beteiligten Stellen zur Verfügung gestellt worden sind (natürlich immer unter Protest gegen angeblich nicht ausreichende gesetzliche Grundlagen, aber das ist ein anderes Thema).
D.h. über IP und Verbindungsdaten kommt man zunächst mal nur an eine Wohnungstür und freut sich natürlich, wenn dahinter jemand alleine wohnt, weil dann natürlich alles dafür spricht, dass derjenige auch der gesuchte Bösewicht ist. Jetzt beschlagnahmt man die PCs, verhört fröhlich und alles nimmt seinen gewohnten Gang. D.h. wenn man jetzt 1000e Musik- und Filmtitel auf selbstgebrannten Scheiben oder den Festplatten findet zu denen die Originale nicht im Schrank stehen, sieht es nicht so richtig gut aus. Wenn man eine persönliche Hassliebe zwischen dem Angetroffenen und einer im Internet unter dessen IP und Zugang beleidigten Person feststellt ebenso, …
Ich würde in einem solchen Fall ganz dringend den Weg zu einem spezialisierten Anwaltskollegen empfehlen, der auch forensisch im Internet arbeitet (also sich selbst mit der Technik ausreichend auskennt und selbst Nachforschungen in andere Richtungen anstellt) um ggf. die Anschuldigungen der StA zu erschüttern. Davon gibt es nicht all zu viele. Im Zweifelsfall kannst Du gerne auf mich zurück kommen.
Gruß vom Wiz
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So zB Kabel BW. Dort wird die Verbindung und Abrechnung durch
Identifikation des Modems bewerkstelligt. Es kann also nur
gesagt werden, von welchem Modem aus der Vorgang stattfand.
Woran kann man ein Modem vom anderen unterschieden?
Woran kann man ein Modem vom anderen unterschieden?
das Modem (angeblich ein speziell für KabelBW modifiziertes Kabelmodem der Fa. Motorola) übermittelt seine Seriennummer an die Kopfstelle bzw den KabelBW-Server.
Die sogenannten „Telekommunikations-Dienste-Anbieter“
(zu diesen Diensten zählt unter anderem auch das Internet…)
sind aufgrund des TKG (Telekommunikationsgesetzes) seit letzen Jahr verpflichtet,eindeutige „Standortdaten“ für jeden Dienst zu erheben und für maximal 90 Tage zu speichern…
Bei Internet-Zugängen ist es relativ einfach,dieses zu bewerkstelligen…
Entweder hardwaremäßig (Zugangs-Hardware wie Modem) wo bei Aufbau einer
Verbindung eine „eindeutige“ Kennung übermittelt wird…
oder bei Breitband-Diensten (DSL z.B.) speichern der Zugangsleitungsnummer vom privaten Anschluß zum Netzknoten in der
Vermittlungsstelle des Providers.
Da du Netztzugang nur mit dem vom Provider zugeteiltem „LOGIN-Namen“
bekommst,lässt sich so auch bei Breitband-Verbindungen nachweisen,
wer wann von wo ONline war…
Vermittlungsstelle des Providers.
Da du Netztzugang nur mit dem vom Provider zugeteiltem
„LOGIN-Namen“
bekommst,lässt sich so auch bei Breitband-Verbindungen
nachweisen,
wer wann von wo ONline war…
ich vermute mal, dass du mit „LOGIN-Namen“ so etwas wie eine Kennung „User+Password“ meinst. So etwas gibt es bei KabelBW nicht. Ich setze mich an den Rechner, fahre das BS hoch, rufe den Browser auf und schon kann ich surfen. Keine Eingabe von Namen, Password oder ähnlichem. Einen LOGIN-Namen habe ich nicht zugeteilt bekommen. Nur eben dieses Modem, welches von KabelBW als das meinige erkannt wird. Wer da dran sitzt kann KabelBW beim besten Willen nicht erkennen.
Nein, der Login ist auch nicht irgendwo auf dem Rechner bzw dem Router gespeichert. Die entsprechenden Felder in der Routerkonfiguration sind leer und ich kann jeden anderen Rechner an den Router anschließen und bin ebenfalls sofort im Internet.
ich vermute mal, dass du mit „LOGIN-Namen“ so etwas wie eine
Kennung „User+Password“ meinst. So etwas gibt es bei KabelBW
nicht. Ich setze mich an den Rechner, fahre das BS hoch, rufe
den Browser auf und schon kann ich surfen. Keine Eingabe von
Namen, Password oder ähnlichem. Einen LOGIN-Namen habe ich
nicht zugeteilt bekommen. Nur eben dieses Modem, welches von
KabelBW als das meinige erkannt wird. Wer da dran sitzt kann
KabelBW beim besten Willen nicht erkennen.
Smile…was ist denn eine „User-Name“ anderes als ein Login-Name?!
Dann werden als Zugangsdaten halt die Modem-Daten benutzt…
(Also eine sogannte Hardware-Erkennung).
Natürlich kann man (Noch nicht) feststellen,wer einen Computer vor Ort
bedient…jedoch lassen sich immer die Nutzung eines Anschlusse
feststellen…Ob da jetzt der Anschluß-Inhaber oder ein Familien-Mitglied oder Freunde davor saßen,das kann man natürlich nicht feststellen…
Aber wenn Du mal das „nette Kleingedruckte“ in deinem Vertrag ließt,
ist derjenige für alles was an diesem Anschluß so passiert haftbar.
Und wie ein verehrte RA schon weiter oben gesagt hat,wenn die
„Grünen“ plötzlich bei dir in der Wohnung stehen und sämtliche Rechner mitnehmen und darauf dann „Illegales“ Finden,wirst du dich äßerst schwer tun,Zu beweisen,das du es „nicht warst“…