Wie beantrage ich hartz IV ?

Hallo,

Ich bin unter 25 und beende gerade mein Studium. Im März bin ich dann fertig. Nun vorsorglicher Weise wollte ich mich noch vor Beginn März bei der Arbeitsagentur melden und meinen Antrag abholen. Jedoch erwies sich das alles schwieriger als ich vermutet habe. Ich war zwar bei meiner Sachbearbeiterin, diese jedoch hat mich total verunsichert und eingeschüchtert, so dass ich ohne Antrag nach Hause ging, dafür aber mit jeder Menge Notizzettel, wo drauf stand was ich alles mitbringen soll!

Ich habe schon oft von solchen Hinhaltetaktiken gehört, würde aber gerne wissen, ab wann gilt die Anmeldung als Arbeitslos? Wie funktioniert das ganze überhaupt? Wenn ich jetzt erst im März ankomme, werde ich dann erst ab April bezahlt? Oder ab den Tag wo ich mich angemeldet habe?

Die Sachbearbeiterin verlangte von mir Nachweis über das Gehalt meiner Eltern, obwohl ich schon lange ausgezogen bin! Und dann noch Bankauszüge der letzten 3 Monate, finde ich seltsam, da meine WG-Mitbewohner das nicht vorzeigen mussten. Werde ich hier gerade einfach nur über den Tisch gezogen?

Ich wäre sehr dankbar, wenn mir einer das ganze Verfahren erklären würde, oder zu mindestens auf irgendwelche Links hinweisen würde.

Ich hoffe wirklich hier eine Hilfe zu finden. Danke im Voraus!

Grüße,
Valentina

Hallo Valentina,

leider sind die Sachbearbeiter, die man in den Jobcentern antrifft, nicht immer wirklich auf Draht. Das mag daran liegen, dass sie von sämtlichen anderen öffentlichen Diensten „weggelobt“ worden sind.
Du kannst dich selbstverständlich bereits jetzt „arbeitssuchend“ melden. Dazu bist dú sogar verpflichtet, wenn absehbar ist, dass du nicht nahtlos nach dem Studium in Arbeit kommst. Auch ein formloser Antrag (Hiermit beantrage ich Grundsicherung nach SGB 2) natürlich schriftlich muss entgegen genommen werden.

Am ersten Tag der tatsächlichen Arbeitslosigkeit musst du dich dann persönlich vorstellen. Von dem Tag an steht dir die Unterstützung zu. Allerdings sind deine Eltern bis zu deinem 25. Lebensjahr für deinen Unterhalt verantwortlich, wenn sie dazu in der Lage sind. Deswegen sollst du Verdienstbescheinigungen beibringen. Die Vordrucke hätte man dir aber bereits mitgeben müssen. Deinen Kontoauszug der letzten 3 Monate können sie verlangen, um zu prüfen, ob du selbst Einkommen oder Vermögen hast.

Lass dich nicht wieder einfach weg schicken.

Hallo,
also grundsätzlich gilt es ab Antragsstellung (also schon vor März). Aufgrund des Studiums hast du dann aber erst ab dem Zeitpunkt der Exmatrikulation einen ALG II Anspruch. Die Vorlage der Kontoauszüge der letzten drei Monate ist normal. Wenn du nicht mehr zuhause wohnst, dann kann es nur sein das sie die Unterhaltsfähigkeit deiner Eltern prüfen wollen. Das man diese Unterlagen schon bei der Antragsstellung haben will finde ich schon eigenartig. Vielleicht solltest du deinen SB einfach mal fragen wofür das benötigt wird.
Ich hoffe ich konnte dir etwas helfen.
Gruß Marty

Hallo Valentina,

du hast es erst mal richtig gemacht und dich bei der Arbeitsagentur ab März persönlich arbeitslos gemeldet. Anspruchsberechtigt wärest du somit ab März.
Die Hauptvoraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld ist die folgende: in einer Rahmenfrist, die vor der der Arbeitslosigkeit liegt und die zwei Jahre beträgt, muss mindestens 360 Tage beitragspflichtig gearbeitet worden sein, d.h. Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt worden sein.
Da du studiert hast, sind sicher keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt worden. Das bedeutet, das du mit großer Wahrscheinlichkeit einen ablehnenden Bescheid erhalten wirst. Aber den brauchst du, um Alg II beantragen zu können.

Werden nun in deiner zuständigen Arbeitsagentur Alg I und Alg II Bezieher gleichsam verwaltet, kann die Bearbeitung vielleicht fortlaufend sein. Aber da kenn ich mich nicht aus. Bei uns sind das zwei getrennte Behörden. Also bitte nachfragen.

Geh aber noch mal hin und bestehe auf das Antragsformular. Auch die Vordrucke für geforderte Nachweise müssen dir ausgehändigt werden. Die Kontoauszüge der letzten drei Monate sind eigentlich nur bei Alg II gefragt, wo deine Vermögensverhältnisse nachgewiesen werden müssen. Daher die Vermutung, das deine Behörde beides bearbeitet.

Wie lange nun die Bearbeitung dauert, liegt wahrscheinlich am zuständigen Sachbearbeiter. Ich hatte da noch nie Probleme und spätestens nach zwei Wochen meine Bescheide. Da hilft aber sicher auch immer mal wieder nachfragen.

Außerdem ist es, so mir bekannt, üblich, bei Erstanträgen die Hilfe der Sachbearbeiter in Anspruch zu nehmen. Lass dich nicht verunsichern. Nimm dir im Notfall eine Person deines Vertrauens zur Seite.

Ich lade mir Antragsformulare immer von der Homepage meiner Stadt herunter… ausfüllen… ausdrucken… unterschreiben und abgeben. Auch die Merkblätter dazu gibt es als PDF-Datei zum herunterladen.

Ich hoffe, ich konnt dir ein wenig helfen.

Gruß Caro

Hier einige Links die Dir Weiterhelfen.

http://www.harald-thome.de/media/files/SGB%20II%20DA…

http://www.harald-thome.de/media/files/SGB%20II%20DA…

http://www.arbeitsagentur.de/nn_26642/zentraler-Cont…

Antrag am PC Ausfüllen und abschicken, Kopie ziehen und denen im Kasten werfen, mit Zeuge, Datum zeit notieren.

Ganz wichtig, nie alleine zum Amt gehen, immer mit einer Person Deines Vertrauens die sich möglichst auch etwas auskennt.

Gerhard

Also:
Du brauchst zwingend die Kontoauszüge der letzten 3 Monate vor Antragstellung! Die braucht jeder,. wenn deine Mitbewohner anderes behaupten erzählen sie MIST.
Wenn du das Studium erfolgreich abgeschlossen hast sind Deine Eltern aus der Unterhaltpflicht raus, wenn nicht aber müssen sie Dir tatsächlich mindestens Wohnraum geben. So will es das Gesetz!
Trotzdem kannst du einen Antrag stellen, denn die Jobcenter-GE muss selbst (!) prüfen ob bei deinen Eltern etwas zu holen ist. Dazu reicht es, wenn Du angibst wie sie heißen, wann sie geboren sind und wo sie derzeit wohnen. Und wenn du dort nicht mehr wohnst,dass Du ihr Einkommen nicht kennst.
Gezahlt wird ab Tag der Antragstellung, bzw. ab dem 01. desjenigen Monats für den Du kein BaföG mehr erhälst. Es reicht das Antragsbegehren mündlich kundgetan zu haben und innerhalb von 4 Wochen die gewünschten Unterlagen nachgereicht zu haben.
Dazu brauchst Du aber ein Antragsformular.
Du bekommst den antrag NICHT in der Arbeitsagentur, sondern im Jobcenter! Das sind 2 verschiedene Behörden. Lasse dir einen Termin zum Erstgepräch bei deinem „PErsönlichen Ansprechpartner“ der Abteilung Markt udn Integration geben! Da bekommst du im Regelfall die Formulare mit!

Gruß Gwenhyfar.

Hallo,Valentina.lass dich nicht unterkriegen Kontoauszüge der letzten 2 Monate sind neuerdings gefordert nicht für 3 sollte für alle Bundesländer gleich sein.Der Tag der Antragstellung ist zur Berechnung wichtig.Deine Sachbearbeiterin sollte sich mal schlau machen,die haben alle keine Ahnung,zur Not gehe zu einem Anwalt,für dich kostenlos habe es auch so gemacht und siehe da es stellte sich heraus,daß die Agentur für Arbeit mir seit Monaten zu wenig Geld gezahlt hat(Nachzahlung).Weiterhinviel Glück .Lass mal von dir höhren.

Hallo Valentina,
also den Antrag kannst Du Dir auch im Internet von der Seite der Arbeitsagentur herunterladen. Es gibt dort auch Broschüren, die Du zur Unterstützung lesen kannst.
Hier die Adresse: http://www.arbeitsagentur.de/nn_26642/Navigation/zen….
Sollte das nicht funktionieren, gehe auf www.arbeitsagentur.de und guck ein bischen rum. Ist für Dich ganz informativ.
So wie ich weiß, brauchst Du nicht die Kontoauszüge Deiner Eltern vorlegen!(Einschränkung: ich weiß nicht, ob das bei unter 25jährigen anders gehandhabt wird. Frag noch mal einen anderen Experten). Deine Kontoauszüge, der letzten 3 Monate mußt Du vorlegen.Man will sehen ob Du Einkünfte hast. Und man will sehen ob Du „Vermögen“ hast. Es ist ratsam sich so früh wie möglich arbeitslos zu melden. Der Antrag zählt ab dem Tag, wo Du Dich gemeldet hast.
Bei uns ist es so, man geht gleich am Eingang zu dem Infoschalter und läßt sich den Antrag aushändigen. Der wird dann mit Datum gestempelt und ab dann zählt der Antrag als „gestellt“.

Hallo,

wenn ich es richtig verstehe, wirst du im März dein Studium beenden und dich dann auch exmatrikulieren. Solange du immatrikuliert bist, stehen dir, als Studentin, grundsätzlich keine ALGII-Leistungen zu. Hast du mit dem Abschluss deines Studiums einen Berufsabschluss erworben? Wenn ja: Dann sind deine Eltern, obwoohl du noch U25 bist, nicht mehr für dich unterhaltspflichtig und folglich ist das Einkommen deiner Eltern dann auch unrelevant. Sprich: du musst dann keineswegs das Einkommen deiner Eltern nachweisen!! Hast du jetzt jedoch keinen Berufsabschluss, dann sind deine Eltern für dich unterhaltspflichtig, bis du 25 bist, schwanger bist oder eine abgeschlossene Ausbildung hast.

ALGII, also das sog. Hartz IV, steht dir ab dem Tag der Antragstellung und Bedürftigkeit zu. Das heißt, solange du Studentin bist, steht dir erst einmal gar nichts zu. Bist du exmatrikuliert und hast nicht ausreichend Einkommen, um für deinen Lebensunterhalt aufzukommen und stehst du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung, so bist du anspruchsberechtigt ab dem Tag, an dem du den Antrag gestellt hast. Die Bearbeitungszeiten liegen bei 2-6 Wochen. Rechtlich gilt deine Vorsprache beim Jobcenter (oder Arge) bereits als Antragstellung. Aber: Ich vermute, du hast noch kein Antragsformular ausgefüllt? Hast du etwas schriftliches bekommen?

Kontoauszüge der letzten drei Monate können tatsächlich eingefordert werden. Auf diesen darfst du die Ausgaben, aber nicht die Einnahmen schwärzen.

Hallo, also wirklich ich bin sehr dankbar für die ganze Hilfe die ich hier so schnell bekomme!!

Aber wie ist es mit der Berufsabschluss gemeint? Ich kann nach dem Studium gleich anfangen zu arbeiten, also ich hätte dann Bachelor of Arts. Ist es denn ein Berufsabschluss?

Ich hätte da noch eine wichtige Frage!! Meine Mitbewohnerin hat die gleiche Sachbearbeiterin wie ich :smile:) und diese ist nicht gerade zimperlich! Meiner Freundin hat Sie gedroht ihr 1 Eurojobs an den Hals zu hängen und wollte sie auf keinen Fall mit Harz IV unterstützen. Zitat: „Sie müssen jede Arbeit annehmen,damit Sie auf keinen Fall unberechtigt Geld vom Staat beziehen“ … na das geht doch wirklich ein bisschen zu weit!!! Meine Mitbewohnerin macht den gleichen Abschluss wie ich!!

Meine Frage ist, dürfen denn die Sachbearbeiter mir 1 Eurojobs oder ähnliches andrehen, obwohl ich definitiv dafür überqualifiziert bin? Und noch was ganz wichtig ist: Kann ich mit rechtlichen Schritten drohen oder mit Beschwerden, falls mir das zu viel wird?? Die sind doch keine Beamten mehr oder?

Danke nochmals für die Hilfe!! Das hat mich definitiv etwas stärker gemacht ))! Beim nächsten mal lasse ich mich nicht mehr ohne Unterlagen nach Hause schicken!!

lg,
Valentina

Liebe Valentina,
entspanne dich.
Es gibt etliche Voraussetzungen um Hartz IV zu beziehen.

  1. Man muss es beantragt haben. Das hast Du in dem Moment, in dem Du dort vorgesprochen hast. Vorerst egal ob Du Unterlagen mitgenommen oder abgegeben hast oder nicht. Es ist beantragt.
  2. Man muss hilfebedürftig sein. Das muss nachgewiesen werden. Die Kontoauszüge der letzten drei Monate sind nicht unüblich. Denn wer vorsätzlich seine Hilfebedürftigkeit herbeigeführt hat, dem werden die Leistungen verweigert. Also wenn Du noch vor einiger Zeit einen Haufen Geld hattest und das verplempert hast oder einer Person gespendet hast, dann muss das geprüft werden.
  3. ALG II ist das letzte Mittel. Deswegen muss geprüft werden, ob noch jemand anders für deinen Unterhalt aufkommen muss. Da Du noch jung bist, muss geprüft werden, ob nicht noch deine Eltern zuständig wären.

Die Anträge gibt es im Internet. Drucke den Hauptantrag (http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Vordr…) aus und reiche ihn ein. Nächste Woche. Dann noch den Mietvertrag und dann wirst Du angeschrieben werden, welche Unterlagen zur abschließenden Bearbeitung Du noch einreichen muss. Evtl. würde ich noch einen Zettel dazu legen, auf dem steht, dass Du ja schon am Tag Deiner Vorsprache die Leistungen beantragt hast.
Es wird schon werden.
R.

Hallo,

ja, als BA hast du eine abgeschlossene berufliche Ausbildung.

Zu deinen anderen Fragen:
ALG II (also Hartz IV) ist eine steurgeldfinanzierte Leistung. Und das beinhaltet, dass jeder tatsächlich dazu verpflichtet ist, JEDE Arbeit anzunehmen, die nicht sittenwidrig, illegal usw. ist. Das heißt, egal ob Frau Doktor oder der einfache Hilfsarbeiter: Jeder ist dazu verpflichtet, auch Arbeiten anzunehmen, die unter der Qualifikation liegen. Zu sagen „Ich habe studiert und darum gehe ich nicht Pommes verkaufen“ geht nicht. Es muss alles getan werden, um sein Leben nicht auf Kosten ds Steuerzahlers zu verwirklichen oder wie auch immer.

1€-Jobs sind keineswegs nur für Hilfskräfte ohne Ausbildung!! Sondern jeder kann dazu verpflichtet werden unter den dafür vorgesehenen Bedingungen. Für einen 1€-Job kann man rechtlich nicht „überqualifiziert“ sein.

Denn wenn du die andere Seite der Medaille betrachtest: Warum sollte ich, als arbeitende Steuerzahlerin, deinen Lebensunterhalt mitfinanzieren, wenn du deinen Unterhalt durch den Verkauf von Pommes sichern kannst? Fände ich ungerecht! :wink: Wir sind zwar ein Sozialstaat, aber eben nur für die, die es aus eigenen Kräften und mit eigenen Mitteln nicht schaffen. Von einer „Studierten“ darf ich (Vollzeit arbeitende Akademikerin mit hoher Steuerlast) durchaus erwarten, dass sie ihren Unterhalt selbst sicher stellt- auch dann, wenn die Arbeit unter der eigentlichen Qualifikation liegt.

Einen 1€-Job kannst du verhindern, indem du dir vorher eine andere Tätigkeit suchst. Ich bin übrigens kein großer Fan von 1€-Jobs, ich bin aber auch kein großer Fan davon, sich in die „soziale Hängematte“ zu legen, weil man sich für nicht der Qualifikation entsprechende Jobs „zu gut“ ist.

Klar kannst du dich beschweren, wenn es dir „zu viel“ wird. Ob das Beamte sind oder Angestellte im ÖD oder wie auch immer tut dabei nichts zur Sache. Deine Chancen sind aber nur dann gut, wenn sich die Sachbearbeiterin nicht an die SGBs hält. Die Vermittlung in einen 1€-Job oder die Aufforderung, JEDE Arbeit anzunehmen, sind gesetzeskonform.

NACHTRAG:

Hier der entsprechende § aus dem SGB II:

(1) Dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen ist jede Arbeit zumutbar, es sei denn, dass

er zu der bestimmten Arbeit körperlich, geistig oder seelisch nicht in der Lage ist,
2.
die Ausübung der Arbeit ihm die künftige Ausübung seiner bisherigen überwiegenden Arbeit wesentlich erschweren würde, weil die bisherige Tätigkeit besondere körperliche Anforderungen stellt,
3.
die Ausübung der Arbeit die Erziehung seines Kindes oder des Kindes seines Partners gefährden würde; die Erziehung eines Kindes, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, ist in der Regel nicht gefährdet, soweit seine Betreuung in einer Tageseinrichtung oder in Tagespflege im Sinne der Vorschriften des Achten Buches oder auf sonstige Weise sichergestellt ist; die zuständigen kommunalen Träger sollen darauf hinwirken, dass erwerbsfähigen Erziehenden vorrangig ein Platz zur Tagesbetreuung des Kindes angeboten wird,
4.
die Ausübung der Arbeit mit der Pflege eines Angehörigen nicht vereinbar wäre und die Pflege nicht auf andere Weise sichergestellt werden kann,
5.
der Ausübung der Arbeit ein sonstiger wichtiger Grund entgegensteht.

(2) Eine Arbeit ist nicht allein deshalb unzumutbar, weil

sie nicht einer früheren beruflichen Tätigkeit des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen entspricht, für die er ausgebildet ist oder die er ausgeübt hat,
2.
sie im Hinblick auf die Ausbildung des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen als geringerwertig anzusehen ist,
3.
der Beschäftigungsort vom Wohnort des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen weiter entfernt ist als ein früherer Beschäftigungs- oder Ausbildungsort,
4.
die Arbeitsbedingungen ungünstiger sind als bei den bisherigen Beschäftigungen des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen,
5.
sie mit der Beendigung einer Erwerbstätigkeit verbunden ist, es sei denn, es liegen begründete Anhaltspunkte vor, dass durch die bisherige Tätigkeit künftig die Hilfebedürftigkeit beendet werden kann.

(3) Die Absätze 1 und 2 gelten für die Teilnahme an Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit entsprechend.

Hallo, Vanlentina! 1. Du brauchst dir den Antrag nicht im JobCenter besorgen und dort stundenlang warten: du kannst ihn dir im Internet unter Adresse „Agentur für Arbeit“ über die entsprechenden Links runterladen und soweit du es kannst, ausfüllen und audrucken. Dann ab unterschreibst du ihn und schickst ihn per Post an das JobCenter. Es ist nicht so wichtig, ob du bei dem Antrag (zunächst) alle Unterlagen beigefügt hast, wichtig ist das EINGANGSDATUM!!! Solltest Du Hartz IV bekommen, dann ist das Eingangsdatum des Antrags entscheident. Ab dem Tag würde es dann Geld geben!!!

Da du unter 25 bist, wird es auf jeden Fall schwierig werden, da du normaler dann noch bei den Eltern wohnen könntest (müsstest). Es sei denn, deine Eltern können „gerichtsfest“ nachweisen, dass sie für dich keinen Platz mehr in der Wohnung haben (z.B. Umzug nach deinem Auszug in eine kleinere Wohnung oder so). Da deine Eltern dir gegenüber bis zum 25. Lebensjahr grundsätzlich zum Unterhalt verpflichetet sind, ist es das „gute Recht“ des Job-Centers, auch die finanziellen Verhältnisse deiner Eltern zu durchleuchten.
Noch etwas: wenn du in einer WG lebst, ist die WG als solche als „Bedarfsgemeinsschaft“ zu betrachten… Also auch - falls vorhanden - müssen alle Einkommen innerhalb der WG offen gelegt werden.

Gruß, Klaus

Hallo,
tut mir leid, ich bin keine Expertin für die Hilfegewährung nach dem SGB II. Aber es wundert mich schon, dass man den Antrag nicht entgegen genommen hat; oder doch? Du kannst ja nachfragen, ob dein Vorsprachetermin dort erfasst wurde. Denn ab diesem Tag würde ggf. dein Anspruch berechnet werden. Du solltest darauf bestehen, dass deine Daten zunächst erfasst werden.
L.G.

Hallo, Valentina,
das Einfachste ist, zu einer unabhängigen Beratungsstelle in der Nähe zu gehen - von Caritas, Diakonie etc.
Online gibt es alles Wichtige bei:
www.tacheles-sozialhilfe.de/

Gruß
strandperle02

Du wohnst alleine (ohne deine Eltern in einer WG), seit wann?

Hallo Valentina,
ich war längere Zeit erkrankt und konnte nicht antworten. Ist dein Thema noch aktuell?
Viele Grüße
Cindy