Hallo mein name ist jenny und bin 26 jahre alt. Alleinerziehende mutter von einer 16 monaten alten tochter. Ich habe ein haufen schulden von ca 6000 euro und weiss nicht weiter deshalb wolte ich die insolvenz beantragen. Ich habe die gläubiger angeschrieben wegen ratenzahlungen habe auch ein teil gezahlt habe aber germerkt das ich und meine tochter viel zu kurz kommen, und geld nicht ausreicht Was kann ich tun.? da ich noch die daueraufträge am laufen habe wann kann ich sie dann löschen?? Ich hoffe und danke auf eine gute und schnelle rückantwort…
Hallo Jenny, bevor Du Dich mit dem Thema Verbraucher-Insolvenz beschäftigst, empfehle ich Dir ein Gespräch mit der Schuldnerbratung. Da ich nicht weiß wo die wohnst, schaue ins Telefonbuch, meistens ist es die Caritas o. die Diakonie. Lass Dich hier berate.
Gru8ß
M.M.
Hallo Jenny,
das Insolvenzverfahren ist recht kompliziert, daher musst du unbedingt zu einer Schuldnerberatungsstelle. Seriöse Beratungsstellen sind immer kostenlos (Diakonie, Caritas AWO, Stadt, Kreis usw.). Unter www.forum-schuldnerberatung.de findest du Adressen von Schuldnerberatungsstellen in deiner Nähe.
Im Insolvenzverfahren muss man für die Dauer von 6 Jahren sein pfändbares Einkommen gemäß gesetzlicher Pfändungstabelle zur Schuldentilgung einsetzen. Du hast ein Kind, also eine Unterhaltsverpflichtung. Nach Pfändungstabelle kannst du bis zu 1.419,99 Euro netto verdienen und es wäre nichts pfändbar. Nicht eingerechnet sind Kindergeld und Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss. Es geht also nur um den Nettoverdienst.
Wenn dein Einkommen nicht pfändbar ist und du zahlst trotzdem Schulden ab, bist du sehr nett zu deinen Gläubigern. Die erhalten Zahlungen, auf die sie keinen Anspruch haben. Wenn du das so machen möchtest ist es o.k., aber dann sollten dir die Gläubiger mit einem Teilverzicht entgegen kommen. Das nennt man Vergleich. Ein Vergleichsversuch ist ohnehin vom Gesetzgeber vorgeschrieben, bevor du einen Insolvenzantrag stellen darfst. Den Antrag kannst du nur dann stellen, wenn der Vergleichsversuch fehlgeschlagen ist, also die Gläubiger abgelehnt haben.
Sprich alles mit deiner Schuldnerberatungsstelle durch. Die helfen dir bei jedem Schritt. Es kann ab er sein, das du eine gewisse Wartezeit hinnehmen musst, weil die Beratungsstellen viele Klienten, aber wenig Personal haben.
Unter der obigen www.adresse findest du jede Menge Infos zum Insolvenzverfahren, Pfändungstabelle, Musterbriefe, Pfändungsschutzkonto etc…
Ich hoffe, ich konnte dir etwas weiter helfen.
Viele Grüße
Micha
Hallo Jenny,
für 6 Mille macht man keine Insolvenz.Da gibt es bessere Möglichkeiten.Da ich nicht weiss wie deine Einkommensverhältnisse sind kann ich zu den Lösungswegen zunächst nicht viel sagen.
Aber allgemein ist zu sagen, dass wenn du unter der Pfändungsfreigrenze liegst ( die ist bei dir 1 Person + Kind 1.419 euro)gar nix an die Gläubige gezahlt wird.
Bei Zahlungen immer darauf achten, dass nicht nur die Zinsen bezahlt werden sondern auch getilgt wird , sonst ist das wie Geld aus dem Fenster werfen.Ausserdem kann man mit den Gläubigern Vergleiche schliessen.Wenn du also unter der Pfändungsfreigrenze liegst, dann hast du eine gute Ausgangsposition dich zu vergleichen.Ein Vergleich kann auch heissen,dass der Gläubiger dir die Schulden erlässt, weil eh keine Aussicht besteht .Oder aber gegen eine Zahlung von 50 Euro die Sache erledigt ist…Bei einem Vergleich ist alles möglich. Man braucht da starke Nerven, ein dickes Fell und Verhandlungsgeschick.