Hallo,
die Vergabe von Fahrzeugen des Katastrophenschutzes erfolgt über die sogenannte „untere Katastrophenschutzbehörde“. In Landkreisen ist das in der Regel eine Stelle im Landratsamt, in kreisfreien Städten eine Stelle in der dortigen Stadtverwaltung.
Voraussetzung für die Zuteilung eines KatS-Fahrzeuges ist zunächst einmal, dass ihr als Ortsverein aktiv im Katastrophenschutz mitwirkt, z.B. indem ihr eine Gruppe in einer Einsatzeinheit stellt. Bund und Land fördern nur KatS-Einheiten, leider aber nicht die „normalen“ Sanitätsdienste in den DRK Ortsvereinen.
Den Hinweis, dass ihr ein „eigenständiger OV“ seid, verstehe ich nicht ganz. Klar sind die OV eigenständig, in der Regel ist aber jeder OV Teil eines Kreisverbandes. Dieses wäre auch eure erste Anlaufstelle. Jeder Kreisverband hat eine für die Planung des KatS verantwortliche Person zu benennen, die auch den Kontakt zu den zuständigen Behörden eures Kreises hält, Dieses ist der sogenannte Rotkreuzbeauftragte für den Katastrophenschutz (K-Beauftragter). Die Zuteilung von KatS-Fahrzeugen wird oft zwischen dem Kreisverband (K-Beauftragter) und der zuständigen Behörde abgestimmt. Ich kann deshalb nur empfehlen, euren Bedarf bzgl. eines Fahrzeuges innerhalb eures Kreisverbandes abzustimmen und damit möglichst die Grundlage zu legen, bei einer Fahrzeugzuweisung berücksichtigt zu werden.
Aktuell kann ich aber dazu aus meiner Sicht keine große Hoffnung machen. In den letzten 2-3 Jahren sind einige Zuweisungen erfolgt, ich vermute, dass in Zeiten knapper werdender Staatsmittel keine umfangreichen Neuzuweisen an KFZ zu erwarten sind. Das mag aber regional unterschiedlich sein. Eher möglich dürfte sein, dass dort wo bisherige KatS-Fahrzeuge z.B. altersbedingt ausgemustert werden, eine Ersatzbeschaffung eines neuen KFZ möglich sein dürfte. Das dürfte aber dann auf euch nicht zutreffen, wenn ihr bisher kein solches Fahrzeug hattet.
Viele Grüße
Harald