Man nehme an, eine Firma wurde nun zum zweiten Male innerhalb eines Monats „Opfer“ einer Hackerattacke. Folgen dieser vom Internet abhängigen Firma: Aufträge kommen verspätet herein, Kunden können tagelang (übers Wochenende, wo´s keiner aus der Firma gemerkt hat)nicht auf das Portal und die HP zugreifen, am Montag müssen dann die hauseigenen Programmierer erst mal das Chaos bereinigen…! Na halt die üblichen Folgen.
Frage nun von mir…, wenn der Firmeninhaber Anzeige erstatten will, wo macht er das am besten? Gibt es bei der Polizei so etwas wie eine „stationäre Eingreiftruppe“, die sich nur um solche Sachen kümmert?
Frage nun von mir…, wenn der Firmeninhaber Anzeige :erstatten will, wo macht er das am besten? Gibt es bei :der olizei so
etwas wie eine „stationäre Eingreiftruppe“, die sich :nur um solche Sachen kümmert?
Eine spezielle Gruppe hierfür wird es wohl nicht geben. Aber die Delikte lassen sich mit Begriffen wie Geschäftsschädigung, Einbruch,… assoziieren. Das kann für die Übeltäter durchaus teuer werden, _wenn_ sie denn identifiziert werden können.
Aber das grösste Problem der IT-Sicherheit ist immer noch der Mensch an der Tastatur.
danke für den Link…, aber ich bin nicht so computerbelesen, dass ich mich für solche Artikel interessiere…, und meine Frage resultierte aus einer Diskussion.
Aber schön zu sehen, das man selbst hier kriminalisiert wird…)))))
eine „Eingreiftruppe“, die sofort losrennt gibt es m.W. nicht, aber zumindest in einigen(allen?) Bundesländern Ermittlungsgruppen für Computerkriminalität. Der Gang zur nächsten Wache dürfte die Sache genauso dorthin bringen, wie eine schriftliche Anzeige an die Polizei. Eine Anzeige ist aber nur eine begleitende Maßnahme. Es ist technisch möglich den Aufwand für die Rückverfolgung unwirtschaftlich hoch zu treiben und ebenso ist es möglich die Rückverfolgung praktisch unmöglich zu machen, beispielsweise durch Tatbegehung aus einem Staat heraus, der keine juristische/polizeiliche Zusammenarbeit durchführt.
Daher sind technische Maßnahmen um den Angriffserfolg zu verhindern absolut vorrangig.