Wie bekomme ich bei ungerechter Steuerpfändung mein Geld zurück ?

Servus,

das

stimmt zwar ganz und gar nicht - aber wenn Du meinst, lass es ruhig so.

Schöne Grüße

MM

Servus,

doch. Es wurde versäumt, zusammen mit den Einsprüchen jeweils Aussetzung der Vollziehung für die festgesetzten Zahlungen zu beantragen - die wird immer gewährt, wenn der Einspruch eine halbwegs plausible Aussicht auf Erfolg hat.

Außerdem wurde versäumt, gleich bei der allerersten Festsetzung von Vorauszahlungen Anpassung der Vorauszahlungen auf Null zu beantragen, und dies ganz unabhängig von dem ganzen Kladderadatsch, der grade am FG hängt usw. - ganz schlicht und einfach mit der Begründung, dass die angefallenen Einkünfte einmalig waren und in den Folgejahren nicht anfallen werden. Ohne Papst, US-Außenminister und Gerichtshof für Menschenrechte, ganz simpler Antrag beim Sachbearbeiter.

Schöne Grüße

MM

Danke! Wieder etwas gelernt.

Den Eindruck habe ich auch.

Das ist aber keine gute Basis für den Umgang mit Behörden, wie Christian ja bereits ausführlich erläutert hat: Diese arbeiten von sich aus neutral, ohne Ansehen der Person (ja, auch im Fall Graf, auch im Fall Hoeneß), und es ist zweckmäßig, mit ihnen neutral, ohne allzu viele emotionale Motive, zu kommunizieren. Ich könnte Dir zwei oder drei Geschichten aus dem Nähkästchen erzählen, wie weit man damit kommen kann, aber ich glaube, ich lass das lieber: Es ist nämlich keine dabei, wo es um sechsstellige Beträge ging - fünfstellige habe ich jeweils auch schon als Erfolg verbucht.

Moral: ‚Haut die Bullen platt wie Stullen!‘ und ‚Wannenkippen‘ hat noch niemals keine Revolution gebracht. Sowas funktioniert anders.

Schöne Grüße

MM