Wie bekomme ich bei ungerechter Steuerpfändung mein Geld zurück ?

Seit 2007 laufen gegen sämtliche Steuerbescheide Klagen beim Finanzgericht ! ! !
Im Dezember hat sich das Finanzamt Kiel-Süd etwas ganz Tolles einfallen lassen. Wir hatten 2014 außergewöhnliche Einkünfte. Da hat die Sachbearbeiterin gleich noch 4 Rechenfehler zu unserem Schaden gemacht und 3.683,-- E draufgeschlagen, so daß unsere Nachzahlung 1.090,-- E höher war, als sie sein müßte. Hiergegen legte ich Widerspruch ein.
Es kommt noch toller: Obwohl es sich hier um außergewöhnliche Einkünfte handelt, hat das Finanzamt so getan, als ob wir diese 2015 und 2016 wieder haben würden, und hat für 2015 eine Nachzahlung in Höhe von 5.637,24 und für 2016 ¼ jährliche Vorauszahlungen in Höhe
von 1.118,-- E festgesetzt.
Im Dezember 2015 konnte ich schon absehen, daß unsere Einkünfte viel niedriger waren, als vom FA angenommen. Ich legte Widerspruch gegen die Nach- und Vorauszahlungen ein. Gleichzeitig teilte ich dem FA mit, daß wir vom 6.1. – 2.3. nur per Email zu erreichen waren.
Es kommt noch dicker! Die Steuernachzahlung für 2014 haben wir in voller Höhe geleistet. Auf der Überweisung hatte ich vermerkt „Steuernachzahlung 2014“. Das FA hat den Betrag aber für 2015 gebucht und für 2014 das Mahnverfahren an unsere verwaiste Anschrift eingeleitet ! ! ! Da wir nichts davon erfahren haben, lag, als wir wieder nach Hause kamen; die Pfändung schon auf dem Tisch. Das FA verlangt jetzt auch noch Säumniszuschläge dafür, daß ein Dummkopf oder gehässiger Mensch dort die Überweisung falsch verbucht hat. Auf meinen Widerspruch gegen die Nachzahlung 2015 und die Vorausahlung 2016 meldete sich das FA erst mit Schreiben vom 31.3. nachdem die Kontopfändung erfolgte.
Die beiden weiteren Pfändungen wurden auf mein Schreiben an den Vorsteher des FA gestoppt.

Meine Frage an das Forum: Das FA hat jetzt 5.847,95 E von uns ohne jeden Rechtsanspruch.
Wie bekomme ich das Geld zurück?

Ich würde es mal mit direkter Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Mitarbeiter beim Finanzamt zwecks Sachverhaltsaufklärung versuchen. Dabei würde ich an Deiner Stelle nicht ständig durchblicken lassen, daß Du die Leute beim Finanzamt allesamt für Idioten und/oder Verbrecher hältst. Das vergiftet die Atmosphäre in der Regel nur unnötig. Gut wäre es wahrscheinlich auch, wenn man sich in dem Gespräch darum bemühen könnte, einen Sachverhalt nach dem anderen zu klären, um das Gespräch nicht gleich schon in der ersten Minute auf alle offenen Punkte seit Pontius, Pilatus, Adam und Eva ausfransen zu lassen.

Im übrigen ist die Sachverhaltsschilderung nicht geeignet, um dem Leser sinnvolle oder gar zielführende Ratschläge zu entlocken. Schon der erste Satz gibt mehr Rätsel auf als man über dieses Medium in einem vertretbaren Zeitrahmen lösen kann.

Naja, es gibt doch Vorauszahlungsbescheide, also gibt es doch einen Rechtsanspruch.

Bei einem Einspruch (nicht „Widerspruch“, so etwas gibt es beim Steuerbescheid nicht) kann man „Aussetzung der Vollziehung“ beantragen. Dann wird, falls Erfolgsaussichten bestehen, gegbenenfalls gegen Sicherheit, erstmal nicht vollstreckt.

Bei Vorauszahlungen kann man eine Neufestsetzung beantragen, da reicht ein einfacher Antrag. Das kann man auch nachträglich machen. Den Antrag sollte man natürlich begründen.

Wenn du das selber nicht hinbekommst (ist keine Schande, denn Rechtsbehelfsverfahren sind nunmal nicht ganz einfach zu führen) nimm dir einen Steuerberater.

Wozu? Der Sachverhalt liegt doch klar auf dem Tisch. Eine Abweichung im 2014er Bescheid, gegen die ein Einspruch läuft, zu hohe Vorauszahlungen, was gibt es da noch aufzuklären? Jetzt müssen Anträge gestellt werden, nämlich auf Neufestsetzung der Vorauszahlungen. Für Aussetzung der Vollziehung ist es schon ein bißchen spät, denn das Geld ist ja schon weg.

Ich würde z.B. klären, wieso es zu vier Rechenfehlern kam (oder ob da vielleicht dem Steuerpflichtigen ein Mißgeschick unterlaufen ist), wieso man für 2015 und 2016 Nach- und Vorauszahlungen festgesetzt hat, wieso der Widerspruch dagegen nicht erfolgreich war, wieso es relativ sinnfrei ist, dem Finanzamt mitzuteilen, daß man nur per Email zu erreichen ist und noch ein paar andere Kleinigkeiten.

Tatsächlich würde ich natürlich eher einen Wohnsitz- und damit einen Finanzamtswechsel sowie die anschließende Beauftragung eines Steuerberaters vorschlagen, damit der direkte Kontakt mit Finanzamtsmitarbeitern weitestgehend (und der mit den bisherigen völlig) vermieden wird. Mir scheint, daß wir es hier mit einem leicht anarchisch angehauchten Steuer-Freestyler zu tun haben, der Formalien für Lappalien und Finanzamtsmitarbeiter für unterbelichtete Büttel hält und entsprechend mit ihnen kommuniziert.

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Hallo G_nter_Fischer,

ich kann deinen Unmut schon verstehen und kann meinen Vorrednern nur beipflichten, dass du jetzt einen kühlen Kopf bewahren solltest. Scheinbar verwaltest du die ganze Steuersache allein und daher kann auch von deiner Seite ein Fehler nicht ausgeschlossen werden, ohne dir zu nahe treten zu wollen.

In deinem Fall und ohne genaue Kenntnis des Sachverhaltes und der Unterlagen wird dir niemand helfen können, schon gar nicht in einem Forum. Such dir einen Anwalt und einen Steuerberater! Mein Steuerberater ist zum Beispiel auch Anwalt für dieses Fachgebiet und ich würde mich da ganz auf ihn verlassen.

Ansonsten vereinbare einen Termin mit dem Sachbearbeiter der für euch zuständig ist, stell alle Unterlagen zusammen und geh das mit ihm durch. Persönlich argumentiert es sich doch leichter als in ewigen Briefen aneinander. Momentan bist du in der Situation etwas vom Finanzamt zu wollen und daher solltest du wirklich Ruhe bewahren und ordentlich mit deinem Gegenüber reden. Es sind doch auch nur Menschen.

Viel Glück und viele Grüße

Anwalt braucht man da nicht, sondern einen Steuerberater.

Servus,

sowas wie ein Antrag auf Anpassung der Vorauszahlungen mit entsprechender Begründung ist ganz klar eine Sache für Schriftform.

Dieses ist der einzige Punkt, an dem im Moment etwas zu machen ist, nachdem vorher schon alle anderen Möglichkeiten verschludert und verschlafen wurden.

Schöne Grüße

MM

Ich denke schon das ein Anwalt da helfen kann. Der Fragesteller möchte ja gern wissen wie er die Beträge die bereits gezahlt wurden zurück erhalten kann und da das Amt nicht zu reagieren scheint, kann anwatliche Beratung und ggfalls auch Einschaltung da schon helfen.

Nö. So etwas machen Steuerberater. Anwälte dürfen das zwar auch, aber die können das meistens nicht so richtig. Also geht man am besten gleich zum Spezialisten, und das ist der Steuerberater.

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„Das Amt“ reagiert nur auf das, was man ihm anträgt.

Nachdem alle anderen Optionen vorher verschlafen wurden, geht es jetzt um einen Antrag auf Anpassung der Vorauszahlungen.

Dafür braucht man keinen Anwalt.

Schöne Grüße

MM

Einspruch läuft doch, also wird das bereits geklärt. Dass Einspruchsverfahren manchmal ein bißchen dauern, kann man schlecht beeinflussen. Die finanziellen Folgen hätte man mit einem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung abmildern können, das ist aber versäumt worden und jetzt nicht mehr heilbar.

Die werden (halbautomatisch) auf Grundlage des Vorbescheides festgesetzt. Wenn diese unzutreffend festgesetzt wurden oder wenn sich die steuerlichen Verhältnisse ändern, dann kann man (auch formlos) Antrag auf Änderung stellen, den stelle man aber tunlichst schriftlich.

Ich gehe davon aus, dass der Einspruch noch läuft, so liest es sich in der Sachverhaltsdarstellung des UPs jedenfalls.

Klar, man kann sich mit den Gegebenheiten abfinden bzw. auseinandersetzen oder man kann klären, woraus die Probleme resultierten und sie für das nächste mal vermeiden, anstatt die nächsten zehn Jahre auch noch zu klagen. Daß da gewisse grundsätzliche Probleme zwischen Fragesteller und Finanzverwaltung bestehen, erscheint mir angesichts der Schilderungen doch eher wahrscheinlich.

Und solche Nach- und Vorauszahlungen werden auch mal irrtümlich festgesetzt. Ist das Porzellan zwischen Steuerpflichtigem und Finanzverwaltung bzw. Sachbearbeiter nicht völlig zerschlagen, kann man derartige Problemchen auch mit einem Anruf aus der Welt schaffen. Das erscheint im vorliegenden Falle unwahrscheinlich. Dennoch würde ich versuchen zu (er)klären, was der Hintergrund der Festsetzung bzw. der „außergewöhnlichen“ Einkünfte ist, bevor ich die nächste Klage auf den Weg bringe.

Ich weiß, daß das Einspruch heißt. Ich habe den falschen Begriff nur aufgegriffen, um zu veranschaulichen, daß der Hase nicht nur in der Blödheit der Finanzamtsmitarbeiter begraben ist.

Theoretisch ist der Antrag auf Änderung der festgesetzten Vorauszahlungen (Änderung nach 164 AO) formfrei, kann also auch fernmündlich gestellt werden. Um jedoch einen reibungslosen und zügigen Ablauf sicherzustellen ist es empfehlenswert, den Antrag schriftlich zu stellen.

Der Widerspruch gegen die Nachzahlung für 2015 und die Vorauszahlung 2016 ist am 26.12.15 raus. Das FA hat die Pfändung abgewartet und sich erst am 31.3. gemeldet. Der falsche Steuerbescheid wurde schon am 18.1. berichtigt!
Da haben zwei haßerfüllte Sachbearbeiterinnen ein Exempel statuiren wollen!
Jetzt zum fslaschen Steuerbescheid:
Hier hat sich jemand viermal ! ! ! verrechnet. Das gibt es nicht ! ! !
Man muß davon ausgehen, daß das FA grundsätzlich gut ausgebildetes Personal beschäftigt und keine Hilfsschüler.
Hinzu kommt:
1.Der letzte rechtskräftige Steuerbescheid ist von 2006. Gegen alle anderen läuft ein Verfahren beim Finanzgericht.
2.Jede Steuerklärung wird zu einem Streichkonzert. Die Mitarbeiter verstoßen ständig gegen die Abgabenordnung, indem sie Aufwendungen ohne Begründung streichen. Bisher gab es jedes Jahr mindestens einen Widerspruch, meist mehrere. Es besteht also eine langjährige Fehde

So plump hat es jedoch noch kein/e Mitarbeiter/in des FA-Kiel Süd getrieben.

Wenn wir unser Haus verkaufen, dann gehen wir ins Ausland!

Es geht hier nicht um Blödheit sondern um Haß, Blanken Haß ! ! !

Hier wurde nichts verschludert und verschlafen ! ! ! Lies bitte einmal unten.

Auch wenn Du es nicht glaubst, aber die Leute vom Finanzamt haben genug zu tun, als daß sie sich unter den zigtausend Steuererklärungen, die sie sich jedes Jahr anschauen müssen, ausgerechnet einen Steuerpflichtigen rauspicken und den zum Wahnsinn bzw. in den Ruin treiben wollen.

Du schreibst von Fehde und Haß jeweils von Seiten des Finanzamtes (bzw. dessen Mitarbeiter), läßt aber bei Deiner Wortwahl deutlich durchblicken, wer hier persönliche Befindlichkeiten im Spiel hält. Die Leute vom Finanzamt machen nur ihren Job und das relativ eintönig, auch wenn man davon ausgehen darf, daß sie bei einer als Querulant bekannten Person fünfe mal nicht gerade sein lassen und vielleicht auch mal genauer hinsehen. Daß die aber Vorschriften beugen und bewußt etwas falsch machen, um Dich zu ärgern, kann man aber ausschließen - auch wenn Du das - wie erwähnt - natürlich anders siehst.

Du kannst Deinen Kreuzzug natürlich fortsetzen, wirst dabei aber vorhersehbar den Kürzeren ziehen. Die Alternativen bestünden darin, Deine Animositäten und Unterstellungen für einen Moment außen vor zu lassen und in einen konstruktiven Dialog zu treten oder die Sache einem Steuerberater zu überlassen, der die Angelegenheit genauso emotionslos regeln wird wie die Leute vom Finanzamt.

Wenn Du in der Sache weiter so emotionsgeladen herumwühlst, wirst Du jedenfalls sicherlich nicht die für Dich optimale Lösung herbeiführen.

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An die paar Übriggebliebenen: kennt eigentlich noch jemand den Rupp? Keine Ahnung, wie ich gerade darauf komme…

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Nur: den Anwalt und Steuerberater muß ich aus meinem Privatvermögen bezahlen und kann nicht einmal einen Cent absetzen!
Mein Schreiben an den Amtsvorsteher scheint den Durchbruch gebracht zu haben, denn uns wurde mitgeteilt, daß keine weiteren Pfändungen erfolgen.