Wie bekomme ich das alleinige Sorgerecht?

Hallöchen :smile:

Und noch eine kleine Frage.
Mein Freund und ich wohnen nicht zusammen, sind nicht verheiratet,
ectr.
haben einen kleinen Sohn von 9 Monaten.
Dort haben wir das gemeinsame Sorgerecht.

Nun bin ich erneut schwanger, möchte aber das alleinige Sorgerecht
für das zweite Baby haben.
Ist das denn jetzt noch möglich?
Weil ich gehört habe, das das Gesetz neu geregelt wurde und es nun
automatisch das gemeinsame Sorgerecht nach der Geburt ist.
wie verhält sich das?
Ich möchte nämlich das alleinige sorgerecht für das zweite Baby
haben.

Hoffe mir kann jemand helfen.

Danke schonmal :smile:

Hallo,das Gesetz was du meinst ist wohl noch nicht aktuell, soweit ich weiss. Erstmal ist die Frage, warum willst du das alleinige Sorgerecht für euer zweites Baby. Weisst du, was alleiniges Sorgerecht bedeutet ? Den Umgang kannst du auch nach einer Trennung damit nicht ausschliessen. Ich denke, im Moment wird noch nach dem alten Gesetz verfahren. Allerdings, bin ich mir da nicht ganz sicher, da die Richter vom Europäischen Gerichtshof ja neu entschieden haben. Frag am besten beim Jugendamt mal nach, die können es dir genau erklären. Das gemeinsame Sorgerecht für euer erstes Baby hat damit allerdiings nichts zu tun. Es wird von Kind zu Kind neu geregelt.
Liebe Grüße
Jen

Hallo, bei unverheirateten Paaren ist es prinzipiell erst mal das Kinder der Mutter. Der Vater bekommt nur das geteilte Sorgerecht wenn die Mutter einverstanden ist und ihr beide eine Vereinbarung (Gericht, Jugendamt) unterschreibt, dass ihr das gemeinsame Sorgerecht wollt - und das bei jedem Kind. Wenn ihr das beim ersten Kind gemacht habt, gilt das nicht automatisch für das zweite.
Ein Eintrag auf der Geburtsurkunde wer der Vater ist oder eine reine Anerkennung der Vaterschaft heißt nicht automatisch gemeinsames Sorgerecht.

Hoffe das hilft.
VG

Hallo
der KV bekommt nicht automatisch das Sorgerecht usw,er muß beim Jugendamt erst alle nötigen Unterlagen anfordern z.B. Vaterschaftsanerkennung usw.
Das alleinige Sorgerecht kannst nur mit einen Rechtsanwalt für Familienrecht übers Gericht erreichen.
Ich hoffe ich konnte Dir helfen.
Mit freundlichen Grüßen Karin

Hallöchen :

Und noch eine kleine Frage.
Mein Freund und ich wohnen nicht zusammen, sind nicht
verheiratet,
ectr.
haben einen kleinen Sohn von 9 Monaten.
Dort haben wir das gemeinsame Sorgerecht.

Nun bin ich erneut schwanger, möchte aber das alleinige
Sorgerecht
für das zweite Baby haben.
Ist das denn jetzt noch möglich?
Weil ich gehört habe, das das Gesetz neu geregelt wurde und es
nun
automatisch das gemeinsame Sorgerecht nach der Geburt ist.
wie verhält sich das?
Ich möchte nämlich das alleinige sorgerecht für das zweite
Baby
haben.

Hoffe mir kann jemand helfen.

Danke schonmal :smile:

sorry das weis ich nicht!