Liebe/-r Experte/-in,
mein ehehemaliger Arbeitgeber schuldet mir noch Lohn. Ich habe beim Arbeitsgericht geklagt. Es ist ein Urteil zu meinen gunsten ergangen. Leider kann das Urteil nicht vollstreckt werden,weil der Arbeitgeber nach erhalt des Urteils sfort sein Gewerbe abgemeldet hat.Da er keine Insolvens angemeldet hat zahlt das Arbeitsamt auch nicht.
Meine frage ist habe ich überhaupt eine Möglichkeit meinen austehenden Lohn noch zu erhalten. Die Rechtsform des Unternehmens war ****UG (beschränkte Haftung)
Vielen Danck Petra Holzbrecher