Wie bekomme ich den Schimmel aus meiner Wohnung?

Hallo,

ein altbekanntes Problem - Schimmel in meiner Wohnung (ich bin der Mieter).

Meine Fragen, was kann ich dagegen Tun? Ich bin arbeitslos und hab nich viel Geld - Gibt es da einen Bund oder irgendetwas, das man um Rat fragen kann?

Probleme:

  • Großes Problem, dass der Schimmel sichtbar an der Tapete hängt, an mehreren Wänden. Dazu kommt noch der Teppich, welcher einen guten Nährboden darstellt.

  • Ein Kater in der Wohnung, der ab und zu mal schnüpfelt.

  • Bedenken vor Allergieen und ähnlichem.

Ursache:

  • Vielleicht unausreichende Lüftung. Ich hab einen Kater in der Wohnung und möchte auch nicht, dass er aufs Fensterbrett geht.

  • Die Wäsche muss ich in der Wohnung zum Trocknen aufhängen, auch auf Anfrage gibt es keine andere Möglichkeit. Im Winter lass ich nicht das Fenster offen.

  • Alles in allem schon eine gewisse Vernachlässigung.

Nun noch mal meine Frage: Was kann ich tun?

So gesehen würde ich die Tapete und den Teppich rausreißen - aber das ändert nix an der Ursache und würde Geld kosten.

Im Grunde hat mir vor dem Einzug auch niemand erklärt, wie ich meine Wohnung zu lüften habe.

Kann mir jemand helfen?

Gruß Lars

Hallo,

als Mieter ist man nicht verantwortlich dafür, einen Schimmelbefall zu sanieren. Irgendwelche Fördermittel, die Du ansprichst, könnten bei Vorhandensein auch nur vom Vermieter beantragt werden. Dieser ist auch zuständig für die Schimmelbeseitigung.
Wer an Schimmel letztendendes „schuld“ ist, ist sowieso seltenst zu klären. Fakt ist, Schimmel ist gesundheitsgefährdend und muss deshalb beseitigt werden. Ich würde dem Vermieter einen Brief schreiben und ihm den Befall schildern und ihn auffordern, innerhalb einer angemessenen Frist den Schimmelbefall beseitigen zu lassen.
Im Übrigen steht Mietern bei Schimmelbefall meiner Kenntnis nach sogar ein Mietminderungsrecht zu. Allerdings muss dazu erst der Vermieter Kenntnis vom Schaden haben und ihn innerhalb der Frist nicht beseitigt haben.

Gruß
DCK

Hallo,

vielleicht mal da reinschauen:
http://www.immowelt.de/Recht/Mietrecht/index.aspx?Pa…
Hier steht auch, was passieren kann, wenn dem VM der Beweis gelingt, dass der Mieter die Schuld an der Misere trägt.
Denn auch der Mieter hat die Verpflichtung die vom VM zur Verfügung gestellte Wohnung pfleglich zu behandeln und Mängel zu melden, sobald sie auftreten ->Schadensminderungspflicht. Macht er das nicht und ein Schaden vergrößert sich dadurch, kann er sich schadenersatzpflichtig machen.

Im Grunde hat mir vor dem Einzug auch niemand erklärt, wie ich
meine Wohnung zu lüften habe.

Naja das klingt mit Verlaub schon ein wenig seltsam, wenn man doch ein paar Sätze zuvor schon selbst die Verursacher die die Luftfeuchtigkeit erhöhen dingfest gemacht hat.
Sind denn da nicht auch irgendwann die eigenen Klamotten klamm?

richtig lüften und heizen:
http://www.google.de/search?hl=de&newwindow=1&q=rich…
http://www.immobilienscout24.de/de/umzug/mietertipps…

hängt, an mehreren Wänden. Dazu kommt noch der Teppich,
welcher einen guten Nährboden darstellt.

Was ist mit dem denn? Zu alt? Zu dreckig?

Gruß
Maja

Moin,
abgesehen davon, dass FAQ:1129 nicht beachtet wurde, ist der erteilte Rat mehr als bedenklich.
Nicht lüften und Wäsche in der Wohnung trocknen und dann zur Mietminderung und Streit mit dem VM raten? Der Rat ist schon nahe an ‚grob fahrlässig‘ wenn nicht sogar ‚Vorsatz‘

vnA

Hallo,

als Mieter ist man nicht verantwortlich dafür, einen
Schimmelbefall zu sanieren. Irgendwelche Fördermittel, die Du
ansprichst, könnten bei Vorhandensein auch nur vom Vermieter
beantragt werden. Dieser ist auch zuständig für die
Schimmelbeseitigung.
Wer an Schimmel letztendendes „schuld“ ist, ist sowieso
seltenst zu klären. Fakt ist, Schimmel ist
gesundheitsgefährdend und muss deshalb beseitigt werden. Ich
würde dem Vermieter einen Brief schreiben und ihm den Befall
schildern und ihn auffordern, innerhalb einer angemessenen
Frist den Schimmelbefall beseitigen zu lassen.
Im Übrigen steht Mietern bei Schimmelbefall meiner Kenntnis
nach sogar ein Mietminderungsrecht zu. Allerdings muss dazu
erst der Vermieter Kenntnis vom Schaden haben und ihn
innerhalb der Frist nicht beseitigt haben.

Gruß

Hallo DCK,

jetzt mach mal langsam! Lars schildert mögliche Ursachen für den Schimmelbefall:

"Ursache:

  • Vielleicht unausreichende Lüftung. Ich hab einen Kater in der Wohnung und möchte auch nicht, dass er aufs Fensterbrett geht.

  • Die Wäsche muss ich in der Wohnung zum Trocknen aufhängen, auch auf Anfrage gibt es keine andere Möglichkeit. Im Winter lass ich nicht das Fenster offen.

  • Alles in allem schon eine gewisse Vernachlässigung."

Jeder Punkt ist für sich eine Schimmelursache und alle drei zusammen sind die Schilderung katastrophaler Zustände. Lars hat die Ursachenganz klar erkannt, man kann ihm daher als Lösung empfehlen: mach das Gegenteil von dem was Du bisher getan hast, und versuche zuerst selbst Deine Fragenzu beantworten bevor Du Sie hier zur Diskussion stellst!

Nun zu Deinem Posting DCK:

Unter den gegebenen Voraussetzung - Mieter veursacht grob fahrlässig einen Wohnungsschaden - ist Deine Antwort unsachlich, unzutreffend und in meinen Augen unverschämt.

Wenn Lars zu mir als Vermieter kommen würde, mit der Bitte um Sanierung, oder Androhung einer Mietminderung, er bekäme eine deftige Schadensersatzklage von mir wegen Vernachlässigung des Mietobjekts, zudem würde ich verlangen, dass er als Verursacher die Schäden ganz schnell auf seine Kosten beseitigt! Von wegen Fördermitel beantragen und Schuldfrage nicht klärbar!

ES gibt auch unter Mietern Säue, nicht immer nur unter Vermietern!

Kopfschüttel
Wolfgang D.

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