Wie bekomme ich die Kaution zurück

Liebe/-r Experte/-in,

Mein Ex-Vermieter hat mir nur ein Teil der Kaution zurückgezahlt.
Im Abnahmeprotokoll wurde nichts bemängelt.
Er wohnt nicht mehr unter seiner im Mietvertrag angegebenen Adresse, die neue kennen ich nicht, nur den Namen der neuen Stadt in der er wohnt, auch über Telefonbuch nicht ermittelbar.
An die alte Adresse habe ich ein Einschreiben mit meiner Forderung gerichtet.
Ich habe auch nicht sein Geburtsdatum.
Nur seine E-Mailadresse.

Wie komme ich an seine Adresse um ein Mahnbescheid zuzustellen?
Kann mir das Amtsgericht oder Einwohnermeldeamt mit den Nachweisen: Mietvertrag, Abnahmeprotokoll, Kontoauszug die Adresse mitteilen?
Kann das Einwohnermeldeamt von der alten Adresse auf die neue schließen?

Vielen, vielen Dank für ihre Hilfe!!!

Mit freundlichen Grüßen

Robert

Richtig, das Einwohnermeldeamt, vorausgesetzt, Ihr Vermieter hat sich umgemeldet. Sollte das nicht der Fall sein, beim Einwohnermeldeamt fragen, ob ein Verfahren wegen Verstoß gegen das Meldegesetz eingeleitet wird. Falls nicht, selbst an die Staatsanwaltschaft schreiben.

Eine weitere Möglichkeit könnte die öffentliche Zustellung sein. Ich würde Ihnen aber empfehlen, sich, wenn Sie nicht weiter kommen, an einen Rechtsanwalt zu wenden.

Mit freundlichen Grüßen
Philipp Spoth

Hier kann ich leider nicht weiterhelfen.

Gruß
hausblick

Hallo RobertS,
die neue Anschrift bekommen Sie ohne Probleme beim Einwohnermeldeamt, allerdings mit eine kleinen Gebühr. Die ist von Stadt zu Stadt unterschiedlich, liegt zwischen 5.00-10.00€uro.
Wenn Ihr Vermieter die Kaution nur anteilig gezahlt hat, kann es sein, dass Sie noch eine Rest-Betriebskosten-Abrechnung erwarten?Für das Jahr 2009 hätte der Vermieter noch bis 31.12.2010 Zeit, diese zu erstellen und ggf.bei einer Nachforderung mit der Kaution verrechnen. Das geht aus Ihren Zeilen nicht hervor. Liegt Ihr Auszug im Jahr 2008, ist die Zeit natürlich verstrichen und der Restbetrag Kaution ist fällig.
Ich hoffe, Sie können mit dieser Antwort etwas erreichen, die Richtigkeit meiner Information ist 100% korrekt.
MfG Waldi64

Einwohnermeldeamt. kostet etwa 3.50 €

Hallo Robert,

du hast ein berechtigtes Interesse (Forderung), also kannst du beim Einwohnermeldeamt der Stadt der alten Adresse nach der neuen Adresse fragen. Dazu brauchst du auch keine Nachweise einsenden.

Wie lange ist denn das Ende des Mietverhältnisses her, hat es danach schon die letzte Nebenkostenabrechnung gegeben?

Schönen Gruß
Lendzy

Wenn Ihnen die Kaution bereits vollumfänglich zusteht und der Vermeiter den Einbahalt eines Teilbetrages nicht schlüssig begründet hat, geben Sie in dem Fall die Sache an einen Anwalt ab und machen Sie sich nicht soviel Arbeit! Der startet eine Meldeamtsanfrage und sendet dann auch den Mahnbscheid raus.

Hallo Robert,
ich würde mit den „gesammelten Werken“ - Einschreiben-Kopie, Mietvertrag, Abnahmeprotokoll, Kontoauszug etc. zum Einwohnermeldeamt gehen.
Das scheint mir in Deinem speziellen Fall das sinnvollste zu sein.
Beste Grüße USKO

Hallo Robert,
in Deinem Fall hilft nur noch eine Anzeige gegen Deinen alten Vermieter,natürlich bei der Polizei. Mit seinem Namen und seiner alten Adresse finden die in schon. Als Grundder Anzeige würde ich vorsätzlichen Betrug angeben.
LG Chris

Sie schreiben einfach das Einwohnermeldeamt an, wo er zuletzt gelebt hat und fragen nach, kostet ca. 8 euro Gebühr.

Sie können auch bei der Post nachfragen, ob er einen Nachsendeantrag gestellt hat.

Hallo, Robert
Die neue Anschrift Deines ehemaligen VermieterIn kannst Du eventuell beim Einwohnermeldeamt erfahren. Den nach dem Meldegesetz muss er sich bei diesem abmelden und die neue Adresse seines Aufenthaltsortes angeben. Vielfach melden sich die Leuten nicht ab. Dort wo sie sich anmelden wird der seitherige Wohnort unterrichtet. Als müsstest es Du dort erfahren können.
Mit freundlichem Gruß - Willi

Hallo,
fachlich eindeutig kann ich die Frage nicht beantworten; ich empfehle Rücksprache beim Einwohnermeldeamt bzw. Suchanfrage dort. Da er ja noch Eigentümer ist, müsste eine aktuelle Adresse bei der Stadt bekannt sein, er ist ja auch noch Steuerzahler.
Viel Erfolg!
Gruß suver

Hallo,
sicher können Sie versuchen bei Einwohnermeldeamt der alten Adresse die neue in Erfahrung zu bringen. Es sei denn Ihr Vermieter hat sich ordnungsgemäß abgemeldet und hat seine neue Adresse angegeben.

Ansonsten können Sie noch einen Gerichtsvollzieher mit der Beitreibung beauftragen. Daher würden wir Ihnen raten sich bei der Beratungsstelle Ihres Amtsgerichtes schlau zu machen, welche Möglichkeiten Ihnen diese anbieten können. Vieles geht da auch ohne das Kosten entstehen. Denn beim EInwohnermeldeamt müssen Sie mit Kosten für die Erteilung der Auskunft rechnen. Auch der Gerichtsvollzieher wird entsprechende Kosten anbringen.

Wir hoffen wir konnten helfen

Als erstes: mal keine Hektik aufkommen lassen. Dein Vermieter kann sich bis zu 6 Monate Zeit lassen mit der Rückzahlung der Kaution.
Außerdem ist es korrekt, dass er zunächst nur einen Teil ausbezahlt und einen Rest einbehält, auch wenn die Wohnung bei der Abnahme mängelfrei war. Er kann nämlich die Heiz- und Bk-Abrechnung noch abwarten, um dann einen eventuellen Fehlbetrag mit der Restkaution zu verrechnen.
Also, erstmal die Kirche im Dorf lassen, denn mit einem Mahnbescheid zum jetzigen Zeitpunkt wirst du Schiffbruch erleiden.
Die neue Anschrift kannst du beim Einwohnermeldeamt der Stadt/Gemeinde erfragen, wo er bisher gewohnt hat oder auch in der neuen, einfacher wär aber die erste Variante. Gegen Zahlung einer Gebühr (so um die € 7,50 -ist verschieden je nach Stadt/Gemeinde) kannst du dir die neue Anschrift geben lassen. Machs am besten gleich im Einwohnermeldeamt und nicht auf dem Postweg, geht schneller, und bring den Mietvertrag mit, damit du dein berechtigtes Interesse nachweisen kannst.
Alternativ kannst du dir auch von der Post die neue Abschrift geben lassen. Da gibts ein Formular, dass du beim Postamt bekommst und ausfüllen musst. Auch hier ist natürlich eine Gebühr fällig :wink:

Gruß aus VIE

Bestehen seitens des Vermieters noch andere offenen Forderungen ? Beispielsweise Nebenkostenabrechnung oder ähnliches?
Die Adresse raus zu bekommen ist sicherlich schwerer.
Einige Ideen:

  • den neuen Mieter einfach fragen, ob er eine aktuelle Adresse hat
  • den Hausmeister/Verwalter der Wohnung fragen
  • Versorger (Gas, WAsser usw.) der Wohnung höflich anfragen, sofern diese über den Vermieter angemeldet waren.
    Ansonsten müsste der Weg über einen Anwalt laufen, der im Zweifel via Einwohnermeldeamt usw. sich die Anschrift besorgen muss, was aber schwer wird!

Ich hoffe ich konnte helfen & viel Glück!

Hallo,

Sie können im Rahmen einer öffentlichen Zustellung gerichtlich gegen Ihren Vermieter vorgehen, wenn der Vermieter unauffindbar ist. Zuerst sollten Sie noch bei der Post versuchen, ob ein Nachsendeantrag vorliegt. Wenn dort ebenfalls kein Nachsendeantrag gestellt wurde, sollten Sie mit Hilfe eines Anwalts die Kaution einklagen im Wege der öffentlichen Zustellung.