Liebe/-r Experte/-in,
Mein Ex-Vermieter hat mir nur ein Teil der Kaution zurückgezahlt.
Im Abnahmeprotokoll wurde nichts bemängelt.
Er wohnt nicht mehr unter seiner im Mietvertrag angegebenen Adresse, die neue kennen ich nicht, nur den Namen der neuen Stadt in der er wohnt, auch über Telefonbuch nicht ermittelbar.
An die alte Adresse habe ich ein Einschreiben mit meiner Forderung gerichtet.
Ich habe auch nicht sein Geburtsdatum.
Nur seine E-Mailadresse.
Wie komme ich an seine Adresse um ein Mahnbescheid zuzustellen?
Kann mir das Amtsgericht oder Einwohnermeldeamt mit den Nachweisen: Mietvertrag, Abnahmeprotokoll, Kontoauszug die Adresse mitteilen?
Kann das Einwohnermeldeamt von der alten Adresse auf die neue schließen?
Vielen, vielen Dank für ihre Hilfe!!!
Mit freundlichen Grüßen
Robert