Hallo
Mein Mann und ich haben uns seit längern in ein altes Haus bei uns im
Ort verliebt.
Dieses Haus wird im Moment noch von einem alten Mann
bewohnt (ca. 90 Jahre). Es klingt vielleicht komisch aber wir würden
dieses Haus gerne kaufen.
Von Bekannten haben wir erfahren, dass das Haus eine Erbengemeinschaft
erben würde. Wir hätten Interesse daran,dass Haus noch zu seinen
Lebzeiten zu kaufen (mit Wohnrecht auf Lebenszeit…).
Hat jemand Erfahrung, wie man so etwas am besten anstellt? Ich kann ja
schlecht zu dem Mann gehen und sagen, sie sterben doch sicher bald,
kann ich ihr Haus kaufen…
War jemand schon in einer ähnlichen Situation? Wie kann ein solches
Wohnrecht aussehen? Hat die Erbengemeinschaft irgend ein
Mitspracherecht?
Danke!
Hallo,
warum sprecht Ihr nicht einfach mit dem Besitzer des Hauses, ob er es verkaufen will?
PS: Vermeide Floskeln wie: da Sie ja eh bald abkratzen…
Gruß
Peter
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Hallo Fragewurm,
Von Bekannten haben wir erfahren, dass das Haus eine
Erbengemeinschaft erben würde.
Das bedeutet, dass da mehrere Personen erbberechtigt sind.
Die Erbengemeinschaft gibt es aber noch gar nicht, diese entsteht erst mit dem Ableben des alten Herrn !
Wir hätten Interesse daran,dass Haus noch zu
seinen
Lebzeiten zu kaufen (mit Wohnrecht auf Lebenszeit…).
Das ist ein Vorschlag deinerseits, das muss der alte Herr nicht wollen.
Ich kann ja
schlecht zu dem Mann gehen und sagen, sie sterben doch sicher
bald, kann ich ihr Haus kaufen…
Naja, ohne mit ihm zu sprechen geht es wohl nicht !!
Das mit dem Sterben solltest du nicht sagen, aber höflich fragen ob er sein Haus verkaufen würde, kannst du ja.
Wie kann ein solches Wohnrecht aussehen?
Ist eine ganz normale Klausel im Kaufvertrag und wird im Grundbuch mit eingetragen.
Hat die Erbengemeinschaft irgend ein Mitspracherecht?
Eigentlich nicht da diese gar noch nicht existiert.
Die zweite Frage ist aber, ob der alte Herr überhaupt über das Haus frei verfügen kann.
Im Prinzip können aber die möglichen Erben schon vor Gericht gehen und den Verkauf anfechten, ganz besonders wenn der Kaufpreis wesentlich unter dem Wert des Hauses ist. Wie das dann der Richter sieht steht aber auf einem ganz anderen Blatt.
MfG Peter(TOO)
Hallo Hanna,
das einfachste ist, den Herrn darauf anzusprechen. Vielleicht moechte er ja noch einmal im Leben umziehen. Oft finden sich auch Kinder, die den aelteren Herrn mit viel Bargeld mit Kusshand im eigenen Haus aufnehmen.
Ich wuerde jedoch mit dem lebenslangen Wohnrecht vorsichtig umgehen. Wenn der gute Mann in zwei Jahren zu seinen Altersgenossen ins Heim zieht und dort aufgrund der guten Pflege ueber 100 wird, gilt das Wohnrecht weiterhin und es wird von Euch monatlich ein finanzieller Ausgleich verlangt (ortsuebliche Miete???).
Da stellt sich die Problematik, mit welchem Wert man dieses Wohnrecht ansetzt und den Kaufpreis entsprechend mindert. Dazu wird Euch die Bank (falls Ihr finanziert) eine Beispielrechnung aufmachen, die Euch das Wasser in die Augen treibt. Die naechste Frage ist, ob zu diesem Preis der Herr verkaufen moechte (seine Wertvorstellung liegt bestimmt deutlich darueber).
Vielleicht ist es besser, den Tag X abzuwarten und dann mit der Erbengemeinschaft ueber einen Kauf zu sprechen.
Gruss,
Alfred
off Topic
PS: Vermeide Floskeln wie: da Sie ja eh bald abkratzen…
Dann lieber: Sie haben ja eh schon Sand in den Taschen *rofl*
Sorry für OffTopic
Kommentar zur Ethik Ihres Verhaltens ist hier wohl überflüssig
Kommentar zur Ethik Ihres Verhaltens ist hier wohl überflüssig
Wieso? Wo ist das Problem? Daß die Erben weniger bekommen?
Für einen alten Menschen wäre es durchaus von Vorteil: er bleibt in seinem Haus so lange er kann und will, hat aber einen Haufen Geld mit dem er sich evtl. noch ein paar Wünsche erfüllen kann.
Und wo liegt der ethische Unterschied zu einer Lebensversicherung? Beides ist letztlich eine Wette auf die Lebensdauer eines Menschen…