Hallo Florian,
um eins vorneweg zu nehmen ,du bekommst kein wohngeld also brauchst du dir gar nicht die mühe zu machen den antrag zu stellen …da du auch nicht die erforderlichen unterlagen vorlegen könntest!
Die unterlagen die du für den wohngeldantrag brauchst …sind ,(mietvertrag,vermieterbescheinigung ,nebenkostenabrechnung ,lohnabrechnungen von jetzt bis letzten dezember ,arbeitgeberbescheinigung)
Der antrag müsste bei der wohngeldstelle gestellt werden !
Warum du kein wohngeld bekommst erkläre ich dir jetzt !
So wie ich deine frage lese ,hast du noch keine wohnung ,kannst also keinen mietvertrag und keine Nebenkostenabrechnung vorweisen!
wohngeld kann nur von einem hauptmieter einer wohnung beantragt und bezogen werden !
Du bist momentan noch keine 18 also bist du gar nicht berechtigt den antrag zu stellen!
Wohngeld ist nur ein kleiner zuschuss zur miete ,das heist ,wohngeld ist einkommensabhängig…(es gibt hierbei eine unterste einkommengrenze und eine höchste einkommensgrenze …und liegt weit darunter …
den wie willst du von 400€ deinen lebensunterhalt bestreiten? Miete zahlen ,nebenkosten ,strom ,telefon ,versicherungen ,partyabenden ,lebensmittel ,eventuell noch ein auto usw …das funktioniert nicht mit 400€ einkommen …die wohngeldstelle würde dich ans arbeitsamt verweisen ,damit du mit Hartz4 (alg2) deinen lebensunterhalt bestreiten kannst …
Alg 2 bekommst du aber auch nicht …da für kinder unter 25 jahren die eltern aufkommen müssen
Die einzigen möglichkeiten die ich für dich sehe um mehr geld …und vielleicht auch bald ne eigene wohnung zu haben sind folgende:
du musst sofort einen antrag bei der kindergeldkasse stellen damit sie dir das kindergeld auch nach dem 18 geburtstag weiter zahlen!
Such dir einen besser bezahlten job …gegebenenfalls eine ausbildungsstelle
solltest du schon in einer ausbildung sein kannst du auch noch BaB beantragen (ausbildungsbeihilfe --früher bafög)
Deine eltern müssen dir „barunterhalt“(ähnlich wie regelmässiges taschengeld) zahlen solange du dich in einer ausbildung befindest …du könntest deine unterhaltsansprüche auch gerichtlich geltend machen!
Wichtig ist nur das du die anträge selbst stellen musst!
ich hoffe ich konnte helfen …lieben gruss nancy