Wie bekomme ich gesetzeskonform Urlaub während Rehabilitation nach Arbeitsunfall?

Hallo, hier die Umstände

  • 2 Wochen Familienurlaub gebucht (Schulferien, arbeitende Ehefrau hat ebenfalls genehmigten Urlaub), keine Rücktrittsversicherung
    Dann Wegeunfall mit komplizierter Knochenfraktur, operativ behandelt.
    Es ist nicht sicher ob die REHA zum Urlaubsbeginn schon abgeschlossen ist. Evt. findet auch noch eine stufenweise Wiedereingliederung statt, BG bezahlt Verletztengeld.
    Träger ist Berufsgenossenschaft.
    Ist es nun möglich diesen Urlaub anzutreten ( wäre reiner Erholungsurlaub am Strand, also würde Heilung nicht entgegenstehen, also mit Einverständnis des Durchgangsarztes) ?
    Muss die BG das genehmigen?
    Wäre es praktisch möglich 2 Wochen Tarifurlaub zu nehmen während man noch krankgeschrieben Verletztengeld bezieht? Dieses aber für 2 Wochen aussetzt, also wieder Lohn vom AG bezieht?

Hallo,

wurde der Urlaub nachweislich (Buchungsbestätigung o.ä.) vor dem Unfall gebucht ?

Das hier

ist zwar theoretisch möglich, wenn sowohl AG als auch BG vorher ihr Einverständnis erklärt haben, aber in der Praxis führt das zu massivem Ärger.

Sollte aber nach Abschluß der Reha Arbeitsfähigkeit vorliegen, gilt § 7 Abs. 1 Satz 2 BUrlG uneingeschränkt und zwingend für alle AN:
https://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__7.html

&Tschüß
Wolfgang

Hallo Wolfgang
Danke für die Antwort. Was für ein massiver Ärger steht denn im Raum, wenn der D-Arzt, der AG und die BG als Träger ihr OK geben?

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