Hallo, da ihr mich bei der letzten Frage so tatkräftig unterstützt habt wende ich mich wieder an euch. Es wurden ja zwei Bandscheibenvorfälle festgestellt bei mir, da ich in der Pflege arbeite habe ich einen Aufhebungsvertrag gemacht. Das Arbeitsamt verlangt jetzt eine ärztliche Stellungnahme. Mein Arzt hat mir aber nur geraten ich solle nicht mehr schwer heben und NICHT das ich meine Arbeit kündigen soll. Da ich aber in der Pflege arbeite, muss ich schwer heben und kann nicht einfach sagen das ich es nicht mehr machen soll. Jetzt hat das Arbeitsamt gesagt ich bekomme eine Sperrfrist wenn der Arzt mir nicht geraten hat meine Arbeit zu kündigen. Aber wenn ich nicht mehr schwer heben soll wie soll ich dann meinen Beruf weiter ausüben?! Meine Frage an euch: Wie kann mein Arzt das schreiben, dass ich keine Sperrfrist bekomme, weil er ja nicht schreiben kann,dass er mir geraten hat das ich meine Arbeit kündigen soll! Danke!
Hallo,
das Arbeitsamt braucht nur den sogenannten „wichtigen Grund“, aus dem Sie aufhören in der Pflege zu arbeiten. Das muss kein ärztliches Zeugnis sein, kann aber.
Falls der Arzt das nicht direkt schreiben kann (warum eigentlich?), dann kann er zumindest schreiben, was er auch gesagt hat:
„Ich habe Frau … heute geraten, wegen ihrer Bandscheibenvorfälle zukünftig nicht mehr schwer zu heben, um die Gefahr weiterer schwerer schmerzhafter Erkrankungen zu mindern“
Das muss dem Arbeitsamt reichen - sonst: Anwalt!
Alles Gute,
strandperle02
Hallo,
Sie benöigen eine Bescheinigung dass Sie den Job nicht mehr ausführen können. Aufgrund der Gespräche die Sie schon geführt haben hört es sich für mich jedoch leider so an, dass es sehr schwer wird diese nicht zu bekommen!
Drücke die Daumen!
Freundliche Grüße
1a-STARTUP
Sorry; könnte dort nur meine Phantasie einbringen. Habe keine Erfahrung zur notwendigen Formulierung.
Wichtig wäre m.E., dass er einen Zusammenhang zwischen der Tätigkeit und den Bandscheibenvorfällen sieht.
MfG
Stefan Römer
Hallo,
da kann ich leider auch nicht weiterhelfen. Ich würde aber tatsächlich ein richtiges Attest Ihres Arztes einreichen, woraus hervorgeht, was Sie nicht mehr tun dürfen, z.B. schwer heben o.ä. Die Agentur benötigt diese Infos ja auch, bei weiteren Jobangeboten.
MfG
Hallo, bin erst seit heute hier User. Also bitte nicht böse sein, wenn ich zuviel schreibe. Ich hatte ebenfalls das Problem. Callcenter-beidseitige Hörminderung-meine Ärzte (Hausarzt, HNO-Arzt) hat mir tatsächlich so eine Bestätigung gegeben, dass ich aus diesen Gründen nicht mehr diese Tätigkeit ausüben kann. Also auf ärztlichen Rat Beruf wechseln. Hab auch keine Sperrfrist erhalten. Also vieleicht noch einem Facharzt die Befunde zeigen, untersuchen lassen u. von dem die Bestätigung geben lassen. Wünsche Dir viel Glück.
Hallo, einfach mit dem Arzt mal ein Offenes Wort sprechen welche Auswirkungen bei Deiner Gesundheit besteht wenn Du weiter arbeite´st und was für Folgen bestehen beim Arbeitsamt. Wenn Dein Arzt ein Ohr dafür hat, wird er Dir helfen. Wenn nicht, würde ich den Arzt wechseln.
Grüße
Hi Magda"Lena,
der Arzt soll dir ein Attest schreiben,kostet ein paar Euro, daß Du nicht mehr heben kannst und Du aus diesem Grund Deinen Job nicht mehr ausüben kannst.Das Arbeitsamt soll Dich dann zum medizinischen Dienst schicken damit das auch bestätigt wird. Für diesen Job, bei zwei Bandscheibenvorfällen, bist Du für diese Arbeit ungeeignet. Gegebenenfalls solltest Du eine Umschulung beantragen. Beim Versorgungsamt würde ich
einen Antrag auf 30% Behinderung stellen. Der Sozialverband VDK unterstützt Dich dabei,(kostet wenig Beitrag).Den Antrag bekommst Du bei der Stadtverwaltung. Dann hast Du zusätzlich noch eine Steuerersparnis.
Gruß
Wuddel
Hallo, da ihr mich bei der letzten Frage so tatkräftig
unterstützt habt wende ich mich wieder an euch. Es wurden ja
zwei Bandscheibenvorfälle festgestellt bei mir,da ich in der
Pflege arbeite habe ich einen Aufhebungsvertrag gemacht. Das
Arbeitsamt verlangt jetzt eine ärztliche Stellungnahme. Mein
Arzt hat mir aber nur geraten ich solle nicht mehr schwer
heben und NICHT das ich meine Arbeit kündigen soll. Da ich
aber in der Pflege arbeite, muss ich schwer heben und kann
nicht einfach sagen das ich es nicht mehr machen soll. Jetzt
hat das Arbeitsamt gesagt ich bekomme eine Sperrfrist wenn der
Arzt mir nicht geraten hat meine Arbeit zu kündigen. Aber wenn
ich nicht mehr schwer heben soll wie soll ich dann meinen
Beruf weiter ausüben?! Meine Frage an euch: Wie kann mein Arzt
das schreiben, dass ich keine Sperrfrist bekomme, weil er ja
nicht schreiben kann,dass er mir geraten hat das ich meine
Arbeit kündigen soll! Danke!
sorry da kann ich dir nicht weiterhelfen,
Hallo,
bei einem Aufhebungsvertrag erhält man meines Wissens genau so eine Sperre wie bei einer Kündigung. Die Sperrfrist kann nur vermieden werden wenn vom Arbeitgeber gekündigt wird. Ich hätte in diesem Fall auf keinen Fall einen Aufhebungsvertrag gemacht, sondern zunächst um Versetzung, bzw. Umschulung gebeten. Normalerweise wird man krank geschrieben, wenn man zunächst krank geschrieben wenn man aus medizinischen Gründen seiner Arbeit nicht mehr nach gehen kann und dann finden entsprechende Gespräche mit dem Arbeitgeber statt, deren Inhalt sich um eine mögliche Weiterbeschäftigung, eventuell in einem anderen Bereich dreht. GGf. unter Mithilfe des Arbeitsamtes zwecks Umschulungen. Ich würde an Ihrer Stelle nochmals mit Ihrem Arbeitgeber Kontakt aufnehmen und diesem die Situation schildern, eventuell läßt sich der Aufhebungsvertrag rückgängig machen.
Mit freundlichen Grüßen