Wie bekomme ich mein erstelltes Gutachten von BG

Mitte des vorigen Jahres musste ich nach einem Arbeitsunfall zum Gutachten. Mehrere Anschreiben an die BG zwecks Zusendung der Ergebnisse dieses Gutachtens waren bisher erfolglos. Wie komme ich zu den Ergebnissen, gibt es Gesetze oder Rechtsgrunglagen.

Leider kann ich Ihnen dabei nicht weiterhelfen. Erstens bin ich SV für Schäden an Gebäuden und nicht für medizinische Gutachten und Zweitens ist das eher eine rechtliche Frage.

Tut mir leid, mit freundlichen Grüßen

Mitte des vorigen Jahres musste ich nach einem Arbeitsunfall
zum Gutachten. Mehrere Anschreiben an die BG zwecks Zusendung
der Ergebnisse dieses Gutachtens waren bisher erfolglos. Wie
komme ich zu den Ergebnissen, gibt es Gesetze oder
Rechtsgrunglagen.

Grundsätzlich gilt das Urheberrecht. So kann der Gutachter bestimmen, daß ohne seine Zustimmung das Gutachten nicht weitergegeben darf.
Nur muß natürlich der Auftraggeber des Gutachtens seine Entscheidung auch begründen. Wenn die auf dem Ergebnis des Gutachtens beruht, muß vom Gutachter die Erlaubnis geholt werden.

Spätestens im Streitfall vor Gericht, ist das Gutachten ein Beweismittel. Vorher eben leider nicht.

Ich gehe dasvon aus, daß es sich um ein Privatgutachten handelt, und nicht um ein Gerichtsgutachten, denn dann wöre es ohnehin einsehbar.

Mit freundlichen Grüßen,

Martin Beisse, SVG-Bau

Ich lebe und arbeite in der Schweiz. Hier hat man keine Probleme Einsicht in ein Gutachten zu bekommen.
A. Herold

Mitte des vorigen Jahres musste ich nach einem Arbeitsunfall
zum Gutachten. Mehrere Anschreiben an die BG zwecks Zusendung
der Ergebnisse dieses Gutachtens waren bisher erfolglos. Wie
komme ich zu den Ergebnissen, gibt es Gesetze oder
Rechtsgrunglagen.

Hallo, leider kann ich bei dieser Frage nicht weiter helfen…Gruß

Ich kann ihre Anfrage nicht konkret beantworten, da sie sehr unklar ist. Als Patient hat man Auskunfts- und Einsichtsrechte, welcher ein Arzt nachkommen sollte. Bei einer Behörde hat man das Recht auf Akteneinsicht. Vielleicht rufen sie dort mal direkt an?
mfg
aft

Meines Erachtens bekommt der Patient von der VG das Gutachten nicht direkt. Aber über einen Anwalt, der Akteneinsicht fordern kann, müsste es gehen.

Mitte des vorigen Jahres musste ich nach einem Arbeitsunfall
zum Gutachten. Mehrere Anschreiben an die BG zwecks Zusendung
der Ergebnisse dieses Gutachtens waren bisher erfolglos. Wie
komme ich zu den Ergebnissen, gibt es Gesetze oder
Rechtsgrunglagen.

Mitte des vorigen Jahres musste ich nach einem Arbeitsunfall
zum Gutachten. Mehrere Anschreiben an die BG zwecks Zusendung
der Ergebnisse dieses Gutachtens waren bisher erfolglos. Wie
komme ich zu den Ergebnissen, gibt es Gesetze oder
Rechtsgrunglagen.

Hallo Handballfan,

ich habe gerade festgestellt, dass ich Dir noch gar nicht geantwortet habe, dabei war ich der Meinung, ich hätte das längst getan. Ich kenne mich leider mit medizinischen Gutachten nicht aus, nur mit technischen. Ob es da Rechtsgrundlagen gibt, weiß ich auch nicht. Ein Anwalt sollte Dir da helfen können (Akteneinsicht etc.).

Gruß
Rolf