Wie bekomme ich bei Scheidung meine „noch“ Frau
aus dem Haus?
Ich habe die Scheidung eingereicht ,aber Sie möchte nicht ausziehen, weil Sie so an dem
Haus hängt.Für mich ist das aber belastend,
da ich mein Leben nicht führen kann ,wie ich es mir vorstelle.
Das Haus gehörte mir vor der Heirat und
Sie hat sich in der Ehe von 10 Jahren nur
an 2 Zimmern die Maler Arbeiten kosten
beteiligt plus der üblichen Nebenkosten
von Strom Wasser Gas Telefon.
Eine Miete zahlte sie nicht.
Was kann ich tun ?
Hallo Ford,
eine Räumungsklage ist innerhalb von 4 Wochen durch, dann wird sie notfalls mit Hilfe der Polizei abgeholt.
Ich hatte auch das Haus vor der Ehe von meinen Eltern bekommen, aber mein Ex ist freiwillig ausgezogen. Das Thema Räumungsklage hatte mir aber meine Anwältin geraten, falls er nicht ausziehen hätte wollen.
Alles gute
Hallo,
ich kann nur empfehlen, Ihrer Noch-Ehefrau ein offizielles Schreiben zukommen zu lassen, mit Zustellungsnachweis, in dem Sie sie auffordern, in einer angemessenenen Frist (3 Monate) auszuziehen. Sollte Sie auch dies ignorieren gibt es ein sog. „Wohnungszuweisungsverfahren“. Dies wird durch einen Rechtsanwalt bei Gericht eingeleitet und durchgeführt.
Gibt es Kinder?
LG
Hallo
Danke für dein vertrauen
Leider kann ich dir nicht weiterhelfen.
Bin kein Anwalt.
Dein Fall interessiert mich, kannst du mich auf den Laufenden halten
Tschüß
wieso muss ihre frau nebenkosten zahlen ?Und warum sollte sie als ehefrau miete zahlen, wenn das haus ihnen gehört???
Das Haus ist zwar deins und bleibt wahrscheinlich deins aber laut BGB wird davon ausgegangen das beide Ehepartner bis zur Scheidung in einer Whg bzw. Haus getrennt leben können. Hol dir einen Grundbuchauszug und such die Kaufverträge, Erbschein oder ähnliches raus. Wenn das Haus während der letzten 10 Jahre modernisiert wurde steht deiner EX
eine Zahlung für die erreichte Wertsteigerung zu abzüglich aller Verbindlichkeiten (Kredite, Bausparverträge etc.) Wer was bezahlt hat zählt nicht vor Gericht. Und wenn sie mit im Grundbuch steht dann musst du sie auszahlen, dann hast du Pech gehabt. Ich kann dich trösten mir geht es genauso.
Sollte deine EX nicht mit im Grundbuch stehen mach einen Mietvertrag mit ortsüblicher Miete, aber kein Wucher,ca 400 €/mtl für die 2-3 Zimmer die sie nutzt + Nebenkosten. Ansonsten bleibt dir nur ihre Koffer zu packen wenn sie nicht da ist und das Haustürschloß austauschen. Das ist rechtlich aber bedenklich, wenn ihr bzw. sie Kinder hat
Dann lieber eine einstweilige Verfügung beim AG beantragen, die kann je nach Streitwert teuer werden
Wenn ich es richtig verstehe, gehört Dir das Haus. Du kannst Deiner Frau den Wohnraum kündigen. Man kann auch bei Gericht einen Antrag auf Zuweisung des Wohnraums stellen. Dabei hilft Dir der Anwalt.
Viele Grüße
Hallo Ford400
Wem gehört das Haus?
Mietvertrag?=> Kündigen und dann über Räumungsklage…
gibt es keinen Mietvertrag? => dann Ihre persönliche Sachen vor die Tür stellen und Schlösser austauschen.
Bevorzugt mit einer offiziellen Terminierung Ihres Auszugs vor diesen Krassen Maßnahmen.
Idealerweise auch noch mit der Suche von geeigneten Wohnungensvorschläge (damit sie nicht auf der Straße steht, da ihr Euch ja 10 Jahre näher ward als mit anderen.
Gibt es eine Vertrauensperson, wo sie unterkommen könnte?
Die miese Tour: Sie schlägt Dich, dann kannst Du sie von der Polizei abholen lassen.
Mal im ernst.
Eigentumsfrage klären, und entsprechend verfahren.
Freundlich ist vor Umsetzung über die Konsequenzen „Sachen vor die Türe“ zu sprechen. vor allem für Deinen zukünftigen Seelenfrieden.
Rein rechtlich müsste bereits durch Beteiligung (fließen offizielle Gelder?) an Nebenkosten ein Mietverhältnis konkludent angenommen sein.
Alternative wäre auch noch der eigene Auszug zu überlegen und ein Mietkaufangebot für das geliebte Haus zu unterbreiten (zu entsprechenden Konditionen.
alles Gute (Schade am Ende der Liebe geht es nur noch ums Geld)
liebe Grüße EJWW
Haus gehörte mir vor der EHE
Das Haus gehörte mir vor der Eheschließung.
Hallo Ford.
wahrscheinlich ist das Recht auf deiner Seite (bitte die Anwälte im Netz befragen) deine Frau ist sicher sehr emotional und du verlässt sie - jetzt macht sie es dir so schwer wie es geht. Frage sie nach ihren Vorstellungen, wie sie sich die Trennung vorstellt. Sie weiß, das Haus gehört dir. Sag ihr du willst keinen Rosenkrieg, frage sie was sie gerecht fände. Vielleicht hat sie eine Idee. Musst du sie irgenwie abfinden oder Unterhalt bezahlen? Das Haus könnte sie sicher nicht finanzieren. Rechne ihr aus, was ein Haus an Energie, Grundsteuer etc. kostet. Ich würde einen Mediator vorschlagen, der vermittelt. Oder zum Schlichter gehen, gibt es in jeder Stadt.
Anwalt und Recht zuletzt, sonst zerstört sie das Haus evtl. heimlich bei Auszug
liebe Grüße
Anke
hallo Ford400,
Vielleicht könntest du ihr anbieten, bei der Wohnungssuche behilflich zu sein und bei der evtl. Einrichtung.
Normalerweise haben beide das Recht, während der Trennung in dem Haus zu wohnen, so lange, wie die Ehe noch nicht geschieden ist und unabhängig davon, wem auf dem Papier das Haus gehört.
Ich weiß nicht, ob in dem Fall, wenn das Haus mit in die Ehe gebracht wurde, ein Anrecht darauf besteht, dass der Partner ausziehen muss. Die Frage kann ich nicht beantworten.
Ansonsten wäre eine Klärung der Wohnverhältnisse wohl nur über einen Anwalt möglich. Wenn die Scheidung bereits eingereicht wurde, ist dieses eigentlich auch ein Thema, dass der Anwalt behandelt und sich diesbezüglich mit der Gegenseite in Verbindung setzt.
LG