Wie bekomme ich meine Miete und Kaution zurück?

Hallo liebe Leute!

Ich studiere momentan International Business with Spanish auf Bachelor in England. Ende September beginnt mein zweites Studienjahr.
Bevor ich nach Deutschland gekommen bin habe (um Urlaub zu machen über die Sommerferien) habe ich mir eine Wohnung in England angemietet. Voraussetzung um die Wohnung für mich zu reservieren war, dass ich eine Kaution hinterlege und die erste Miete bezahle. Daas ganze wurde allerdings nicht schriftlich festgehalten, sondern basierte alles nur auf einem mündlichen Vertrag. Als ich dann in Deutschland war entschied ich mich um. In dem Haus hätte ich bei einer Familie zur Untermiete gewohnt und das war beim zweiten Nachdenken dann doch etwas zu viel. Also habe ich die gute Vermieterin kontaktiert und ihr gesagt, dass ich mich umentschlossen habe (das war bevor ich auch hätte einziehen sollen). Ich habe ihr gesagt sie solle einfach das Geld wieder zurück auf mein Konto überweisen. Dagegen hat sie sich aber bis heute strikt geweigert mit der Aussage „Wir haben allen Leuten abgesagt, weil wir dachten du ziehst ein und jetzt haben wir keinen Mieter. Also behalten wir das Geld“. Auf emails reagiert sie nicht und ich nehme an, da meine mails auch immer wieder zurückkommen, dass sie mich nach erhalt einer email einfach blockt. Glücklicherweise kann man sich ja kostenlos immer wieder email Adressen erstellen.
Was kann ich jetzt machen? Ich meine vertraglich ist nichts festgehalten, aber dahingehen und Druck machen wäre ja auch eher unklug. Wer weiß, ob die das dann noch als Bedrohung oder sonstiges auslegt.
Problem ist halt auch, dass die Dame in England wohnt und wenn ich einen Anwalt aus Deutschland nehmen würde müsste dieser sich ja dann auch mit EU Recht befassen.

Ich wäre über jeglich Art von Input sehr sehr dankbar. Es handelt sich bei dem Betrag um 570GBP, was für mich als Studenten eine ganze Stange Geld ist.

Viele Dank im Voraus!

Sie haben Ihre Zusage nicht eingehalten, die Dame hat das Geld im Hinblick auf den ihr daraus resultierenden Schaden zurecht einbehalten. In Deutschland hätten Sie nach geltendem deutschen Mietrecht sogar noch zwei weitere Moante oder länger zahlen müssen, wenn Sie nicht unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündgiungsfrist Ihr Mietverhältnis, welches Sie mündlich abgeschlossen und durch die Zahlung nochmals aussdrücklich begründet haben, fristgerecht schriftlich gekündigt hätten. Lassen Sie sich das eine Lehre sein!

Hier gilt das EU bzw. britische Mietrecht.
Dieses Forum befasst sich jedoch hauptsächlich mit deutschem Mietrecht.
Grundsätzlich gilt aber auch in der EU bzw. weltweit:
No contract - no business.
Hier wirst Du es schwer haben Dein Geld zurückzubekommen.
Viel Glück trotzdem.

Gruß

Hallo,

also wenn es hier um eine Wohnung in England geht, kann ich dir nicht weiter helfen. Keine Ahnung wie da das Metrecht ist. Hast du es überwiesen oder bar bezahlt. Überweisung evtl. zurück buchen lassen. Bar ohne Quittung sieht schlecht aus denke ich.

Sorry das ich dir nicht wirklich helfen kann.

Hallo,

ich bin jetzt kein Experte für englisches Mietrecht… aber in Deutschland wäre es so:
Mündlich oder schriftlich, ihr hättet definitiv einen gültigen Mietvertrag geschlossen.
Gesetzliche Kündigungsfrist - diese würde in diesem Fall auf jeden Fall ziehen - sind 3 Monate. Wenn Du Dich jetzt entscheidest, nicht einzuziehen, werden also trotzdem 3 Monatsmieten fällig.

Wenn das nun Deine eine Monatsmiete + Kaution ausmacht, paßt es.

Buche es als Lehrgeld.

Gruß
Horst

Hallo, da bin ich eigentlich überfragt, ich kenne das deutsche Mietrecht etc. Du kannst eine kostenpflichtige Anwaltshotline im Internet kontaktieren, (vorher schauen, wer EU-Recht als Schwerpunkt hat); klingt banal, aber vorher die Frage/n möglichst präzise aufschreiben und kein SmallTalk machen, da minutengenau abgerechnet wird. Der anwaltl. Rat ist aber rechtsgültig, Du müsstest mit ca. 80-100 Euro rechnen.- Auch in England gilt: durch die Annahme des Mietgeldes gilt der Mietvertrag als geschlossen, auch wenn dies mündlich oder per Handschlag ablief. Ein Zeuge wäre natürlich gut. Deine Vermieterin darf somit Dein Zimmer nicht an andere weitervermieten und muß Dir die Schlüssel aushändigen. Du kannst Dir auch selbst einen Brief an die engl. Adresse senden- kommt dieser als unzustellbar zurück, kannst Du Deiner Vermieterin eine Anzeige in Aussicht stellen (oder Geld zurück!), da dann offensichtl. weitervermietet wurde.- Frag am besten jedoch einen EU-Rechtsanwalt, vielleicht gibt es so etwas wie einen EU-weiten Zahlungsbescheid, den man versenden kann. -Mehr kann ich dazu nicht sagen- leider, Gruß Achim

In Deutschland gilt:
auch muendliche Vertraege sind zu halten.
Ich halte einen Vergleich fuer angebracht.
Wie das EU Recht aussieht, weiss ich leider nicht…
Viel Glueck

Hallo guten tag ,wenn nichts vertraglich fest gehalten ist sieht die Sache schwierig aus.Würde den Mieterbund kontaktieren die helfen dir .Liebe grüße anna viel glück

Wie das im engliechen Recht geregelt ist , weiß ich leider nicht .Sicher ist aber , das ein Vertrag auch eine Kündigungsfrist beeinhaltet .Somit , hat die Dame rechte , wenn sie sich , wenn sie nicht einziehen , einen neuen Mieter suchen muss. In dieser Zeit behält sie Ihre Kaution um die von Ihnen nicht erhaltene Miete abzudecken.
Es war nicht Ihr Verschulden , dass sie nicht eingezogen sind.Also aus meiner Sicht , auch wenn es schmerzt , alles rechtens.