Hallo Nicole,
daß ich keine MPU und keine erneute FS-Prüfung machen muß, weiß ich von der hiesigen Fahrerlaubnisbehörde (EU-Recht und seit 2009 auch nationales Recht). Das war aber nicht meine Frage.
Da ich die Wiedererteilung erst nächstes Jahr beantragen werde, kann ich nicht versprechen, daß ich an eine Rückantwort denke.
Trotzdem vielen Dank für Ihre Antwort.
Mit freundlichem Gruß
Grins. Wer Rechnen kann ist klar im Vorteil. Tschuldige.
Gutachten ist meines Wissens nicht nötig. ich denk, du musst die FS Prüfung erneut machen. Mehr nicht. Aber ich kanns dir nicht sicher sagen. Hast du dich schon in der Führerscheinstelle kundig gemacht?
LG
Hallo erst mal den Führerschein beantragen bei der Führerscheinstelle.
Dann wird man sehen, welche Auflagen gemacht werden.
Ich würde mir den Stress und das Geld für die MPU nicht antun, sondern einen Führerschein im EU-Ausland machen.
Grüße Robert
Hallo Robert,
ich bedanke mich für Deine Antwort. Die MPU muß ich sowieso nicht machen, da nach 17 Jahren die Verjährungsfrist schon überschritten ist.
Mit freundlichem Gruß
Hallo,
also ich würde einfach mal zur Führerschinstelle gehen und dort nachfragen. Die geben dir dann genau Auskunft was du alles benötigst und welche Auflagen anfallen.
Gruß
Hallo Malte,
ich bedanke mich für Deine Antwort.
MfG