Wie bekomme ich meinen Führerschein wieder?

Liebe/-r Experte/-in,
im Januar 1994 mußte ich meinen Führerschein (Kl.3) wegen Alkohol am Sreuer (2,6 prom.) abgeben.
Meines Wissens ist dieser Straftatbestand verjährt.
Es ist mir zu Ohren gekommen, daß ich die Fahrerlaubnis ohne Neumachen oder MPU wiedererlangen kann.
Die alte Kl.3 beinhaltet die neuen Kl. B,BE,C1 u. C1E. Richtig?
Kann ich die Kl. B u. BE vorab beantragen und die Kl. C1 u. C1E später?
Oder sind letztere dann für immer futsch?
Welche Auflagen muß ich für B u. BE erfüllen und welche für das Komplettpaket (B,BE,C1 u. C1E)?
Wann wird eine orientierende und wann eine amtsärztliche Untersuchung fällig?
Wie kann ich mich auf diese vorbereiten?
Was muß ich beachten?
Welche Blutwerte sind von Bedeutung?
Wie hoch oder niedrig sollten sie sein?
Sind Haaranalysen bei amtsärztlichen Untersuchungen üblich? Muß ich damit rechnen?
Wie gehe ich insgesamt taktisch vor, um die Mission zu einem erfolgreichen Abschluß zu bringen?
Meinen riesengroßen Dank an alle die sich die Mühe machen, mir zu antworten (es soll sich niemand verpflichtet fühlen).
Danke! Danke! Danke!

Um es kurz zu machen:

Du solltest Deinen Führerschein beantragen, wie du es möchtest - das Amt wird entscheiden und es gibt da wohl auch einen Ermessenspielraum beim Amt… ;-(

Grundsätzlich sollte alles gelöscht sein und auch keine grossen Untersuchungen auf Dich zukommen…

Gruss Uwe
http://www.Ferienfahrschule-Franke.de

Das sind sehr viele Fragen. Ich möchte nur eine Empfehlung geben. Wenn der Antrag auf Neuerteilung einer Fahrerlaubnis gestellt wird, muss der Antrag vollständig sein, das heisst man sollte alle Klassen, die wieder neuerteilt werden sollen auch beantragen. Jeder weitere Antrag ist ein Antrag auf Erweiterung der Fahrerlaubnis. Hier muss dann auch die entsprechende Ausbildung nachgewiesen werden. Alle anderen Fragen kann ich leider nicht beantworten. Vielleicht einen Rechtsanwalt fragen.
MfG Reinhard Friedrich

Hallo,

Meiner Infomation nach muss man den Führerschein nach zwei Jahren ohne Fahrerlaubnis komplett neu machen.
Und die Fahrerlaubnis muss natürlich auch neu beantragt werden.
Mehr kann ich dazu leider nicht sagen.

mfg, Jörn Otten.

Hallo Jörn,
ich weiß von der Führerscheinstelle des Lahn-Dill-Kreises, daß die Gesetzeslage sich vor einiger Zeit gändert hat. Die Änderung besagt, daß man den Führerschein nicht mehr komplett neu machen muß. Ich vermute (bin nicht sicher), daß es etwas mit der Verjährung zu tun hat.
Eines habe ich aus Deiner Antwort gelernt: es gibt einen Unterschied zwischen Führerschein und Fahrerlaubnis. Welcher das ist, ist mir nicht klar.

Herzlichen Dank für Deine schnelle Antwort.

Hallo,

ich weiß das das man nach 15 Jahren den Führerschein wieder machen muß.

ein Freund von mir hat ihn wieder Neu machen müßen.

Über die anderen Sachen weiß Ich nicht Bescheid.

MfG
Hardy

Lieber Reinhard,

ich bedanke mich für Deine schnelle Antwort. Sie ergänzt meinen derzeitigen Wissensstand und hilft mir somit ein Stückchen weiter.

Einen lieben Gruß an Dich

Ich kann leider nicht weiterhelfen.
mfg

Hallo Uwe,

ich bedanke mich für die prompte Antwort. Sie hat mir in dem Sinne weitergeholfen, als daß sie mich ein wenig beruhigt hat.

Lieber Gruß
Madein Germanien

Ich kann leider nicht weiterhelfen.
mfg

Vielen Dank für Deine Antwort.

Beste Grüße

Lieber Hardy,

ich danke für Deine Antwort.
Allerdings sagen meine neuesten Informationen (auch die von der Führerscheinstelle) etwas anderes. Nämlich, daß man die Wiedererteilung des Führerscheins beantragen kann. Auch nach 15 Jahren.

Liebe Grüße

All Deine Fragen werden umfassend in dem Fachbuch von Himmelreich-Janker-Karberg „Fahrverbot, Fahrerlaubnisentziehung und MPU-Begutachtung“ behandelt und noch mehr. Es lohnt sich die 50.- zu investieren, erspart oft den unangenehmen Gang zum Fachanwalt.

Hallo, einfach mal im Internet Forum nach Tips und Tricks suchen,…

www.forum.ohne-mpu.com

All Deine Fragen werden umfassend in dem Fachbuch von
Himmelreich-Janker-Karberg „Fahrverbot,
Fahrerlaubnisentziehung und MPU-Begutachtung“ behandelt und
noch mehr. Es lohnt sich die 50.- zu investieren, erspart oft
den unangenehmen Gang zum Fachanwalt.

Danke für den Tipp.
Gruß

Hallo, einfach mal im Internet Forum nach Tips und Tricks
suchen,…

www.forum.ohne-mpu.com

Danke für den Tipp.
Gruß

hallo,
das sind so viele fragen, dass ich dir empfehle, eine persönliche beratung bei einem verkehrspsychologischen institut, das führerschein beratungen anbietet, in anspruch zu nehmen. die beratung kostet zwar etwas (ca. 60 euro), aber du wirst da umfassend und auch fachkundig informiert. allgemeine auskünfte zu einigen deiner fragen bekommst du auch bei kostenlosen informations abenden, den die meisten begutachtungsstellen anbieten.

Ich bedanke mich für den guten Rat.

Auch wenn der Straftatbestand verjährt ist, bleibt es insgesamt 15 Jahre in deiner FÜhrerscheinakte. Deswegen bleibt solange eine MPU aktuell.
Dafür brauchst du auf jeden Fall einen Abstinenznachweis entweder über Urinproben oder einer Haaranalyse. Ich würde dir raten, dich mal über den Ablauf einer MPU zu informieren.ahmen sprengen.

GrußDas würde hier den R

Auch wenn der Straftatbestand verjährt ist, bleibt es
insgesamt 15 Jahre in deiner FÜhrerscheinakte. Deswegen bleibt
solange eine MPU aktuell.
Dafür brauchst du auf jeden Fall einen Abstinenznachweis
entweder über Urinproben oder einer Haaranalyse. Ich würde dir
raten, dich mal über den Ablauf einer MPU zu informieren.ahmen
spren

GrußDas würde hier den R

N’abend chatti,

die 15 Jahre sind doch auch schon abgelaufen, sogar fast 17 seit Januar 1994. Mir ging es mehr um die Frage ob nur orientierende Untersuchung oder verkehrsmedizinisches Gutachten fällig wird.
danke für Deine Antwort.

Gruß

Hallo!

Das mit der Verjährung kenne ich so nicht. Ich gehe davon aus dass Sie zur MPU müssen wenn Sie einen Antrag auf Neuerteilung stellen. Am besten Sie befragen einen Anwalt für Verkehrsrecht dazu. Ich würde mich freuen wenn Sie mir dazu eine Rückmeldung geben, falls ich mich irre.

MfG, Nicole