Nun ja, sie ist jetzt offenbar in Haft, nachdem sie operiert wurde. Aus dem Artikel geht leider nicht hervor, ob das freiwillig oder gezwungenermaßen geschehen war?!
Jetzt frage ich mich, ob man in Deutschland, in einem solchen Fall, einfach „auseinandergeschnitten“ würde, wenn ein solcher „Verdacht“ besteht?
Dieser „Verdacht“ würde sich ja nur mit einem „Röntgengerät“ bestätigen lassen…
Bitte nicht falsch verstehen, aber „bestrahlen“ und „zerschnibbeln“ ist kein einfacher Bluttest (wgn. Spritze, „körperlicher Unversehrtheit“ usw.).
Andererseits würde dann aus dem Drogenbesitz & -schmuggel ja irgendwann (wenn die Beutel nachlassen) „nur“ Drogenkonsum; der ja meineswissens nicht so ganz strafbar ist. So langsam, wie unsere „Mühlen“ mahlen, wäre das nicht auszuschließen…
Könnte die „Dame“ letzten Endes sogar noch Schadenersatz einklagen? - Wer zuerst kommt, mahlt zuerst…
das Ganze klingt im ersten Moment eher verstörend!
Dreht man das Ganze, erscheint etwas doch ganz anders: Was, wenn diese Kokain"implantate" platzen? Dann besteht akute Lebensgefahr! So gesehen ist eine Operation nach einer entsprechenden Untersuchung wohl „das kleinere Übel“ womöglich sogar lebensrettend!
Immerhin hat die Frau bereits über Schmerzen geklagt - wohl ein Anzeichen dafür, dass bei der Operation etwas nicht ok war, bzw. Brüste für Kokain ein absolut ungeeigneter „Transportbereich“ sind!
Mir tut sie einfach leid! Geld - so sie dafür etwas bekommen hat - kann Gesundheit nie aufwiegen!
sie hat sich freiwillig einer Brustvergrößerung unterzogen und man hat heimlich präparierte Implantate eingesetzt.
Möglich, aber bei einer Landarbeiterin rein finanziell kaum denkbar.
Auch stellt sich dann die Frage nach der Reise und wie man bei Unwissenheit das Kokain wieder entnehmen wollte.
sie hat zugestimmt und die Implantate sollten dann auch in Spanien wieder entnommen und ggf. gegen andere ersetzt werden.
Und jetzt nach Festnahme ?
Da sie bereits über Brustschmerzen klagte, wird man sie sicherlich auf die medizinischen Folgen hingewiesen. Sie wird also der OP zugestimmt haben.
Man braucht also nicht spekulieren, ob z.B. ein Richter hier eine Zwangs-OP anordnen könnte (dürfte !) und Ärzte die dann auch durchführen würden.
Dieser Eingriff wäre ja weit schwerwiegender als z.B. die auch notfalls zwangsweise Verabreichung von Abführmitteln bei Drogenschmugglern, die es geschluckt hatten und im Magen/Darm transportierten.
Meines Erachtens nach ist das rechtlich nicht möglich eine OP zwangsweise anzuordnen und dann auch noch Ärzte zu finden, die es durchführen.
In einem Notfall und bei Unfähigkeit des Patienten einzuwilligen dürfen (ja müssen) Ärzte operieren. Man nimmt dann zu recht an, es ist im Sinne des Patienten, wenn man eine Not-OP durchführt.
Würde die Drogenschmugglerin z.B. bewusstlos und bestünde dringender Handlungsbedarf dann würden Ärzte von sich aus handeln müssen und operieren.