Wie bekommt man das Geld zurück?

Hallo

Ich hab mal eine Frage und hoffe ich bin hier richtig.
Und zwar geht es um folgendermaßen:
Mann und Frau waren ca 3 Jahre zusammen. In der Zeit hat SIE einen Kredit für ihn aufgenommen weil er es wegen Schufa eintrag nicht konnte. Jetzt haben sie sich getrennt. SIE will das Geld, was sie für ihn ausgelegt hat nun von ihm wieder haben. Unteranderem auch einen Roller, der IHR gehört aber er mitgenommen hat.

Wie bekommt sie nun am besten ihr Geld und ihren Roller zurück.
Immer wenn sie ihn anruft schaltet er sein Handy aus oder kommt nicht zu vereinbarten treffs bezüglich übergabe des Geldes oder zum klärenden gespräch.

Hallo

Mann und Frau waren ca 3 Jahre zusammen. In der Zeit hat SIE
einen Kredit für ihn aufgenommen weil er es wegen Schufa
eintrag nicht konnte. Jetzt haben sie sich getrennt. SIE will
das Geld, was sie für ihn ausgelegt hat nun von ihm wieder
haben.
Unteranderem auch einen Roller, der IHR gehört aber er
mitgenommen hat.

Wie bekommt sie nun am besten ihr Geld und ihren Roller
zurück.

SIE hat den Kredit abgeschlossen, also IHR Problem.
Wenn der Roller auf SIE zugelassen ist, sie den Fahrzeugschein hat, muss er ihn rausrücken, sonst Pech gehabt.

Immer wenn sie ihn anruft schaltet er sein Handy aus oder
kommt nicht zu vereinbarten treffs bezüglich übergabe des
Geldes oder zum klärenden gespräch

ER hingegen hat richtig Glück gehabt und handelt folgerichtig, wenn auch nicht nett.
LG

Liegt denn nicht zwischen den ehemaligen Partnern auch ein konkludent geschlossener Darlehensvertrag vor? Wenn ja, kann dieser gekündigt und das Geld erstattet werden.

1 „Gefällt mir“

Unteranderem auch einen Roller, der IHR gehört aber er
mitgenommen hat.

Wie bekommt sie nun am besten ihr Geld und ihren Roller
zurück.

SIE hat den Kredit abgeschlossen, also IHR Problem.

Ich kann den Zusammenhang zur Frage nicht herstellen. Natürlich ist es ihr Problem, sonst würde sie es nicht posten?

Wenn der Roller auf SIE zugelassen ist, sie den Fahrzeugschein
hat, muss er ihn rausrücken, sonst Pech gehabt.

Ah, er muss ihn rausrücken… Das Bewusstsein scheint aber nicht vorhanden, also schauen wir nochmal auf die Frage:

Wie bekommt sie nun am besten […] ihren Roller zurück.

Also wie denn nun?

Immer wenn sie ihn anruft schaltet er sein Handy aus oder
kommt nicht zu vereinbarten treffs bezüglich übergabe des
Geldes oder zum klärenden gespräch

ER hingegen hat richtig Glück gehabt und handelt folgerichtig,
wenn auch nicht nett.

Das habe ich nicht verstanden…?
Meines Erachtens nach fehlt in dem Posting für eine klare Antwort einiges an Info. Du scheinst Dir irgendwas zusammengedichtet zu haben und hast dann auch sehr schlecht formuliert. Jedenfalls finde ich Deine Antwort weder klausur- noch forumstauglich.

LG, Bommel

Liegt denn nicht zwischen den ehemaligen Partnern auch ein
konkludent geschlossener Darlehensvertrag vor? Wenn ja, kann
dieser gekündigt und das Geld erstattet werden.

Was ist das eigentlich für ein Vertrag, dieser Konkludent geschlossener Darlehensvertrag.

Soweit ich weiß: Hat Sie einen Kredit aufgenommen weil er es „angeblich wegen Schufa“ nicht konnte. Und da sie sich getrennt haben und sie sagt der Roller gehört ihr will sie neben dem Geld was er ihr nun Schuldet auch noch den Roller zurück haben.
Aber immer wenn sie sich treffen wollen erscheint er nicht, sagt kurzfristig ab oder wie neulich drückt er sie weg wenn sie ihn anruft und macht dann sein Handy aus.

Darum hatte sie mich ja auch gefragt wie sie am besten nun ihr Geld zurück bekommt. Anwalt? Der kostet doch was. Oder doch erst mal zur Polizei gehen?

Die Polizei kann da nichts machen. Ein Anwalt wäre zu empfehlen.

Kredit abgeschlossen, also IHR Problem.
Ich kann den Zusammenhang zur Frage nicht herstellen.

Das ist wiederum nicht mein Problem.

Natürlich ist es ihr Problem, sonst würde sie es nicht posten?

Polemik ?

Wenn der Roller auf SIE zugelassen ist, sie den Fahrzeugschein
hat, muss er ihn rausrücken

Ah, er muss ihn rausrücken… Das Bewusstsein scheint aber
nicht vorhanden, also schauen wir nochmal auf die Frage:

Wie bekommt sie nun am besten […] ihren Roller zurück.

Also wie denn nun?

Ja, sag doch mal. Das wäre dann ggf. auch eine Hilfe für die Fragestellerin.

ER hingegen hat richtig Glück gehabt und handelt folgerichtig,
wenn auch nicht nett.

Das habe ich nicht verstanden…?

Erklärungsversuch: Er hat die Kohle, sie den Kredit am Halse. Sonst hätte sie kein Problem.

Meines Erachtens nach fehlt in dem Posting für eine klare
Antwort einiges an Info.

Deshalb konnte die Antwort nicht präziser sein als die Frage. Und zum Thema schlecht formulieren: „Meines Erachtens nach“ gibt’s nicht.

Du scheinst Dir irgendwas
zusammengedichtet zu haben

nein, das tut, wer einen konkludent geschlossenen Vertrag zwischen den beiden Ex-Partnern unterstellt. In diesem Falle gäbe es aber, erneut, kein Problem.

und hast dann auch sehr schlecht
formuliert.

Siehe oben.

Jedenfalls finde ich Deine Antwort weder klausur-
noch forumstauglich.

…während die deine in der Sache enorm weiter hilft.
Grüße

nein, das tut, wer einen konkludent geschlossenen Vertrag
zwischen den beiden Ex-Partnern unterstellt.

Damit bin dann ja wohl ich gemeint. Allerdings habe ich dergleichen nicht unter- sondern in den Raum gestellt.

A nimmt für B einen Kredit auf, weil B selbst nicht kreditwürdig ist.

Ist damit gemeint, dass A dem B das Geld schenkt? Oder muss man bei verständiger Würdigung nicht davon ausgehen, dass A nur formell und gerade nicht wirtschaftlich Kreditnehmer sein möchte? Oder vertrittst du eine ganz andere Ansicht, fernab von Schenkung und Darlehen?

Hallo

den Kredit hat SIE aufgenommen, SIE hat also einen Vertrag mit dem Kreditinstitut geschlossen (schriftlich) und muss diesen auch bedienen.

Hat SIE denn auch einen Vertrag mit dem Geldempfänger (Ex) getroffen?
Schriftlich? Mündlich?
Ohne einen schriftlichen oder einen beweisbaren mündlichen Vertrag der beiden Parteien SIE und (Ex) untereinander wird es schwierig zu beweisen sein, dass sie den Kredit nur aufgenommen hat, weil er keinen bekommen hätte…oder dass sie ihm das Geld nicht sogar nur geschenkt hat…

Wenn sie beweisen kann, dass der Roller ihr gehört, kann sie die Herausgabe verlangen.

Alles in Allem würde sie hier mal ein Beratungsgespräch beim Anwalt in Anspruch nehmen.

Gruß
Maja

Ich glaub, man muss einiges auseinader halten.
Frau geht zur Bank und bekommt eine Kreditsumme. Die schuldet sie der Bank. Mann geht zur Frau und nimmt das angebotene Geld. Das schuldet er der Frau. Geht zum Laden und kauft einen Roller. Der gehört ihm. Roller ist zugelassen. Auf ihn oder sie, nämlich den Zulassungsinhaber. Halter ist, wer überwiegend für den Betrieb oder die Kosten aufkommt. Fahrer kann jeder sein. Alles klar? Sie bekommt also von ihm die vereinbarte Summe zurück!

Ich glaub, man muss einiges auseinader halten.

Ja, das hättest du tun sollen.

Frau geht zur Bank und bekommt eine Kreditsumme. Die schuldet
sie der Bank. Mann geht zur Frau und nimmt das angebotene

??? sic!

Geld. Das schuldet er der Frau.
Geht zum Laden und kauft einen
Roller.

WER??? Wo steht das ???

Der gehört ihm.

Alles klar? Sie bekommt also von ihm die
vereinbarte Summe zurück!

Ja, dann…

Man hat sich aber nicht von dem Geld den Roller gekauft.
man schuldet der Frau Roller UND Geld.
Und die Frage ist ja:
Wie bekommt sie das nun zurück wenn er zu den ausgemachten treffs nicht erscheint oder sie wegdrückt wenn sie ihn anruft.

Man hat sich aber nicht von dem Geld den Roller gekauft.
man schuldet der Frau Roller UND Geld.
Und die Frage ist ja:

Nochmal: Wer Forderungen stellt, muss diese belegen können.

Wie bekommt sie das nun zurück wenn er zu den ausgemachten
treffs nicht erscheint oder sie wegdrückt wenn sie ihn anruft.

Wenn die Forderungen berechtigt und beweisbar sind -> gerichtliches/aussergerichtliches Mahnverfahren.

http://de.wikipedia.org/wiki/Mahnverfahren
http://www.finanztip.de/recht/wirtschaftsrecht/mahnr…

Gruß
Maja

Vielen Dank für den Tip mit dem Mahnverfahren.
Warum ich da auch nicht selber drauf gekommen bin^^