ESt, GewSt und USt für Kleinstgründer
Servus,
Müssen sie die Einnahmen von Kickstarter vorlegen beim Staat?
Ja, alle Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit müssen in die Einkommensteuererklärung aufgenommen werden, und ggf. müssen auch Umsatzsteuer- und Gewerbesteuererklärungen abgegeben werden. Die deutschen Finanzbehörden nutzen derartige Internet-Quellen systematisch, genau wie es früher, als der Kleinanzeigenmarkt in Zeitungen noch eine Rolle spielte, bei den Finanzämtern Planstellen für Kleinanzeigenleser gab.
Auch was auf Auktionsplattformen wie e-bay und myhammer läuft, wird von Finanzbehörden und Zoll maschinell und lückenlos gefiltert.
Die Angst von Kleinstgründern, Steuererklärungen abgeben zu müssen, ist dennoch völlig unbegründet, weil es im deutschen Steuerrecht großzügige Grundfreibeträge in Einkommensteuer/Income tax und Gewerbesteuer/Professional tax gibt, und Umsatzsteuer (eine Art sales tax) bei niedrigen Einnahmen überhaupt nicht bezahlt werden muss.
Kurzer Sinn: Wer nicht darauf wartet, bis er vom Finanzamt danach gefragt wird, warum er seine Einkünfte und Umsätze aus selbständiger Tätigkeit nicht erklärt hat, sondern vorher selber aktiv wird, braucht überhaupt keine Angst vor dem bösen Finanzamt zu haben. Im Gegenteil - wenn man als Gründer von vornherein ordentliche Aufzeichnungen und Steuererklärungen macht, hat man auch von vornherein einen guten Überblick, was in dem gegründeten Projekt überhaupt läuft.
Schöne Grüße
Dä Blumepeder