Hallo, es geht um folgenden, schwierigen Fall: Jemand der einige Jahre wegen Selbstständigkeit freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert ist, kommt in finanzielle Schwierigkeiten, bezahlt seine Krankenversicherung mit dreimonatiger Verspätung und wird deshalb aus der Krankenkasse hinausgeworfen. Der entsprechende Abteilungsleiter der Krankenkasse gibt den Tipp, sich zwei bis drei Monate bei einem Arbeitgeber sozialversicherungspflichtig anmelden zu lassen und sich dann wieder in derselben Krankenkasse freiwillig zu versichern. So weit so gut, der entsprechende Arbeitgeber meldet diese Person nach drei Monaten ab, allerdings nur intern, der Krankenkasse geht keine Abmeldung zu. Die Person versichert sich daraufhin nicht(!) wieder freiwillig (wegen Dummheit/Faulheit/Schlamperei). Nach rund einem Jahr fällt demjenigen auf: Huch ich bin ja gar nicht krankenversichert. Also geht er zur Krankenkasse und erklärt das Problem wie oben beschrieben und das er sich wieder freiwillig versichern möchte und das verstrichene Jahr natürlich nachbezahlen. Krankenkasse lehnt eine freiwillige Nachversicherung für das vergangene Jahr aber ab. So und jetzt kommen die Fragen:
Kann der damalige Arbeitgeber erklären, die Abmeldung (die nicht bei der Krankenkasse ankam) war ein Versehen und die Person wurde doch weiterbeschäftigt, die Beiträge würden nachbezahlt werden.
Zu alledem war die Person innerhalb dieses Jahres auch noch in ärztlicher Behandlung (Bandscheiben/Röntgen/Sauteuer. Die Person könnte diese Kosten wahrscheinlich nie bezahlen, ohne Privatinsolvenz anmelden zu müssen, da immer noch andere Verbindlichkeiten in ausreichender Höhe vorhanden sind. (Eigentlich ist das keine Frage, aber was kann man machen?)
Kann diese Person,da zur Zeit eben ohne KV zu einer PKV gehen? Die PErson würde liebend gern in der GKV bleiben.
Ich hoffe Ihr könnt dieser Person helfen, aber bitte erspart ihr Euren Hohn und Spott, da sie schon tief genug in der Sch… steckt!
Hallo,
der Arbeitgeber würde sich strafbar machen, da ja offeensichtlich
keine Beschäftigung vorlag. Eine freiwillige Weiterversicherung
wäre auch in der Vergangenheit nicht möglich gewesen, da durch den
Ausschluss aus der GKV eine freiwillige Wiederversicherung nicht möglich ist. Hier bleibt nur die PKV oder nix.
Die zu unrecht in Anspruch genommen Leistungen müssen ggf, an die
Kasse zurückgezahlt werden. Die „Ausrede“, nicht davon gewusst zu haben zieht hier nicht. Wenn ich nicht arbeite, selbst keinen Beitrag
an die Kasse zahle, dann kann ich nicht die Kasse über die
Karte in Anspruch nehmen - das ist klasklar.
Nachtrag Krankenversicherung
Um Missverständnissen vorzubeugen:
1.Hierbei soll keine Krankenkasse oder sonstjemand betrogen werden. Aber die Kassen haben enormen Spielraum. Bei dem Gespräch mit der KK wurde in etwa gesagt, das wenn die gesamten Beiträge des unversicherten Jahres sofort bezahlt werden könnten, dann besteht die Möglichkeit, die Geschichte doch über diese Schiene in Ordnung zu bringen.Das war aber eben nicht möglich.
Die Person war für den Arbeitgeber in diesem Jahr die ganze Zeit in gleichem Umfang tätig, also sehe ich hier keine Straftat, es geht nur um die Frage freiberuflich oder angestellt tätig…, ich persönlich habe es auch schon erlebt, das ein Mitarbeiter versehentlich ab- oder angemeldet wurde, allerdings wurde das nicht erst ein Jahr später bemerkt:wink:
Hallo,
es gibts, was es nicht gibt, aber dass jemand bei einem
Arbeitgeber statt als Arbeitnehmer als Freiberufler arbeitet,
dass kann in der Praxis so nicht funktionieren.
Allein die Entlohnung in dieser Zeit unterscheidet sich erheblich
nicht unbedingt in der Höhe aber im Verfahren.
Freiberufler erhalten ein Honorar, Arbeitnehmer ein Gehalt/Lohn.
Freiberufler müssen sich um Steuer und Versicherungen selbst kümmern,
Arbeitnehmer bekommen dies direkt abgezogen und Freiberufler haben
einen entsprechenden Vertrag, schreiben u.U. sogar eine Rechnung,
während Arbeitnehmer eine Gehaltsabrechnung/Lohnzettel bekommen.
Ich unterstelle keinesfalls irgendwelche „linken Dinger“, aber die
Firma möchte ich sehen, wo so etwas möglich ist.
zur Abrundung: PKV ist möglich - Risikoprüfung wird durchgeführt - bei einem Jahr ohne Vorversicherung machen das nur wenige Gesellschaften mit Bonitätsprüfung und ärztlicher Untersuchung.
Muss man ausschreiben und probieren.
Problemlösung erhältst Du bei qualifizierten Versicherungsmaklern.
Problemlösungen erhält man natürlich auch bei anderen
qualifizierten Versicherungsangestellten.
Viele Grüße
J.
Versicherungsangestellter
Das allerdings unter dem Vorbehalt, dass die Krankenversicherungen sich inhaltlich massiv unterscheiden und daher unabhängige Beratung empfehlenswert ist!