Guten Morgen,
mich interessiert folgendes Thema: Freistellungsaufträge für Kapitalerträge
Wenn jemand seinen Freibetrag von 801 Euro 2 auf 2 verschiedene Banken verteilt (Bank1 = 300, Bank2=501), aber noch Zinseinkünfte bei einer dritten Bank hat, wie wird das vom Finanzamt gehanshabt?
Beispiel:
Zinsen Bank1: 10 (Freibetrag 290 Euro übrig)
Zinsen Bank2: 580 (Freibetrag 79 Euro überschritten)
Zinsen Bank3: 200 (Freibetrag 200 Euro überschritten)
Bei Bank 2 und 3 werden Zinsabschlagsteuern und Soli bezahlt. Müsste man jetzt nur ALLE Kontoabschlüsse dem Finanzamt zur Verfügung stellen und die berechnen sich dann alles? Oder kann man die Steuern, für die der Freistellungsauftrag falsch verteilt wurde nicht mehr zurückfordern?
Vielen Dank für die Info
Mit freundlichen Grüßen,
Gordon Michel