ja hallo habe mal ne frage wie kommt mann an eine einsweile ferfüg oder einen richterlichen beschluss. em habe ne kolegin die hat mit ihren freund schlus und er war schon öfter hangreiflich geworden und sie traut sich schon nicht mehr in die gemeinsame wohnung ambesten das er sich nicht bis auf 50 meter ihr nicht mehr nehern darf !!
ich bitte echt um hilfe weil das mädel ist echt vertich mit der welt
brauch echt nür tips wie man das ganze in die wege leitet
und danke im voraus
Hallo,
soory habe leider keine Ahnung wie der Ablauf bei soetwas ist…
Sie muss zum Gericht gehen, vorher vielleicht einen Termin holen bei der Rechtsantragsstelle. Dann muss sie die letzten drei Vorfälle (kann auch mehr sein) benennen und plausibel klarmachen, dass sie in Gefahr ist und Angst vor ihm hat. Wenn sie durchkommt wird der Beschluss noch am gleichen Tag gemacht. Das ist nach dem Gewaltschutzgesetz. Diese „Bannmeile“ wird ihm dann - da muss sie vorher hin - von einem/r Gerichtsvollzieher/in zugestellt. Ich habe das schon gemacht und es hat funktioniert. Wie gesagt, die letzten drei Vorfälle. Viel Glück!
ja danke werde ich ihr sagen und alles in die wege leiten
1000 dank an dich für die hilfe im voraus
ja danke werde ich ihr sagen und alles in die wege leiten
1000 dank an dich für die hilfe im voraus
Bitte gerne, ich hoffe, es klappt auch. Sie soll morgen einfach gleich hingehen wenn sie so viel Angst hat. Vielleicht kannst du sie begleiten? Liebe Grüße
ja hallo habe mal ne frage wie kommt mann an eine einsweile
ferfüg oder einen richterlichen beschluss. em habe ne kolegin
die hat mit ihren freund schlus und er war schon öfter
hangreiflich geworden und sie traut sich schon nicht mehr in
die gemeinsame wohnung ambesten das er sich nicht bis auf 50
meter ihr nicht mehr nehern darf !!
ich bitte echt um hilfe weil das mädel ist echt vertich mit
der welt
brauch echt nür tips wie man das ganze in die wege leitet
d danke im voraus
Hallo, dann hilft das
„Gesetz zum zivilrechtlichen Schutz vor Gewalttaten und Nachstellungen“
Entweder man lässt sich beim Amtsgericht- Rechtsantragsstelle- beraten oder man nimmt sich einen Rechtsanwalt, was Kosten verursachen kann. Es ist bei schwachen Einkommensverhältnissen auch möglich, Prozesskostenhilfe zu beantragen oder der Gegner verliert und zahlt die Kosten, falls er zahlungfähig ist.
Viel Erfolg