Wie bekommt meine bekannte wieder ihr geld zurück?

Hy,

also meine ex chefin hatte 11jahre ein cafe geführt.es gab ein pächterwechsel…hat uns alle so übernommen bin nach 4wochen gegangen…so jetzt um auf den eigentlichen punkt zu kommen hab ich mit bekommen wie der stand ist was sie alles an backsachen,kuchen,pfand,getränke ect.noch hat die er ja bezahlen muss.das zweite bei ihr wird noch die glasversicherrung abgebucht die eigentlich er bezahlen muss da das beim mietvertrag wohl dabei ist…das dritte sie bekommt die telefonrechnung von ihm abgezogen usw.summa sumarum sie bekommt eigentlich rund um die 800euro…leider hatte ich das gespräch heute abend in küche im cafe nicht mit bekommen war wohl absicht…er bezahlt keine gez,weder noch ihre andre sachen die sie eingtlich nicht bezahlen müsste…ja er würde ihr nur 200euro geben das ihm alles egal wäre und und und…sie kann das meiste nachweisen…was kann man gegen so jemanden machen…
das andre ist er ist arameär…wie man das auch schreibt ist was ähnliches wie türke jetzt will sie nichts dagegen machen weil ihr mann öffters in der ecke zwecks arbeit da hin muss er aber ein komisches gefühlt hat das ihm jemand auf deutsch gesagt in die fresse haut…wir vermuten das in seinem büro das er sich dort eingerichtet hat noch mehr läuft…(illegale sachen)…
was kann sie dagegen machen???

Hallo Natascha,

sorry, ich bin kein Rechtsanwalt. Da gehört die ganze Sache wohl hin! Wenn man unter bestimmten Einkommensgrenzen liegt, so ist sogar Prozesskostenhilfe möglich. Dies bedeutet, dass der Anwalt von der Allgemeinheit bezahlt wird. Ein Anwalt wird hierüber aufklären…

Viel Erfolg!

Thomas

Hi Natascha,

zwar ist das nicht mein Gebiet, aber folgendes:

  1. Muss deine Freundin die Versicherung und Telefon selber kündigen, da es um eine Geschäftsaufgabe geht ist das auch kein Problem. Aber bis zum Kündigungstermin, kann er weiter telefonieren, leider, ausser Sie nimmt das Telefon mit (komplett mit Anlage) wenn es Ihr gehört.

  2. Wurde eine Übernahme der Backsachen etc. schriftlich vereinbart oder nur mündlich? Bei schriftlichem Vertrag kann sie das Geld einfordern, mündliche Abmachungen hat sie ein Problem, da er ja nicht ganz „ungefählich“ zu sein scheint.

  3. Man kann höchstens mit dem Verpächter reden, ihn aufmerksam machen, das da einiges nicht ganz „ordentlich“ abläuft, aber warum ist das Cafe aufegeben worden, vieleicht soll der Verpächter selbst damit klar kommen oder möchte deine Freundin wieder rein?

  4. GEZ, „illegale Sachen“, einerseits kann sie das weiterleiten an GEZ oder Polzei, aber was hat sie davon? Das Geld kann sie vermutlich abschreiben und außer ihre Genugtuung hat sie nichts davon. Soll er doch machen, er wird merken, wo das hinführt.

Für Sie würde ich mit dem Fall abschliesen, außer Sie haben vor das Cafe wieder übernehmen zu wollen mit oder ohne Ihrer Freundin.

Gruß Frank

PS: Wer schreibt der bleibt, alles muss immer schriftlich fest gemacht werden oder das Geld für die Übernahme muss sofort fließen, andernfalls ist man auf verlorenen Posten.

Ich hoffe sie hat zum Pächterwechsel einen Vertrag gemacht, bei Nichterfüllung muß sie sich am besten einen Anwalt nehmen und klagen, das verstehen die Türken am besten , wenn sie merken das man sich nicht verarschen läßt.
mfg
makellos

irgendjemand wird mit dem neuen pächter klartext reden müssen, wenn sie es nicht wissen kündigen sie eifnach die versicherung, telefon … oder schalten sie bei illegalen sachen die polizei ein. glasversicherung gehört sicher nicht zum mietvertrag!

ich bin darin kein Experte