Nach zweijähriger Verhandlungszeit mit Richterwechsel wurde vom Amtsgericht entschieden, dass die zwei Kinder(6)u.(8)Jahre alt beim Vater bleiben! Und das nur, weil die Gutachterin in ihrem 45 seitigen Pamphlet als letzten Absatz die Kontinuität der Kinder für einen Wechsel zur Mutter nach dieser langen Zeit in Frage gestellt hat. Das Oberlandesgericht hält auch an diesem Gutachten fest. In Wirklichkeit befinden sich die Kinder tagsüber gar nicht in Obhut des Vaters, weil dieser seiner Arbeit nachgeht. Der Großvater(60)zieht die Kinder groß, obwohl die leibliche Mutter zuhause ist. Die 14-tägigen Umgangskontakte zur Mutter werden vom Großvater und Vater teilweise absichtlich verhindert mit fadenscheinigen Ausreden. Wer kann mir den entscheidenden Tipp geben, wie man die Kinder aus diesen Fängen befreien kann, und schnellstmöglichst zurück bekommt?
Für eine schnelle Antwort danke ich im Voraus.
W.Weber