Wie bemißt sich der Schaden ?

in meinem Grundbuch wurde durch einen Fehler eine Sicherungshypothek eingetragen die nicht meine Person betraf.

Jetzt wollte ich eine Grundschuld bestellen und wurde damit konfrntiert. Das GrundbuchamtAmt sieht den Fehler ein, allerdings dauert das ewig, um den falschen Eintrag auszutragen und dann den Neuen wieder einzutragen, erst dann fließt Geld und wenn das weiter so geht, sitze ich im Winter ohne Heizung da.

Jetzt allerdings die Frage.
Für den Schaden haften dürfte wie üblich der Verursacher, hier Grundbuchamt. bzw. der, der eine Beantragung veranlaßt hat. Was mich allerdings viel mehr interessiert, wie bemesse ich den Schaden ?
Das Geld ist natürlich für umfangreiche Renovierungsarbeiten und Ausbauarbeiten gedacht, die sich nun willkürlich verzögern.

Da ich das Grundbuchamt schon Monate vorher über die Falscheintragung benachrichtigt habe und zur Antwort eine ablehnende Haltung bekam, oder besser gesagt man erläuterte mir die Richtigkeit der Falscheintragung… möchte ich ehrlich gesagt nicht auf eine ordentlich Schadensersatzklage verzichten, denn mich stört vor allem mit welcher Arroganz einem gegenüber die Unfehlbarkeit der Ämter suggeriert werden soll.

Wie kann ich den Schaden so deffinieren, das der Richter nicht auf die Idee kommt zu sagen, … na da hat sichs halt verzögert, macht ja nix …

And.

wirklich interessanter Fall
ich würde auf jeden Fall einen Anwalt konsultieren. Zuvor würde ich mal beim örtlichen Notar nachfragen.

Ich wäre sehr am Ergebnis dieser dann folgenden Verhandlungen mit dem Grundbuchamt interessiert.

Ein Anspruch auf Schadenersatz ist hier grundsätzlich gegeben, vor allem aus Amtshaftung. Ich kann aber keine Beeinträchtigung von Vermögensinteressen entdecken. Erst wenn die neue Heizung erst nach dem Winter installiert werden sollte und dadurch dann ein Vermögensschaden auftritt, z.B. weil mit der neuen schon hätten Heizkosten gespart werden können, liegt ein Schaden vor. Etwas anderes wäre es, wenn man sich das Geld für die Baumaßnahme schon geliehen hätte (verzinslich) und daher die Zinsen als Schaden hat. Dies scheidet aber hier nach der Konstruktion des Falles offensichtlich aus, da es dann ja gerade nicht der Handwerker-Sicherungshypothek bedürfte. Vielleicht gibt es aber einen Teilfinanzierungsbetrag, den jemand vorgestreckt hat und hierfür jetzt Bereitstellungszinsen verlangt? Alles klar?

Ein Anspruch auf Schadenersatz ist hier
grundsätzlich gegeben, vor allem aus
Amtshaftung. Ich kann aber keine
Beeinträchtigung von Vermögensinteressen
entdecken. Erst wenn die neue Heizung
erst nach dem Winter installiert werden
sollte und dadurch dann ein
Vermögensschaden auftritt, z.B. weil mit
der neuen schon hätten Heizkosten gespart
werden können, liegt ein Schaden vor.
Etwas anderes wäre es, wenn man sich das
Geld für die Baumaßnahme schon geliehen
hätte (verzinslich) und daher die Zinsen
als Schaden hat. Dies scheidet aber hier
nach der Konstruktion des Falles
offensichtlich aus, da es dann ja gerade
nicht der Handwerker-Sicherungshypothek

Es handelt sich nicht um eine Handwerker-Sicherungshypothek, sondern um eine durch ein Gerichtsurteil gegen eine andere Person, ich nehme an wegen Namensähnlichkeiten, eingetragene Sicherungshypothek. Trotz auf den Fehler und die bevorstehende Finanzierung hingewiesen, lehnte das Grundbuchamt die sofortige Austragung ab. Trotz weiteren Hinweisen passierte gar nichts.
Erst als ich mich vor dem Notar zum Affen machte bin ich stinkig geworden und habe persönlich vorgesprochen.
Der ganze Aufwand bemißt sich aber mindestens in Zeit und die kostet Geld.

— Ich muß noch dazu sagen, das ich sogar mit dem Anwalt gesprochen habe, der diese Falscheintragung veranlaßt hat um den Irrtum aufzuklären, der wurde noch richtig Dumm und genau deshalb möchte ich unter allen Umständen eine Summe so hoch wie nur irgendmöglich rausholen. Nicht weil ich Geldgeil bin, sondern weil ich behandelt wurde wie ein kleines A. (sorry) und ich habe nur gebeten den Fehler zu beheben.
Jetzt entsteht mir eine Verzögerung von mindestens 6 Wochen. Es wurde Urlaub genommen, jetzt umsonst, da sich die Baumaßnahmen verschieben usw.

Das kann nicht in Ordnung sein. Es kann sich doch hier nicht jeder das Recht biegen wie er gern möchte.

Die finanzierende Bank hätte die Verträge nicht unterschrieben, wenn Sie diesen Auszug gesehen hätte. jetzt kommt sie nicht mehr raus, aber trotzdem in §824 BGB ist der Schaden geregelt.

bedürfte. Vielleicht gibt es aber einen
Teilfinanzierungsbetrag, den jemand
vorgestreckt hat und hierfür jetzt
Bereitstellungszinsen verlangt? Alles
klar?

Na Sicher :smile:))