Wie berechne ich den trennungsunterhalt

Guten Tag, ich wüsste gern, wie ich einen trennungsunterhalt berechnen kann. ich verdiene wesentlich mehr und unser sohn bleibt bei trennung b ei mir. mein mann ist selbstständig tätig, ich angestellt. seine krankenkassenbeiträge und unsere ratenvereinbarungen zahle ich. bei mir läuft eine riesterrente.
ich habe gelesen, dass ich einen selbstbehalt gegenüber dem bedürftigen habe in höhe von 1000,-, habe ich auch einen selbstbehalt gegenüber dem in meinem haushalt lebenden minderjährigen kind in höhe von 900,- und käme damit auf einen selbstbehalt von 1900??? aus den bisher eingesehenen links werde ich nicht ganz schlau.
danke

aus den bisher eingesehenen links
werde ich nicht ganz schlau.

… und das wird auch so bleiben.
mein rat: pack deinen ganzen kram zusammen und geh zu einer finanzberatung für frauen.
da wirst du geholfen werden, weil die einen überblick haben. den kriegt man in netz naturgemäß nicht, weil fas ausschließlich beispiele oder spezialfälle zu finden sind.
du wirst niemals einen fall finden, in dem alle deine fragen schlüssig aufgelistet sind.
daher wird bei selbstgebastelten berechungen immer die gefahr bestehen, dass du was entscheidendes übersehen hast.

also. weg vom compi, schnapp dir die ordner, alles ausheften/kopieren, was dir einfällt und dann gleich einen termin machen.
hierzu allein wäre googlen schlau

)

tilli

Hi,

die Thematik ist so kompliziert, begin dich mit deinen Unterlagen (dein Einkommen, Finanzamtsbescheide der letzten 3 jahre ect.) sofort zu einem Rechtsanwalt, Fachanwalt für Familienrecht, und laß das ausrechnen.

Das mit den 900 für´s Kind ist nämlich schon mal total falsch…

grüße
miamei

Frage

Hallo

warum willst du denn überhaupt Geld von ihm, wenn du - wie du sagst - WESENTLICH mehr verdienst?

bei dem Kind kannst du Unterhalt gem. der Düsseldorfer Tabelle nehmen, aber zu klären bleibt dann zwischen euch noch, wer die Kinderfreibeträge und das Kindergeld vereinnahmt.

Zwischen euch wirst DU zahlen müssen nach der Berliner Tabelle mit der 3/7 Regelung!

Herzliche Grüsse
Hummel

Hallo,

Guten Tag, ich wüsste gern, wie ich einen trennungsunterhalt
berechnen kann. ich verdiene wesentlich mehr und unser sohn
bleibt bei trennung b ei mir. mein mann ist selbstständig
tätig, ich angestellt. seine krankenkassenbeiträge und unsere
ratenvereinbarungen zahle ich. bei mir läuft eine
riesterrente.

„wesentlich mehr“ ist zu ungenau. Das Doppelte, das Dreifache oder nur ein paar Hunderter drüber und dann noch welcher Betrag ist von Dir. Aber als ganz grobe Rechnung kannst Du so vorgehen:

Das Nettoeinkommen (Durchschnitt der letzten 36 Monate) Deines Mannes abzügl. seinen zu zahlenden Kindesunterhalt laut Düsseldorfer Tabelle. Seine Krankenkasse muss er vor der Kindesunterhaltszahlung abziehen und in Zukunft dann selber bezahlen (dem Mann müssen aber 900 Euro nach Krankenkasse, Altersvorsorge u. ä. und Kindesunterhalt verbleiben).

Dann den Durchschnitt Deines Nettoinkommens der letzten zwölf Monate. Davon die Ratenzahlungen abziehen.

Dann addierst Du beide errechnete (Rest-)Einkommen und derjenige von Euch der mehr hat, stockt den anderen soweit auf, dass beide das Gleiche haben.
Beispiel: Wenn er dann 1.000 Euro noch übrig hat und Du 2.000 Euro, musst Du an ihn 500 Euro abdrücken.
Ist keine genaue Berechnung, da Ihr Beide Erwerbstätigenbonus usw. berechnen könnt. Gibt aber einen groben Überblick.

Den Kindesunterhalt den er zahlen muss - er erhöht sich dann wieder durch Deine Zahlung an ihn - musst Du nicht als Einkommen rechnen. Das ist Einkommen des Kindes.

ich habe gelesen, dass ich einen selbstbehalt gegenüber dem
bedürftigen habe in höhe von 1000,-, habe ich auch einen
selbstbehalt gegenüber dem in meinem haushalt lebenden
minderjährigen kind in höhe von 900,- und käme damit auf einen
selbstbehalt von 1900??? aus den bisher eingesehenen links
werde ich nicht ganz schlau.

Fast schon lustig, dass Du die Selbstbehalte addierst. Der Selbstbehalt GEGENÜBER dem Kind ist 900 Euro und GEGENÜBER dem Ehepartner 1.000 Euro. Bedeutet, wenn er nach Abzug des Kindesunterhaltes (und Berücksichtigung des Selbstbehaltes von 900 Euro) noch Geld übrig hat, muss er Unterhalt an den anderen Ehepartner bezahlen, wenn nach dem Kindesunterhalt mehr als 1.000 Euro übrig sind.
Beispiel: Ein Unterhaltspflichtiger verdient 1.225 Euro und muss an sein Kind Unterhalt 225 Euro Unterhalt bezahlen. Beim Kind hat er einen Selbstbehalt von 900 Euro. Ihm bleiben also 100 Euro mehr als ihm als Selbstbehalt bleiben muss.
Theoretisch könnte er diese 100 Euro jetzt als Unterhalt an den Ehepartner bezahlen. Muss er aber nicht, weil er gegenüber dem Ehepartner einen Selbstbehalt von 1.000 Euro hat.

Gruß
Ingrid

danke