Wie berechne ich die Höhe der Mietminderung?

Bei der Mietminderung heißt es immer, sie wäre nur für den Zeitraum in der die Beeinträchtigung der Mietsache tatsächlich(!) bestanden hat zulässig. Nachdem der Vermieter den Mangel beseitigt hat muss der Mieter auch wieder den vollen Mietzins entrichten. So weit, so logisch!

Aber wie berechnet man nun die genaue Höhe der Mietminderung für einen Monat wenn der Mangel nicht den kompletten Monat über bestanden hat?

Einfaches Beispiel mal: Miete beträgt 500 EUR. Die Höhe der Mietminderung 10%, also 50 EUR. Der Mangel hat vom 01. bis einschließlich 10. des Monats bestanden.

Rechnet man dann 50 (EUR) geteilt durch 30 (Anzahl der Tage des Monats) mal 10 (Anzahl der Tage die der Mangel bestanden hat) ? Oder wie sieht das in der Praxis aus?

Eine Bitte: Es geht mir wirklich NUR(!!!) um die Frage des Rechenweges! Also bitte keine Nachfragen warum denn gemindert werden soll. Keine allgemeinen. ellenlangen Zitate irgendwelcher Gesetzestexte o.ä… Danke! :wink:

Hallo Funnyman,
kurz und knapp: es wird prozentual berechnet.
Gruss Huftier

Hallo Funnyman,
kurz und knapp: es wird prozentual berechnet.
Gruss Huftier

Also (wie im Beispiel) 10 Prozent der kompletten Monatsmiete, auch wenn der Mangel nur 10 Tage bestanden hat. Richtig verstanden?

Danke und Gruß

funny

Hi Funnymann,
für einen halben Monat minderst Du 5%, für zehn Tage 3%.
Gruss Huftier

Hi Funnymann,
für einen halben Monat minderst Du 5%, für zehn Tage 3%.
Gruss Huftier

Jetzt ist es klarer geworden und wurde verstanden.
Super! Vielen Dank!

wenn ein miter normal tickt und sein vermieter sich kümmert, ist es ein unfug tage für eine minderung auszuschotten. man sollte auch mal die kirche im dorf lassen können.

wenn ein miter normal tickt und sein vermieter sich kümmert,
ist es ein unfug tage für eine minderung auszuschotten. man
sollte auch mal die kirche im dorf lassen können.

Danke Peter, aber es hat dich niemand nach deiner persönlichen Meinung gefragt. Hier kann man Fragen noch so klar und deutlich stellen. Irgendein Klugscheißer kommt immer um die Ecke und meint einem seine persönliche Meinung mitteilen zu müssen. Die Frage wurde mittlerweile aber auch beantwortet. Du solltest deinen „Expertenstatus“ hier auf jeden Fall besser abgeben. Denn Leute wie du helfen wirklich niemanden. Schönen Abend noch!

wegen so einem albernen unfug wird nicht um hilfe ersucht. vielleicht sollte die hilfe bei einem seelenklempner gesucht werden.
wenn ein miter normal tickt und sein vermieter sich kümmert,

ist es ein unfug tage für eine minderung auszuschotten. man
sollte auch mal die kirche im dorf lassen können.

Danke Peter, aber es hat dich niemand nach deiner persönlichen
Meinung gefragt. Hier kann man Fragen noch so klar und
deutlich stellen. Irgendein Klugscheißer kommt immer um die
Ecke und meint einem seine persönliche Meinung mitteilen zu
müssen. Die Frage wurde mittlerweile aber auch beantwortet. Du
solltest deinen „Expertenstatus“ hier auf jeden Fall besser
abgeben. Denn Leute wie du helfen wirklich niemanden. Schönen
Abend noch!

Hallo, kann leider nicht helfen. Viele Grüße

Es gibt reichlich Mietminderungstabellen, die Sie problemlos ergooglen können! eine vernünftige Abstimmung mit dem Vermieter, die auch Ihr künftiges Verhältnis zum Vermieter als gleichwertigem Vertragspartner aus dem Mietverhältnis positiv erhält, wäre vielleicht zunächst etwas aufwendiger, auf Dauer jedoch mit Sicherheit segensreicher als ein Konflikt das jemals sein kann!

Hallo,leider kann ich Ihnen da nicht weiter helfen.
LG Sonja