Wie berechne ich die Verzugszeitraum richitg?

Bei einem Werkliefervertrag war die Abnahme am 01.02.17. vereinbart. Die Abnahme fand aber nicht vereinbarungsgemäß statt. Bei den für Mitte Feb. und März vorgeschlagenen Abnahme Terminen war ich allerdings nicht da (Dienstreisen), so dass die Abnahme erst am 03.04. erfolgen konnte.
Muss ich bei der Berechnung der Vertragsstrafe (0,5% je angefangene Woche) die Dienstreisen abziehen?
Man kann doch nicht von mir verlangen, dass ich meine Dienstreisen verschiebe, weil die Firma nicht vereinbarungsgemäß installiert.
Ich danke für Eure Antworten.

Von wem vorgeschlagen? Und warum gab es keine anderen Termine?

Was für eine Firma ist das denn jetzt plötzlich? Der Lieferant? Der Abnehmer? Ein Zwischenhändler? Und warum hat der nicht die Vertragsstrafe zu zahlen?

Warum nicht? Wer hat denn die Vertragsstrafe für welchen Vertrag zwischen wem und wem überhaupt festgelegt?

Vielleicht könntest Du doch ein klein wenig mehr erzählen? Wie soll man denn zu diesem Wirrwarr sonst was sagen können?
Gruß
anf

Sicher nicht. Aber man kann verlangen dass ein Bevollmächtigter die Abnahme für den Verhinderten übernimmt.

Wie lange sollte man denn deiner Ansicht nach eine Abnahme (selbst wenn vom Auftragnehmer verschuldet weil nicht fertig geworden) auf Abnahme warten ?
Mitte Feb und Mitte März vorgeschlagen, also darf man ja voraussetzen, die Arbeit war längt zum ersten Termin Mitte Feb. abgeschlossen und abnahmebereit. Womöglich noch früher.

Eine Abnahme erst Anfang April halte ich persönlich für eine Zumutung und für die Berechnung von Konventionalstrafe für unbillig.

MfG
duck313