Wie berechne ich eine eventuelle erbauszahlung?

hallo,

wer kann mir helfen?

habe vor zehn jahren das elternhaus übernommen.
zwangsweise.
es stand zur versteigerung.
habe mit dem haus altschulden von 180 000€ übernommen. zusätzlich aus meiner selbständigkeit die eingetragenen 120 000€.

um eine 80ig prozentige finanzierung zu bekommen, musste das haus per gutachten auf 360 000€ geschätzt werden.

meine geschwister hätten natürlich auch gerne etwas davon.

aber: ich pflege meine mutter seit sie im september 2008 in die pflegestufe 1 und im februar 2012 in die pflegestufe 2 kam. auch vor der zuerkennung einer pflegestufe pflegt ich meine mutter schon ca. 2,5 jahre. ich bin rund um die uhr für sie da. einkauf,arztbesuche, therapie, seniorennachmittage, kirche usw. werden alle von mir ausgeführt und noch viele mehr.
die mutter bewohnt im haus die eg einheit und zahlt eine verminderte miete. statt 700 zahlt sie 450€. seit dez. 2003.

frage:
wie kann man berechnen, was den geschwistern evtl. noch zustehen würde ( wir sind 5 kinder)

-hauswert laut schätzung 360 000€ (realer wert bei ca. 300 000€)

  • schuldenübernahme 180 000€
  • pflege der mutter mit pflegestufe ab september 2008.

Hi Jutta,
zunächst mal das: FAQ:1129
Das Haus ist aus einer Versteigerung erstanden worden! Damit ist es Dein Eigentum.
Hättest du das Haus nicht gekauft, wäre ein Anderer Eigentümer.
Die Geschwister hätten sicher keine Schulden erben wollen! Hat die Mutter noch Eigentum, was zu vererben wäre?
MMn. Ist eh ohne Belang, da in Kürze ein Schloss drannkommt!
MfG