Wie berechne ich genau die Heizkosten bei Mieterwechsel

Hallo,
wir wohnen seit dem 1.10.2012 in einer neuen Wohnung.
Nun kam die erste Heizkostenabrechnung für den Zeitraum 1.3.12 bis 28.2.13.

Abgerechnet wird bei uns 70% eigener Verbrauch und 30% anteiliger Gesamtverbrauch nach Mietfläche. Da unsere Wohnung vorher ein Restaurant war und längere Zeit wegen Umbau leer stand, gibt es keine Vergleichsrechnung aus den Vorjahren. Die elektronischen Ablesegeräte wurden erst bei unserem Einzug installiert.

Nun stellt sich mir die Frage, wie die 70% richtig berechnet werden können. Wenn aus der Leerstandszeit (in der bestimmt auch geheizt wurde) keine Messwerte vorliegen. Die müssten doch bei der Aufteilung der Kosten mit berücksichtigt werden oder liege ich da falsch? Nun wird einfach gesagt, wir nehmen die Kosten für das Gas und berechnen aus den Verbrauchszahlen aller Ablesegeräte einen Verteilungsschlüssel.

Müsste, wenn für die Monate vor der Anmietung keine Ablesedaten der Wohnung vorliegen nicht auch die Gradtagszahlentabelle in irgendeiner Form angewendet werden?

Wir würden uns über eine schnelle Hilfe von euch sehr freuen!

Hallo, die Abrechnung 70:30 bedeutet lediglich, dass 70% der Brennstoffkosten nach Verbrauch und 30% nach qm verteilt werden. Das muss lt. Heizkostenverordnung so gemacht werden. Mit dem Vormieter hat das nichts zu tun. Wenn Du also Heizkostenverteiler hast, dann trägst Du von 70% der Brennstoffkosten den Anteil, den Du verbraucht hast und von 30% der Brennstoffkosten trägst Du den Anteil gemäß Deiner Wohmungsgröße ( zeitanteilig nach Deiner Nutzungsdauer, Beispiel: Du hast 100 qm und hast ein halbes Jahr in der Whg gewohnt, zahlst Du für 50 qm den Kostenanteil je qm) Wenn die Heizkostenverteiler erst bei Deinem Einzug eingebaut wurden, muss die Zeit vorher für den Mieter und die Leerstandszeit geschätzt werden. Wenn es keine gemessenen Werte gibt, nach Hausdurchschnitt. Viele Grüße, Susanne

das kann ich leider auch nicht sagen, vieleiht kann da der Mieterbund helfen. Viel Erfolg

mit Heizkostenverteilern kann man nur abrechnen, wenn alle Verbrauchsstellen ausgestattet sind (Relativverteilung). War die Gaststätte vorher und während des Umbaus beheizbare Fläche, muss diese auch in der Abrechnung berücksichtigt werden, über die Grundkosten, und soweit ein Verbrauch stattgefunden hat, auch über die Verbrauchskosten, sind keine Erfassungsgeräte vorhanden gewesen (nur dort) ist die Schätzung das richtige MIttel, wenn vorher gar keine Geräte vorhanden waren, kann die verbrauchsgerechte Abrechnung erst zum Zeitpunkt der MOntage der Geräte erfolgen. Die Gasrechnung ist zu diesem Zeitpunkt abzutrennen (richtigerweise hätte der ZÄhler zu diesem Zeitpunkt abgelesenwerden müssen)

die frage ist auch wieder etwas unverständlich, weil wer sagt das mit den Gaskosten/VE… also das klingt doch logisch und ist nicht zu hinterfragen!
Aufteilung bei mieterwechsel, ganz klar, eine zwischenablesung, welche heizkosternverteiler haben sie ?? steht da mal wieder nicht, haben sie werte der heizkostenverteiler oder Wärmezähler beim einzug ???
ansonsten , ja, nach heizgradtagen,…kann man googeln… der gesamtverbrauch ihrer Einheit durch 1000 mal dem Anteil aus ihrer nutzungszeit.
vermieter antwortet auf ihr schreiben: während der Renovierung wurde
nicht geheizt, alle einheiten zu ihren lasten, … dann soll er eine ZA vorlegen, waruas hervor geht, das die Geräte bei ihrem einzug auf Null standen, ansonsten Heizgradtabelle