Wie berechne ich meinen Urlaubsanspruch?

Hallo ich arbeite 75%, das heißt 4 Tage in der Woche und dann noch zusätzlich 1 Wochenende im Monat wird durchgearbeitet( also 11 Tage am Stück). Wieviel habe ich dann Urlaubsanspruch? Nach der neuen Rechtssprechung haben ja sonst alle 30 Urlaubstage im Jahr.

Weiß jemand wie hier verfahren wird?

Vielen Dank für eine Rückinfo.
Gruß Anderl

Hallo Anderl,
Die Urlaubstage stehen in dem für euch gültigen Tarifvertrag.
Der gilt für alle gleich.

Beispiel: Urlaubsanspruch im Jahr 30 Tage.

Vollzeitkräfte bekommen 30 Arbeitstage Urlaub und Teilzeitkräfte auch 30 Arbeitstage, wobei der Arbeitstag wie bei dir eben nur 75 % vom Vollzeittag ist. Du hast also 30 75%-Tage Urlaub! Alles verstanden?

30 Tage nur pro Tag 75% berechnet.
LG BR-AP

Hallo Anderl,

hier mußt Du aus meiner Sicht Deine Arbeitsstunden/pro Monat errechnen und diese ins Verhältnis zur Vollzeit setzten. Diesen %-Satz bekommst Du dann Deinen urlaub. Z.b.: wenn Du nur diese 4 Tage = 32 Stunden bei einer 40 Std-Woche, arbeiten würdest, dann entspricht das bei einer 40-Std-Woche 80 %. Wenn Du 30 Tage bei Vollzeit Urluabsanspruch hätteste, dann entspräche das 24 Urlaubstage.
(Man rechnet bei einer 40 Std-VZ Woche, 4,33 Wochen/Monate und 172 Stunden bei Vollzeit im Monat und 21.5 AT/Monat, das sind die Kennzahlen.)
Ich hoffe, das hilft Dir weiter.

Gruß ´Tuberose

Hallo Sabine,
jetzt meinte der Typ von der Personalstelle, ich hätte eine 4,75 Stundenwoche, dann ist doch klar, das mir fürs Jahr 30 Tage zustehen, oder? Er behauptet aber, das wären 24 Tage/ also 2 Tage pro Monat.
Muß man die 30 EU-Umstellung nach der neuen Rechtssprechung neu beantragen?
LG Anderl

Hallo AP-BR,
jetzt hat mit der Personaler bestätigt ich hätte eine 4,75 Tage/Woche, er meint mir stehen dann trotzdem pro Jahr nur 24 Tage zu, da es wohl bei ihm eine 4 Tage Woche ist. Gilt der neue Richterspruch auch für AVR Anlage 33? Vielleicht wissen Sie das ja zufällig.
vielen lieben Dank für Ihre Hilfe.

30 Tage nur pro Tag 75% berechnet.
LG BR-AP

Hallo Andrea64,
ich weiß nicht was AVR 33 ist und welcher Richterspruch? Bitte Aktenzeichen angeben.
Es kommt aber darauf an was im Arbeitsvertrag steht. Wochenarbeitszeit oder 4 Tage Woche. Bei 4 Tage-Woche stimmen die 24 Tage Urlaub und Sie brauchen nur 4 Tage pro Woche Urlaub zunehmen, der Rest ist frei. Bei Wochenarbeitszeit, berechnet sich der Urlaub pro Tag mit 4,75h. LG AP-BR

Hallo Anderl,
hast du jetzt schon in deinen Tarifvertrag geschaut? Oder in deinen Arbeitsvertrag? Was dort steht ist für dich gültig. Wenn du Gewerkschaftsmitglied bist hast du einen Rechtsanspruch auf den Tarifvertrag. Ich würde dir raten mit dem Gewerkschaftssekretär für deinen Fachbereich zu sprechen. Evtl. musst du gegen deinen Arbeitgeber klagen - Gewerkschaftsmitglieder haben durch ihren monatlichen Beitrag automatisch nach 3 Monaten Arbeitsrechtschutz haben.

Sorry das erst jetzt Antwort.
Ich denke bei 75 % = /75 % der Urlaubstage
Bei 30 tagen somit 22,5 = 23 Tage